Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diejenigen, die für unsere Rechtsordnung im wahrsten Sinne ihren Kopf hinhalten – unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten –, verdienen Respekt. Zu diesem Respekt gehört natürlich auch, dass sich der Dienstherr angemessen um die Versorgung kümmert. Gleichzeitig wird hier ein Sachverhalt – die Quelle, eine Pressemitteilung, wurde schon genannt – zum Gegenstand einer Debatte gemacht, bei dem offenbar bei der Einsatzverpflegung etwas schiefgegangen ist und der so dargestellt wird, als gäbe es hier ein strukturelles Problem. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Die Kollegen waren bei mir!) Das ist der Ernsthaftigkeit eigentlich auch nicht wirklich angemessen. (Beifall eines einzelnen Abgeordneten aus den Reihen der SPD) Bei dieser Einsatzverpflegung ist das eine Gemengelage, bei der ich mich nicht erinnern kann – – – Ich hatte eine ganze Reihe von Gesprächen. Vor einigen Jahren war die Einsatzverpflegung durchaus ein Thema. Da war eine gewisse Unzufriedenheit, aber dann ist an diesem Thema gearbeitet worden. Seitdem ist dieses Thema aber, zumindest so weit ich das wahrnehme, gelöst. Wenn es um Beträge geht, kann ich etwas wiederholen, was ich hier schon einmal gesagt habe: Wenn es um Geld geht, treffen wir uns nach der Sommerpause hier alle wieder. Dann hat die Regierung einen Haushaltsentwurf vorgelegt, und im Zuge dieses Haushaltsentwurfs reden wir über das Budget. Ich kann uns, wenn wir alle gemeinsam – das gilt in dem Fall für die Opposition in besonderem Maße, die Koalition macht so etwas nämlich nicht – in der Rolle als Parlament und auch als Haushaltsgesetzgeber ernst genommen werden wollen, nur empfehlen, dass wir die Dinge unsererseits in dem geordneten Verfahren miteinander abhandeln. Das heißt, dass wir mit Blick auf die Inflation darüber reden müssen, ob wir solche Sätze anpassen. Auch das sollte man aber übrigens nicht aus dem Kontext reißen. Gibt es andere Kontexte? Gibt es Kontexte von Verpflegungsmehraufwendungen im Reisekostenrecht? Gibt es ein Bundesrecht, das das Ganze steuerlich einordnet? Das alles im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung, bei der ich nicht – Herr Streit, Sie haben es angesprochen, man kann im Einsatz nicht einfach zum Bäcker gehen – (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) von gewinnorientierten Verkaufspreisen reden kann, bei denen jemand einkauft, sondern wir reden von der Einkaufspreisseite bei einem Einkauf in entsprechend großen Mengen, bei einem Einkauf in entsprechend großer Abnahme. Es ist klar, dass man das nicht alles gleichsetzen kann. Wir müssen darüber reden und das im Blick behalten, aber ich kann mich nicht erinnern, dass es in einer solchen Breite Thema gewesen wäre, dass wir ganz akuten Handlungsdruck vor dem Haushaltsverfahren haben. Deshalb bleiben wir im geordneten Verfahren und stimmen diesem Antrag nicht zu. Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
