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Katharina Binz

19.09.2024 Sitzungen 18/71

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich freue mich darüber, heute erneut dazu zu sprechen, wie wir in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der sich die demokratischen Parteien in diesem Hohen Haus verpflichtet sehen, mit den Themen „Migration“, „Integration“ und „Fluchtaufnahme“ umgehen wollen. Was meine Grundhaltung dazu ist, habe ich schon ausgeführt. Sie ist mit dem Begriffspaar „Humanität und Ordnung“ gut umschrieben. Ich will hier und jetzt als zuständige Ministerin deshalb noch einmal auf wenige von Ihnen, der Fraktion der AfD, eingebrachte Mythen, Irreführungen und Unwahrheiten in der gebotenen Sachlichkeit reagieren. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Vorweg, ich habe schon vieles dazu gesagt, wie wir die Initiativen der Bundesregierung einordnen. Deshalb möchte ich mich jetzt noch einmal auf die Landessituation bei uns in Rheinland-Pfalz konzentrieren. Zum einen sprechen Sie davon, dass das Land Aufnahmestopps für Kommunen entsprechen soll. Da kann ich Ihnen sagen, das ist Alltagspraxis. Die Möglichkeit von temporären Aufnahmestopps haben wir natürlich in unseren Regelungen angelegt. Es ist bei uns eine sehr lange geübte Praxis in der intensiven Auseinandersetzung, in der Diskussion und im Kontakt mit den Kommunen, dass wir immer wieder temporäre Aufnahmestopps mit den Kommunen diskutieren und diesen natürlich auch stattgeben. Das machen wir. Das ist Alltagsgeschäft bei uns im Ministerium und in der ADD. Dafür brauchen wir keine Aufforderung durch die AfD-Fraktion. Auch noch ein Wort zum Thema „Verweildauer in den AfA“. Das ist auch ein oft von Ihnen gezogenes Thema. Ein Blick in die geltenden Gesetze zeigt, dass die bestehenden Regelungen im Asylgesetz die Fallkonstellationen schon abdecken, in denen ein längerer Aufenthalt wirklich sinnvoll ist. Dort, wo er sinnvoll ist, wo er vom gesetzlichen Zweck gedeckt ist, machen wir das natürlich. Da nutzen natürlich auch wir diese Möglichkeiten, aber der gesetzliche Rahmen ist an dieser Stelle nicht so weit, wie Sie das gerne suggerieren, sondern er ist sehr eng gesteckt. Selbstverständlich prüfen auch wir immer wieder fortlaufend, welche weiteren Bundes- oder auch Landesliegenschaften für die Fluchtaufnahme infrage kommen. Wir haben erst jüngst beschlossen, dass wir den aufgebauten Höchststand an Platzkapazitäten halten und Geld in den Doppelhaushalt für die nächsten zwei Jahre einstellen wollen, weil wir sagen, wir brauchen diese Plätze. Wir werden sie nicht abbauen, sondern wir werden sie fortlaufend weiterführen. Wir schauen natürlich auch, wo wir gegebenenfalls noch Kapazitäten ausweiten können. Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir aber mit den 7.000 Plätzen wirklich sehr, sehr gut aufgestellt. Das ist ordentliches und ganz normales Verwaltungshandeln, das wir jeden Tag machen. Dann noch ein kurzes Wort zu den Kapazitäten in der rheinland-pfälzischen Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim, zu der Sie sagen, wir müssen die Plätze ganz schnell aufbauen. Es ist leider ein logischer Zirkelschluss – das muss ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal sagen –, dass mehr Haftplätze zu mehr Abschiebungen führen. Das ist nicht der Fall. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, ich habe als Ministerin ein Problem damit, wenn Sie fordern, die Nutzung von Haftplätzen unbürokratisch zu gestalten; denn über Abschiebehaft entscheidet keine Ministerin und kein Ministerium, sondern über Abschiebehaft, über Haft insgesamt, entscheidet in einem demokratischen Deutschland Gott sei Dank immer noch ein Gericht. Das soll auch in Zukunft so bleiben. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deshalb ist das an dieser Stelle wieder einmal ein sprachliches Mittel, dessen Sie sich gerne bedienen, das eine einfache Lösung suggeriert, aber in keiner Weise unterfüttert ist. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Protokoll ↗