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Nina Klinkel

SPD 14.11.2024 Sitzungen 18/76

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz, die weit mehr ist als nur eine kleine Aktualisierung. Es ist ein Rundumpaket, auch deutlich mehr als das, was Sie, liebe Kollegen der CDU, im Sommer 2023 als Novelle eingebracht haben. Bodycams in Wohnungen, Monocams, Fußfessel, Analyseplattform, Schutz vor Extremisten innerhalb des Apparats, einheitliche und umfassende Benennung für häusliche Gewalt, mehr Befugnisse für die Landesbehörden: Vor uns liegt ein großer Wurf für die Zukunft, der sich an technischen Entwicklungen und aktuellen Gefahrenlagen orientiert. Vor uns liegt ein Zukunftsgesetz für die Polizei und die Ordnungsbehörden. Wir haben in der parlamentarischen Beratung schon so oft und so intensiv über dieses Gesetz gesprochen. Manchmal hat es ein bisschen länger gedauert, bis jeder Paragraf jedem klar war. Ich erinnere an die langen und nicht immer faktenbasierten Diskussionen zum POG-Paragrafen 26. Wir hatten Anhörungen zur Bodycam, darüber waren wir uns alle einig. Wir hatten Anhörungen, da waren wir uns nicht einig, wie bei der Verlängerung der Gewahrsamsdauer. Wir waren aber auch beieinander, was wir als Landespolitiker nach dem schrecklichen Missbrauchsfall in Edenkoben tun müssen und tun wollen beim Thema „Fußfessel“. Bei all dem hat dieses Gesetz eines immer im Blick zu haben, nämlich die Verhältnismäßigkeit. Polizeigesetze sind starke Gesetze. Sie statten mit Befugnissen aus, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen. Ein nicht so gutes Polizeigesetz, ein schlechtes Polizeigesetz wie beispielsweise das bayerische, stellt Freiheit und Sicherheit zu Gegenspielern, ein gutes bringt sie in Einklang. Das vorliegende ist ein gutes Polizeigesetz. Es klärt ganz klar, was die Aufgaben der Polizei sind als die Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols und was die Aufgaben der Ordnungsbehörden sind. Kommunale Vollzugsbedienstete sind in diesem Gesetz eben keine Stadtpolizei, aber wir forcieren in der Praxis die enge Zusammenarbeit. Am 11. November beispielsweise liefen Polizisten und Vertreter der kommunalen Ordnungsbehörden gemeinsam Streife, um die Einhaltung des Waffenverbots zu garantieren, und das ist sicherlich etwas, was man in der Zukunft noch ausbauen kann. Einigen Wünschen musste eine Absage erteilt werden, wie gesagt, alles immer unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. So stehen zum Beispiel gänzlich verdachtsunabhängige und flächendeckende Kontrollbefugnisse eben nicht im Einklang mit dieser Verhältnismäßigkeit und konnten deshalb nicht realisiert werden. Im Gesetz enthalten hingegen ist – Herr Minister Ebling hat es gesagt – der Einsatz der Bodycam in Wohnungen. Wir haben im Koalitionsvertrag stehen, dass dies geprüft werden soll. Wir haben es von meiner Fraktionsvorsitzenden Sabine Bätzing-Lichtenthäler in ihrer Antrittsrede gehört, als sie es forderte. Wir haben als Fraktion immer wieder abgewogen zwischen dem einen – das ist das, was wir wollen und was wir machen müssen – und dem anderen, das ist die Frage: Ist das verfassungskonform? Bekommen wir das rechtssicher auf den Weg? Diese Thematik hat zu keiner Zeit eine Vereinfachung gestattet: Licht in die Blackbox Wohnung bringen, für Transparenz sorgen, für den Schutz der Beamten und der Bürgerinnen und Bürger sorgen. Ja, die Bodycam ist vielleicht kein Allheilmittel, aber sie kann genau das leisten. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir in § 31 die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Bodycam schaffen. Es darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass es noch eine höchstrichterliche Entscheidung zu einer anhängigen Verfassungsklage gibt, die in den Bereich „Bodycam in Wohnungen“ fällt. Weil dieser Bereich so sensibel ist, haben wir uns entschieden, dieser Gebrauch bleibt der Polizei vorbehalten. Es wurde auch an die Herausforderungen im Vollzugsdienst in der Kommune gedacht. Bodycams dürfen hier fortan im öffentlichen Raum genutzt werden. Die Anhörung für Bodycams ist auch ein gutes Beispiel zur Reflexion der eigenen Forderungen. Die CDU forderte in diesem Zusammenhang die Schussknallerkennung. Jedoch gab es deutliche Aussagen zum Beispiel von Herrn Professor Dr. Thiel von der Deutschen Hochschule der Polizei, der sicher kein Anhänger eines laxen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ist und auf die Fehleranfälligkeit einer solchen Funktion hinwies. Selbst der Geschäftsführer der Herstellerfirma Axon betonte diese Fehleranfälligkeit. Unser Bestreben ist es, unsere Beamten rechtssicher hinauszuschicken, und deshalb ist es gut, dass wir diesen Paragrafen so gestaltet haben, wie er gestaltet ist. Meine Bitte ist nun, lassen Sie uns dieses Gesetz so, wie es ist, auf den Weg bringen. Lassen Sie uns rechtssichere Grundlagen für die Bodycam in Wohnungen schaffen, eine präventivpolizeiliche Regelung für die Anordnung einer Fußfessel – also auch unter Zwang – für besonders und akut gefährliche Personen wie Sexualstraftäter, und mehr Verkehrssicherheit durch die Monocam. Lassen Sie uns dem Zukunftsgesetz zustimmen. Wir haben alle daran mitgearbeitet. Geben Sie sich einen Ruck, liebe Kollegen von der CDU, auch als Opposition. Sagen Sie einmal, das ist ein gutes Gesetz. Das ist das, was wir im Kern alle wollen. Das ist der rechtssichere Kompromiss. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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