landtag-rlp.de ↗

Dr. Stefanie Hubig

19.09.2024 Sitzungen 18/71

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ganz herzlichen Dank an die Regierungsfraktionen für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs, und danke auch an die CDU-Fraktion für die wohlwollende Begleitung. Ich glaube, uns allen ist wichtig, dass wir gute, funktionierende Kindertagesstätten haben, wir den Platzausbau vorantreiben und wir als Land dabei die Kommunen als Aufgabenträger unterstützen. Wir wollen gern unterstützen, Kollege Teuber hat es gerade gesagt. 1 Milliarde Euro steuert das Land für die frühkindliche Bildung bei. Wir können aber nicht einfach nur beisteuern, sondern wir brauchen natürlich die Unterstützung. Wir reden jetzt über einen Zeitraum, den dieser Gesetzentwurf abdeckt und der vor dem 1. Juli 2021 liegt. Was wollen wir mit diesem Gesetzentwurf? – Wir wollen Rechtssicherheit schaffen für die Kommunen und das Land. Wir wollen vor allen Dingen auch den Kommunen ermöglichen, dass diejenigen, die die Fristen verpasst haben, trotzdem noch Abrechnungen stellen können, damit sie noch Geld bekommen. Warum müssen wir das regeln? – Wir müssen es regeln, weil der Rechnungshof das Verfahren der Nachzahlung zu Personalkostenabrechnungen aus den Jahren, bevor es das neue Kitagesetz gab, geprüft hat. Er hat uns gesagt, dass die Gesamtverwendungsnachweise, die durch die Jugendämter zum Teil viel zu spät vorgelegt worden sind und danach trotzdem noch abgerechnet wurden, eine unklare Rechtsgrundlage haben. Diese Rechtsgrundlage soll jetzt geschaffen werden. Damit herrscht dann auch Rechtssicherheit, und es gibt vor allem in allen Jugendämtern, die bisher noch nicht abgerechnet haben, die Möglichkeit, dies bis zum 31. August 2025 noch zu tun. Es ist also auch noch genug Zeit dafür. Der Gesetzentwurf will den Kommunen auch noch auf eine ganz andere, ganz entscheidende Weise entgegenkommen. Er erlaubt nämlich ausdrücklich alternative Formen für die einzureichenden Gesamtverwendungsnachweise, soll heißen, da, wo es aufgrund der wirklich lange zurückliegenden Zeit schwierig ist, tatsächlich angefallene Personalkosten nachzuweisen, gibt es Ersatzmöglichkeiten, dies auf einfachere Art und Weise zu tun. Sie sehen, der Gesetzentwurf ist wirklich von den Bedürfnissen der Kommunen her gedacht. Wir wollen, dass noch einmal abgerechnet wird; wir müssen aber jetzt auch wirklich nun einmal für diesen Zeitraum „aufräumen“, damit die neue Ära mit dem neuen Kitagesetz so weitergehen kann, wie sie begonnen hat. Dazu würde ich gern noch einmal auf das eingehen, was Abgeordnete Nieland gesagt hat. Mit Verlaub, Sie sollten sich vielleicht doch noch einmal mit dem Thema auseinandersetzen; denn der Umstand, dass so lange nicht abgerechnet worden ist, lag eben am alten System. Wir haben als Land zusammen mit den Regierungsfraktionen darauf reagiert. Wir haben ein neues Abrechnungssystem eingeführt, das dazu führt, dass nun alles zeitund fristgerecht abgerechnet wird, dass sich die Kommunen sehr viel leichter tun. Das läuft jetzt sehr gut, und es ist für alle Beteiligten genau die richtige Lösung. Ich freue mich, wenn dieses Hohe Haus den Gesetzentwurf verabschiedet, und kann nur den Appell an die Kommunen richten, suchen Sie Ihre Unterlagen zusammen. Suchen Sie die Dinge zusammen, die Sie noch brauchen, damit Sie bis zum 31. August 2025 auch entsprechend abrechnen können. Das ist dann über vier Jahre nach dem Zeitpunkt, an dem das neue Kitagesetz in Kraft getreten ist, und ich glaube, es wird Zeit. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗