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Iris Nieland

AfD 19.09.2024 Sitzungen 18/71

Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Bevor ich mich mit den Inhalten des Gesetzentwurfs auseinandersetze, will ich klar und deutlich sagen: Dieser Gesetzentwurf wirft ein bezeichnendes Licht auf ein spezielles Versäumnis der Landesregierung. Wir wissen doch alle, die wahre Wurzel des Problems ist, dass die Mitarbeiter der öffentlichen Jugendhilfe, der Kitaträger, seit Jahren überlastet sind. Alle Mitarbeiter, alle Beteiligten müssen die stetig anwachsende Bürokratie in Form von Regulierungen, Vorschriften usw. bewältigen. Verehrte Kollegen, was hat die Ampelregierung gegen diese strukturellen Missstände unternommen? – Ich sage Ihnen, (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja, was denn?) Institutionen und Träger – – – (Abg. Sven Teuber, SPD: Vorlesen!) – Vielen Dank für Ihren Hinweis. (Abg. Martin Haller, SPD: Kein Problem!) – – – Fristen zu überschreiten und finanzielle Einbußen zu erleiden. Wir werden daher eine entsprechende Sonderregelung zur Fristenverlängerung für Abrechnungsfälle nach dem alten Kitagesetz selbstverständlich mittragen. Nun im Einzelnen: Am 30. Juni 2021 wurde das bisherige Kitagesetz in Rheinland-Pfalz durch das sogenannte KiTa-Zukunftsgesetz der Landesregierung abgelöst. Nach dem alten System konnten die örtlichen Träger ihre Personalkostenerstattungsansprüche durch Vorlage eines Gesamtverwendungsnachweises bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres beim Landesjugendamt belegen. Auf dieser Grundlage erging dann ein endgültiger Zuwendungsbescheid für die zunächst nur vorläufig gewährten Mittel. Fristversäumnisse blieben nach dem alten Kitagesetz ohne Rechtsfolge. Aus dem vorliegenden Gesetzentwurf der Ampelfraktionen geht hervor, dass es immer noch eine erhebliche Anzahl solcher Altfälle gibt, die bis heute nicht vollständig abgerechnet ist. Da stellt sich natürlich die Frage, weshalb die Nachweise auch mehr als zwei Jahre nach dem Ende der eigentlichen Vorlagefrist nicht beigebracht werden konnten. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Wenn das schon immer so gehandhabt wurde – das kann man nicht einfach so beiseitestellen, Herr Kollege Barth –, stellt sich als nächstes die Frage, ob die gesetzte Frist jemals realistisch einzuhalten war oder sie nur symbolischen, unverbindlichen Charakter hatte. Wenn das ebenfalls zutrifft, frage ich mich drittens, wozu es überhaupt Nachweisfristen gibt, wenn sich am Ende niemand daran hält. Nur damit sie im Gesetz stehen und der Rechnungshof zufrieden ist? Das wäre schon ein merkwürdiges Verständnis von Rechnungslegung; aber so kennen wir Sie. Wir alle, Betroffene, Eltern, Kinder, Kitamitarbeiter, kennen die Belastungen. Schauen wir nur einmal in die aktuellen Ergebnisse des KEA, des Kreiselternausschusses in meinem Kreis. Da zeigt sich sehr deutlich die Überlastungssituation und die stetig anwachsende Bürokratie, und immer wieder die Frage, was die Ampelfraktionen eigentlich gegen die strukturellen Missstände unternehmen. Nun zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Genauer gesagt, wenigstens geht es um eine rechtssichere Verlängerung der Personalkostennachweisfrist für betroffene Jugendämter bis zum 31. August 2025. Man kann nur hoffen, dass es reicht. Für meine Fraktion stehen gute Betreuungsqualität für unsere Kinder und faire Arbeitsbedingungen für unsere Erzieher an erster Stelle. Entscheidend dafür ist auch eine angemessene und zuverlässige Personalkostenbezuschussung durch das Land. Immer wieder haben wir in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass uns der bestehende Personalschlüssel nicht ausreicht und die Qualität der Betreuung darunter leidet, insbesondere im U3-Bereich. Daran hat sich wenig geändert, und deshalb bleibt es in diesem Punkt bei unserer grundsätzlichen Kritik. Umso wichtiger ist es allerdings, dass die Kitaträger wenigstens den ihnen gesetzlich zustehenden Anteil für tatsächlich angefallene Personalkosten vollständig erstattet bekommen. Bürokratische Schranken durch den Gesetzgeber sind fehl am Platz. Deswegen werden wir eine entsprechende Sonderregelung zur Fristenverlängerung für Abrechnungsfälle nach dem alten Kitagesetz selbstverständlich mittragen, und sofern sich in der kommenden Ausschussberatung nichts anderes ergibt, werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere Zustimmung erteilen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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