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Peter Stuhlfauth

AfD 18.04.2024 Sitzungen 18/65

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rheinland-pfälzische Polizeibeamte verdienen eine angemessene Verpflegung. Im täglichen Polizeidienst stehen unsere Polizeibeamten vor zahlreichen Herausforderungen, die sowohl physische als auch mentale Energie erfordern. Die Vielfalt der Aufgaben im Polizeidienst wächst stetig. Genau aus diesem Grund muss auch die Energieversorgung des Körpers entsprechend angepasst werden. Ich frage mich und auch das Innen- und Finanzministerium, wo kann man heute noch ein qualitativ hochwertiges Mittagessen für 2,86 Euro erhalten? Angesichts der kontinuierlich steigenden Kosten ist die Antwort auf diese Frage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit negativ. Schlussendlich werden die Zusatzkosten für eine angemessene Verpflegung wieder einmal von den Polizeibeamten selbst getragen, was auf lange Sicht zu nicht unerheblichen finanziellen Einbußen führt. Ein einfacher Besuch in einem Schnellrestaurant oder Imbiss kostet heutzutage schon mindestens 8 bis 10 Euro. Das ist noch human kalkuliert und wahrscheinlich nicht gerade nahrhaft. Dieser Fakt sollte unstrittig sein. Als Dienstherr, Herr Innenminister, erwarten Sie zu Recht hervorragende Arbeit von unseren Polizeibeamten, die sie auch tagtäglich in vollem Umfang leisten. Doch die Polizeibeamten erhalten wieder einmal kaum bis gar keine Unterstützung, um sich während ihres Schichtdiensts angemessen zu verpflegen. Gerade die Herausforderung des Schichtdiensts und die damit verbundenen anspruchsvollen Aufgaben der Polizeiarbeit hinterlassen Spuren im und am Körper. Diese Belastungen müssen durch eine entsprechend hochwertige Ernährung ausgeglichen werden, insbesondere auch im Nachtdienst. Polizeibeamte im Schichtdienst leiden häufiger unter gesundheitlichen Störungen aufgrund des Wechsels im Tag-Nacht-Rhythmus und der damit verbundenen Anpassungen des Organismus. Es liegt daher in der Verantwortung des Dienstherrn, eine gesunde und ausgewogene Ernährung insbesondere im Bereich der Einsatzverpflegung bereitzustellen oder anzubieten. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es heutzutage selten ist, dass Warmverpflegung bei Einsätzen angeboten wird. Dies geschieht in der Regel nur vor Einsätzen in den Liegenschaften der Polizei, nicht vor Ort. Stattdessen werden meine Kollegen in den meisten Fällen mit Lunch- oder Einsatzbeuteln versorgt. Es kommt daher auch vor, dass Einsatzkräfte über längere Zeit hinweg ausschließlich Beutelverpflegung erhalten haben. Dies steht im Widerspruch zu einer gesunden Ernährung und ist nicht mit einem vernünftigen Gesundheitsmanagement der Polizei des Landes RLP vereinbar. Das Beamtenrecht legt den Polizeibeamten die Pflicht zur Gesunderhaltung auf, wozu eine richtige und ausgewogene Ernährung gehört. Es sollte in unser aller Interesse liegen, dass Polizeibeamte auf der Straße ausreichend versorgt sind und daher mit einer hohen Einsatzfähigkeit ihren Aufgaben nachgehen können. Abschließend möchte ich mich noch kurz an die FREIEN WÄHLER wenden. Ihr Verhalten in diesem Bereich überrascht mich, da Sie bisher alle Initiativen, die der Polizei zugute gekommen wären, abgelehnt haben: optionale freie Heilfürsorge abgelehnt, zum letzten Haushalt als Entschließungsantrag kopiert, Ruhegehaltsfähigkeit der Erschwerniszulage abgelehnt. Wenn wir wirklich das Beste für die Polizei wollen, dann sollten wir parteiübergreifend zustimmen und keine Abstimmungen nach Kindergartenmanier abhalten. Wenn ich schon einmal etwas ablehne, dann aus Überzeugung und kopiere es nicht nach CDU-Manier. Fazit zum gesamten Antrag: Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen, 2,86 Euro für ein Mittagessen sind zu wenig, selbst bei bester Logistik. Um unserer Wertschätzung gegenüber den Polizeibeamten gerecht zu werden und sie zum Ausdruck zu bringen, stimmen wir diesem Antrag selbstverständlich zu. Danke. (Beifall der AfD)

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