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Katrin Eder

19.09.2024 Sitzungen 18/71

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte den Blick dann einmal wegwenden von den Grundlagen des Parlamentarismus zu den Tieren, um die es hier geht. Ich habe entnommen und stelle das einmal als Konsens fest, dass das Thema „Tierschutz“ und „Wie wir in unserer Gesellschaft mit den Tieren umgehen“ sehr konsensual und wertschätzend besprochen wird, (Abg. Martin Haller, SPD: So ist es!) ob es Schafe, Ziegen, Schweine oder eben Katzen sind. Ich kann vorweg sagen, wir sind als Landesregierung im steten Austausch mit den ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern. Gerade diese Woche haben wir dem ehemaligen Landesverbandsvorsitzenden des Deutschen Tierschutzbunds, Herrn Lindig, die Landesverdienstmedaille überreicht. Wir waren zudem dieses Jahr in vielen Tierheimen. Insbesondere als ich dieses Jahr in Koblenz war, war ich persönlich entsetzt von der großen Anzahl von Katzen, die wir dort vorgefunden haben. Ich möchte einmal Zahlen nennen. Wir haben seit 2021 für die Tierheime in Rheinland-Pfalz im Rahmen unserer Investitionsförderung circa 2,3 Millionen Euro als Unterstützung in die Hand genommen. Es ist schon viel gesagt worden über verwilderte Katzen und Freigängerkatzen, die einen Halter haben. Es ist schon viel darüber gesagt worden, was das für die Artenvielfalt bedeuten kann. Es ist allerdings so, dass das Tierschutzgesetz den Landesregierungen die Möglichkeiten gibt, sogenannte Katzenschutzverordnungen zum Schutz frei lebender Katzen zu erlassen, wenn bei diesen Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden, die auf die hohe Anzahl dieser Tiere im jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind. Wir wissen aber auch aus unserem Austausch mit den Kommunen und Kreisen vor Ort – man muss es einfach sagen –, die Problematik ist in Rheinland-Pfalz durchaus unterschiedlich, und auch das Ausmaß ist regional sehr unterschiedlich. Ich möchte die Zahl einfach einmal benennen. Bislang haben 33 Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden in Rheinland-Pfalz eine Katzenschutzverordnung mit Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung frei laufender Katzen. Deswegen wäre die Situation zum jetzigen Zeitpunkt – ich sage ganz dezidiert, zum jetzigen Zeitpunkt – aus unserer Sicht unverhältnismäßig und zu viel an Regulierung. Es muss auch rechtssicher umgesetzt werden. Deswegen haben wir, gerade weil wir diese regionalen Unterschiedlichkeiten feststellen, im Juli 2015 die Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung und über die Zuständigkeit nach § 13 b des Tierschutzgesetzes erlassen und die Kompetenz auf die Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungsebene übertragen, weil vor Ort die jeweilige Situation deutlich besser einzuschätzen ist. Natürlich aber nehmen wir Anregungen an – ich glaube, das zeigen wir im MKUEM immer – und nehmen Anregungen auch ernst. Deswegen haben wir uns jetzt noch einmal in den Bundesländern schlau gemacht und umgehört. Die Rückmeldungen zeigen, dass ausschließlich Berlin derzeit eine landesweite Katzenschutzverordnung beschlossen hat und es in Niedersachsen noch nicht zu einer Beschlussfassung gekommen ist. Wir werden die Situation weiter beobachten. Wir setzen auf Aufklärung der Katzenhalter. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir einfach noch nicht den richtigen Zeitpunkt gekommen und sehen es noch nicht als notwendig an. Wir werden jetzt den nächsten Doppelhaushalt beraten und haben als Landesregierung – das kann ich schon einmal ansagen – im Bereich des Tierschutzes und auch für dieses Thema mehr Geld angemeldet. Es wird Ihnen obliegen, dem dann auch zu entsprechen. Wir werden dann die Förderrichtlinien ab 2025 anpassen und die Unterstützung der vielen Ehrenamtlichen, die wir haben und mit denen wir regelmäßig im Gespräch sind, erhöhen und anpassen. Wir würden gerne erst einmal abwarten, ob das fruchtet, bevor wir eine landesweite Regelung treffen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, vereinzelt bei der CDU sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

Protokoll ↗