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Matthias Lammert

19.09.2024 Sitzungen 18/71

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich noch schnell Gäste bei uns im Haus begrüßen, und zwar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neue Arbeit Westerwald. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Darüber hinaus begrüße ich ehrenamtlich tätige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Wahlkreis 42, Bad Dürkheim. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 18/10409 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir sind am Ende der Tagesordnung und damit der heutigen Plenarsitzung. Ich darf Sie für morgen, 9.30 Uhr, zur nächsten Plenarsitzung einladen. Es ist die Besprechung des Berichts zum Untersuchungsausschuss Ahrflut vorgesehen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 16.44 Uhr 3 Anlagen Anlage 1 Schriftliche Erklärung nach § 47 GOLT zu Tagesordnungspunkt 4 „…tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ des Abgeordneten Dirk Herber (CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, tatsächlich sind es offensichtlich rechtlich nicht abwendbare Gründe, warum man die Wahlkreise anders zuschneiden musste. Als Wahlkreisabgeordneter kann ich den Unmut der Menschen im Lambrechter Tal sehr gut nachvollziehen. Aus der Emotion heraus hätte auch ich mir gewünscht, man hätte den Zuschnitt belassen oder eine andere Lösung gefunden. Eine solche andere Lösung war offenbar aus objektiver juristischer Betrachtung heraus nicht möglich. In meiner Wahlkreisarbeit wurde immer wieder deutlich, dass sich die Menschen der Verbandsgemeinde Lambrecht als Teil der Metropolregion Rhein-Neckar in Richtung der Deutschen Weinstraße orientieren. Als Landtagsabgeordnete verpflichten wir uns, die Interessen der Menschen, die in unseren Wahlkreisen leben, in Richtung Landespolitik zu vertreten. Das habe ich mit Herzblut seit 2016 getan, und ich werde mich auch zukünftig dafür einsetzen, dass sich die Menschen in der Verbandsgemeinde Lambrecht zu keiner Zeit von politischen Prozessen auf Landesebene abgehängt fühlen. Allein aus dem Bewusstsein der rechtlichen Unabdingbarkeit habe ich in der Abstimmung zur Gesetzesänderung zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen gez. Dirk Herber Anlage 2 Schriftliche Erklärung nach § 47 GOLT zu Tagesordnungspunkt 4 „…tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ des Abgeordneten Claus Schick (SPD) Ich akzeptiere die, durch unsere wertvolle Verfassung vorgegebenen, Spielregeln! Darüber hinaus bedauere ich, dass ich den durch die traditionelle Verbundenheit mit Neustadt lieb gewonnenen Teil des Wahlkreises 43 – das Lambrechter Tal – verlieren werde! Ich distanziere mich von der populistischen Aussage von politischen Mitbewerbern, dass es viel bessere Alternativen zur, von allen Abgeordneten getragenen, Wahlkreisreform geben würde. Ich freue mich auf meine Vorstellungsrunde in den Gemeinden, die jetzt zu dem neu gestalteten Wahlkreis gehören! Nichtsdestotrotz werde ich mich bis zum Ende der Legislatur nach wie vor mit vollem Einsatz für die Gemeinden im Lambrechter Tal einsetzen und die Interessen der Bürger des Tals in Mainz vertreten. Zusammengefasst: Die Wahlkreisreform in Rheinland-Pfalz ist ein schmerzhafter, aber notwendiger Schritt, um unserer Verfassung zu entsprechen und den Feinden der Demokratie nicht, durch eine nicht verfassungskonform durchgeführte Wahl, in die Hände zu spielen. gez. Claus Schick Anlage 3 Schriftliche Erklärung nach § 47 GOLT zu Tagesordnungspunkt 4 „…tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ des Abgeordneten Markus Wolf (CDU) Diese Reform ist für Teile des Landkreises Bad Dürkheim ein hartes Stück. Hier werden historische Verbindungen getrennt. Die veränderten Zuschnitte machen eine gute Vertretung der Bürgerinnen und Bürger schwieriger und die Wege weiter. Ich verstehe und begrüße, dass das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim mit Altleiningen, Carlsberg, Hettenleidelheim, Tiefenthal und Wattenheim nach zehn Jahren wieder zum Wahlkreis Bad Dürkheim gehören soll. Dies entspricht den Grenzen des Landkreises, und die Trennung der Verbandsgemeinde Leiningerland wird beendet. Die Folgen dieser Veränderungen sind allerdings schwerwiegend. Gerade die Weindörfer von Bockenheim bis Deidesheim entlang der Deutschen Weinstraße machen bisher die Identität des Wahlkreises aus. Hier kennt man sich und arbeitet seit Jahrzehnten gut zusammen. Diese historisch gewachsene Verbindung und gemeinsame Kultur gehen damit verloren. Noch härter trifft die Veränderung der Wahlkreiszuschnitte das Lambrechter Tal. Bislang war es im Wahlkreis Neustadt ein fester Bestandteil der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Beziehungen zur Stadt Neustadt für Schule, Arbeit und auch Nahversorgung sind eng. Das Verschieben der Verbandsgemeinde Lambrecht in den Wahlkreis Kaiserslautern II lässt diese Verbindungen völlig außer Acht. Es ist mehr als nur unglücklich, dass hier der Landkreis Bad Dürkheim weiter aufgeteilt werden soll. Eine sinnvolle Wahlkreiseinteilung sollte sich auch in Zukunft an den Grenzen der kommunalen Gebietskörperschaften orientieren. Ziel muss es sein, dass nicht einzelne Verbandsgemeinden oder Gemeinden für die Stimmabgabe zur Landtagswahl aus dem Verbund ihrer sonstigen wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen gerissen werden. Den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Gemeinden sichere ich schon heute zu, dass ich gemeinsam mit den zukünftig zuständigen Kolleginnen oder Kollegen Abgeordneten der zukünftigen Wahlkreise weiter für eine tatkräftige und erfolgreiche Vertretung ihrer Interessen im Landtag eintreten werde. Trotz dieser schwerwiegenden Vorbehalte habe ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, damit eine rechtssichere Durchführung der kommenden Landtagswahl gesichert ist. gez. Markus Wolf

Protokoll ↗