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Michael Ebling

14.11.2024 Sitzungen 18/76

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen, meine Herren Abgeordnete! Es ist gerade einmal ein paar Tage her, da hat die Landesregierung deutlich gemacht, wie wichtig ihr der Bürokratieabbau ist, wie wichtig es ist, dass wir landesgesetzliche Regelungen und Vorschriften in den Blick nehmen, Hemmnisse beseitigen, Bürgerinnen- und Bürgerfreundlichkeit erhöhen, Hindernisse für die Wirtschaft abbauen und auch die Chancen weiter nutzen, die uns die Digitalisierung und damit auch Effizienzgewinne im Bereich der Verwaltung geben werden. Wo wir Dinge vereinfachen können, wollen wir sie auch konsequent vereinfachen. Es geht um Entlastung, und es geht natürlich in der Tat auch um Tempo und um Wettbewerbsfähigkeit. Dazu gehört, dass die Ressorts der Landesregierung alle gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften des Landes einem weiteren Normenscreening unterzogen haben. Zu dem Ergebnis gehört, dass in 28 Einzelnormen auf die Schriftform gänzlich verzichtet werden kann und in 263 Einzelnormen neben der Schriftform auch elektronische Möglichkeiten eröffnet werden können. Genau das wollen wir nun mit diesem Gesetzentwurf umsetzen. Die Ressorts haben die möglichen und notwendigen Änderungen zusammengetragen und in den vorliegenden Gesetzentwurf übernommen. Der sieht die Änderung von insgesamt 88 Landesgesetzen und Rechtsverordnungen – darin eine Vielzahl von Einzelnormen – vor, in denen das Schriftformerfordernis entweder ganz entfallen oder durch elektronische Möglichkeiten einer Verfahrensabwicklung ergänzt werden kann. Dabei gilt generell, dass die möglichen Kommunikationsarten erweitert werden, also nicht nur auf eine digitale Art verengt werden sollen. Hinzu kommen weitere Rechtsvorschriften, die bereits einer parallelen Änderung unterzogen wurden oder bis zum Ende der Legislaturperiode noch unterzogen werden. Dort erfolgt der Schriftformabbau in Form separater Gesetzgebungsverfahren, weil jeweils weitere materielle Änderungen damit verbunden sind. Das macht eine Abtrennung zumindest an dieser Stelle vom jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sinnvoll und notwendig. Mit dem im Entwurf vorgelegten Gesetz wird für Bürgerinnen und Bürger, aber ebenso für die mittelständische Wirtschaft die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung deutlich erleichtert werden. Zugleich werden unnötige bürokratische Hürden abgebaut, und das wird weitergehen. Damit ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Dabei kann ich mir nur wünschen, dass er in diesem Haus hoffentlich allgemeine Zustimmung finden wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Protokoll ↗