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Clemens Hoch

14.11.2024 Sitzungen 18/76

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Jahr 2024 war ein sehr gutes Jahr für die Universitätsmedizin Mainz. Es war ereignisreich, aber vor allem richtungsweisend. Ich darf noch einmal ganz herzlich Danke sagen für die gestrige einstimmige Verabschiedung des Universitätsmedizingesetzes, aber wir machen heute weiter, und das ist gut so. Durch den neu formierten Vorstand wurden sehr viele Projekte angestoßen, Neustart UM. Wir haben strukturelle, organisatorische, aber auch wirtschaftliche Fragestellungen zu beantworten. Den Aufbruch flankierend hat die Landesregierung ein Programm aufgelegt, das wir mit „Anschub@UM“ bezeichnet haben, neben der Bereitstellung umfangreicher Mittel – wir werden das im weiteren Haushaltsverfahren zur Teilentschuldung noch beraten – zur Kompensation hoheitlicher Aufgaben, Investitionsmittel für laufende Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, zur Erneuerung der IT-Infrastruktur, zur Stärkung von Forschung und Lehre, zur Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern, aber jetzt auch die Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung der Baumasterplanung. Wie Sie alle wissen, stellen die nachhaltige Verbesserung und der zukunftsfähige Ausbau der baulichen Infrastruktur der UM neben ihrer wirtschaftlichen Gesundung eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre dar. Mit dem klaren Bekenntnis der Landesregierung zur Baumasterplanung und der mit ihr einhergehenden Erneuerung der Infrastruktur sind bereits wichtige Weichen gestellt worden. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für die effiziente und bedarfsgerechte Finanzierung der baulichen Erneuerung und der Umsetzung des Baumasterplans schaffen. Bisher wurden die Haushaltsmittel zur Finanzierung der Investitionen für Baumaßnahmen an der Universitätsmedizin einschließlich Planung, Steuerung und Überwachung im Einzelplan 12 bereitgestellt. Der Haushaltsmittelbedarf zur Umsetzung der Baumasterplanung wird in den kommenden Jahren den bisherigen Finanzierungsbedarf in erheblichem Maße übersteigen. Nach heutigem Stand und den heutigen Baupreisen werden dafür mindestens 2,2 Milliarden Euro benötigt. Wer den Campus der Universitätsmedizin Mainz schon einmal besucht hat, weiß, welch gute Medizin dort angeboten wird, welche exzellente Forschung es gibt. Er sieht aber auch die räumlichen Verhältnisse und den Sanierungsbedarf. Zur Umsetzung der Baumasterplanung auf der eng bebauten Liegenschaft werden interimistische Maßnahmen wie Sanierungen zur Verlängerung des Lebenszyklus von Bestandsgebäuden, auch zeitlich begrenzte Zwischenbauten sowie externe Mietunterbringungen erforderlich, die eine erhöhte Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung und Mittelbereitstellung erforderlich machen. Es ist heute auch bereits absehbar, zur Umsetzung der Baumasterplanung wird die Errichtung einer Mehrzahl von miteinander in Funktionszusammenhang stehenden Gebäuden notwendig. Gleichzeitig bestehen Abhängigkeiten bei den Baumaßnahmen, Bauabschnitten durch komplexe Baulogistik und die Wechselwirkung mit dem laufenden Klinikbetrieb während der erwarteten langen Bauzeit. Bei der Baumasterplanung handelt es sich insgesamt um ein sehr langfristiges und ausgabenintensives Projekt mit voraussichtlich unregelmäßigen und nicht immer mit dem üblichen Vorlauf eines Haushaltsaufstellungsverfahrens hinreichend konkret prognostizierbaren Mittelabflüssen. Aufgrund der besonderen Bedeutung auch für die wirtschaftliche Stabilisierung unseres Universitätsklinikums in Rheinland-Pfalz ist es daher erforderlich, ein Höchstmaß an Planbarkeit und Verlässlichkeit zu schaffen, die eine möglichst zeitnahe und wirtschaftliche Umsetzung sicherstellen. Vor diesem Hintergrund schlagen wir Ihnen vor, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Sondervermögen im Sinne des § 113 der Landeshaushaltsordnung für die Finanzierung einzurichten, welches einen größtmöglichen Grad an Transparenz, zugleich eine lückenlose Mittelbereitstellung garantiert. Die parlamentarische Kontrolle über das Sondervermögen wird durch die inhaltliche Beschränkung auf die in diesem Gesetz klar definierten Maßnahmenbereiche sowie die Berichtspflichten gewährleistet. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Einrichtung zur zweckmäßigen Umsetzung und der bedarfsgerechten schrittweisen Finanzierung aus Mitteln des vom Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Landeshaushalts unter Einhaltung der Schuldenbremse und Haushaltsgrundsätze. Der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht jährliche Plananpassungen unter Beteiligung des Landtags. Die Umsetzung der Baumasterplanung wird den Umfang und die Komplexität der Bautätigkeit an der UM im Vergleich zu früheren Jahren deutlich erhöhen. Hierfür werden wir eine leistungsfähige Bauherrenorganisation aufbauen und sächlich ausstatten müssen. Der bereits begonnene Aufbau dieser Bauherrenorganisation wird die Universitätsmedizin unter anderem aufgrund der aktuellen Lage am Arbeitsmarkt vor eine große Herausforderung stellen, die sie vor dem Hintergrund der eigenen wirtschaftlichen Lage nicht aus eigenen Mitteln wird finanzieren können. Daher soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Aufbau und die Vorhaltung der Bauherrenorganisation mit einem jährlichen Zuschuss aus dem Sondervermögen zu unterstützen. Die zügige Umsetzung des umfassenden Klinikneubaus ist eine zentrale Voraussetzung für die Herstellung effizienter Klinikstrukturen, trägt maßgeblich zur nachhaltigen Absicherung der wirtschaftlichen Sanierungsstrategie bei und ist geeignet, die während der Bauzeit auftretenden Einschränkungen des Klinik-, Lehr- und Forschungsbetriebs zu minimieren. Ob dies im Rahmen der bekannten konventionellen Bauverfahren leistbar sein wird, ist hingegen fraglich. Wir haben daher im vorliegenden Gesetzentwurf eine Regelung geschaffen, die alternative Förderverfahren und von der bisherigen Praxis abweichende Beschaffungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten grundsätzlich ermöglicht und je nach Marktlage eine möglichst hohe Planungs- und Kostensicherheit gewährleistet. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen mit Ihnen und werbe und bitte bereits jetzt um Unterstützung für den Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

Protokoll ↗