Michael Ebling
Danke schön. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Bundesland, und wir werden alles dafür tun, dass das so bleibt. Deshalb ist es uns auch wichtig, heute mit diesem neuen, deutlich veränderten, reformierten, auch inhaltlich aufgerüsteten Polizeiund Ordnungsbehördengesetz für gute Rahmenbedingungen unserer Polizei und unserer kommunalen Ordnungsbehörden zu sorgen. Wir haben vor wenigen Tagen feststellen können, dass wir das, was die haushaltstragenden Fraktionen und die Regierungskoalition den RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern versprochen haben, nämlich unsere Polizei personell deutlich besser auszustatten, erreicht haben. Wir haben aktuell so viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, wie es das in der Geschichte dieses Landes noch nie gab. Es sind über 10.000. Wir haben auch erlebt, dass Ministerpräsident Schweitzer an dieser Stelle bei seiner ersten Regierungserklärung deutlich gemacht hat, wir werden nicht stehen bleiben, sondern die nächste Marke ist gesetzt. Wir werden auf 10.500 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gehen, hoch qualifizierte, hoch motivierte Beamtinnen und Beamte, die jeden Tag dafür sorgen, dass wir auch weiterhin ein sicheres Bundesland bleiben werden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir erleben zurzeit – geräuschlos, aber hoch effektiv –, dass wir die kriminalpolizeiliche Arbeit in Rheinland-Pfalz reformieren und stärken, auch deshalb stärken, weil wir eine Verschiebung der Kriminalität haben durch die Digitalisierung, aber auch Internationalisierung hinein in die Welt des Internets. Dafür stellen wir ebenfalls die entsprechenden Weichen, auch im Hinblick auf die Bürgerfreundlichkeit, für die Polizei und für unsere Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, wenn ich nur daran denke, dass wir die Anzeigenbearbeitung zentralisieren und damit erheblich schneller werden. Unsere technische Ausstattung ist gut, und sie wird von vielen anderen Bundesländern beäugt. Bei uns fährt A 6 auf der Straße und sorgt für robuste Sichtbarkeit. Wir haben gerade aktuell zwei neue Polizeihubschrauber in Betrieb genommen, das sind die modernsten der modernsten Maschinen, nebenbei bemerkt, mit Investitionen von über 30 Millionen Euro nur für diese Veränderung und Verbesserung der technischen Ausstattung. Wir sind das Land, das konsequent die Möglichkeiten einer Bodycam flächendeckend einsetzt, umsetzt und in der Vergangenheit auch erweitert hat. Wir werden zudem Ende November die erste neue Generation für unsere Polizeischutzboote auf den Flüssen in Rheinland-Pfalz in Betrieb nehmen. Das braucht eine gute Klammer, einen modernen Rechtsrahmen, der der Digitalisierung, der Internationalisierung, aber natürlich auch der fortschreitenden Rechtsprechung gerecht wird und die aktuellen Rechtsetzungen in Bezug auf das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz aktualisiert. Das Gesetz ist aber noch viel mehr. Es erweitert deutlich die Befugnisse für die Polizei und für die kommunalen Ordnungsbehörden. Es ist eine Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit. Wir schaffen damit für die Beamtinnen und Beamten Rechtssicherheit bei ihrem Handeln, und auch das ist wichtig, weil es ihnen den Rücken stärkt und ihre wertvolle Arbeit tagtäglich zu unterstützen hilft. Meine Damen und Herren Abgeordnete, deswegen bin ich froh, dass wir Ihnen diesen ausgewogenen Entwurf heute vorstellen können, der den Befugniskatalog für Polizei- und Ordnungsbehörden erweitert und dem Rechnung trägt – um ein paar Beispiele zu nennen –, was wir Vision Zero nennen, nämlich unserem Ziel der deutlichen Reduzierung von tödlichen Unfällen im Straßenverkehr, auch mit den Möglichkeiten eines neuen Rechtsrahmens für einzusetzende Videotechnik, die die unerlaubte Benutzung elektronischer Geräte verhüten hilft. Wichtig ist mir aber auch, dass wir die Einsatzmöglichkeiten der Bodycam erweitern, auch für Wohnungen vorsehen durch unsere Polizei, weil es gerade dort im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zu den besonders speziellen Gefahrensituationen und Eskalationsformen kommen kann. Auch das schafft Sicherheit für die Beamtinnen und Beamten, stärkt aber auch die präventive Wirkung. Zum Stichwort „Prävention“: Wir wollen ebenso das sogenannte Pre-Recording zulassen, also die Vorabaufnahmen von Bodycams bei solchen Einsätzen. Dies schafft das leichtere Rekonstruieren von schlimmen Vorfällen. Wir wollen die Bodycam in Zukunft aber auch im öffentlichen Raum sehen durch unsere kommunalen Vollzugsbeamtinnen und -beamten; denn es ist wichtig, dass wir auch ihnen diese technischen Möglichkeiten rechtssicher eröffnen. Dies schafft robustere Einsatzmöglichkeiten, wenn es darum geht, im öffentlichen Raum für Sicherheit und Ordnung durch die kommunalen Vollzugskräfte zu sorgen. Wir nehmen nicht zuletzt durch aktuelle Entwicklungen in unserem Bundesland auf, dass wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung erweitern wollen, das, was man gemeinhin mit der elektronischen Fußfessel verknüpft. Konkret geht es um terroristische Gefährder und Personen, bei denen die Gefahr der Begehung einer schweren Sexualstraftat anzunehmen ist. Ferner kann eine elektronische Fußfessel auch für Personen angeordnet werden, bei denen wegen häuslicher Gewalt angeordnete Wohnungsverweisungen oder Kontakt- und Näherungsversuche nicht zum Erfolg geführt haben, also eine deutliche Aufgabenerweiterung auch im Hinblick auf den präventiven Bereich. Zum Schluss: Wir wollen die rechtlichen Voraussetzungen für die automatisierte Datenanalyse schaffen. Wir wollen Rechtssicherheit schaffen, wenn es darum geht, bisherige manuelle Auswertungen durch die Polizei zu erleichtern. Es ist aber ganz klar, nicht der Algorithmus bewertet am Ende, sondern immer der qualifizierte Mensch in unseren Polizeibehörden. Alles zusammengenommen kann man feststellen: Ein Dreiklang aus personeller, aus rechtlicher und aus technischer Stärkung wird dafür sorgen – davon bin ich überzeugt –, dass wir in Rheinland-Pfalz ein sicheres Bundesland bleiben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
