Michael Ebling
Vielen Dank, Herr Präsident. – Abgesehen davon, dass ich mich natürlich dagegen verwehre, Ihnen unterstellt zu haben, Sie hätten das Gesetz richtig ausgelegt, (Heiterkeit bei der SPD und des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) will ich noch einmal darauf verweisen, dass die Fragestellung in dem Zusammenhang das Wörtchen „vorrangig“ betrifft. In der Gesetzesbegründung, die damals für das Wörtchen „vorrangig“ nach § 86 LFAG gesorgt hat, (Zuruf von der CDU: § 26!) heißt es ausdrücklich – mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich –: Durch die Änderung soll erreicht werden, dass zunächst die Mittel aus der Feuerschutzsteuer für die Zuweisung und Förderung des Brandschutzes zu verwenden sind, ehe Mittel der Zweckzuweisungen eingesetzt werden. – Das heißt, es war eine „gesetzliche Folge“, dass es auch aus dem LFAG Zuweisungen gibt. Um diese nicht nach vorne zu stellen, wurde „vorrangig“ eingeführt, weil es in erster Linie um die Mittel der Feuerschutzsteuer geht. Das ist der gesetzliche Rahmen, in dem wir uns bewegen. Deswegen bleibe ich dabei – das ist begründbar und belastbar –, dass die Mittel gesetzeskonform eingesetzt werden. Zweite Bemerkung in der Kürze. Der eigentliche Paradigmenwechsel ist schon längst eingeläutet. Der hat in der strukturellen Veränderung, in der Aufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes seinen Weg gefunden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Dieser Weg wird weiter konsequent verfolgt werden. Dazu gehört als nächstes, dass wir das Parlament mit dem Landesamterrichtungsgesetz beschäftigen werden. Dazu gehört als übernächstes, dass wir das Parlament mit einer deutlichen Reform unseres Landesbrand-und Katastrophenschutzgesetzes befassen wollen. Dazu gehört ebenfalls die Vielzahl der Maßnahmen, die in der Erweiterung und der Änderung der Förderung bestehen. Ich sage auch – vielleicht in der Hitze des Gefechts nicht so gemeint, aber trotzdem noch einmal einschränkend betont –, eine Abschaffung aller Richtlinien bei der Förderung von Fahrzeugen, die für den Brand- und Katastrophenschutz und damit für die Sicherheit der Menschen in diesem Land stehen, werden wir nicht weiterverfolgen. Es macht schon absolut Sinn, dass wir in der Anwendung von Richtlinien darauf achten, dass Fahrzeuge dort sind, die die Funktionen erfüllen, die sie aus der Bedarfsplanung heraus, aus der Frage der Zulassung heraus und auch aus der Frage des Schutzes der Kameradinnen und Kameraden heraus, erfüllen müssen. Deshalb lohnt es sich nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern das gilt für alle Bundesländer, weshalb es alle Bundesländer machen, sich an Richtlinien bei der Gewährung von Zuschüssen zu halten. (Abg. Dennis Junk, CDU: Bundesrichtlinie!) Das gilt für heute, und das gilt auch für die Zukunft. Deshalb wollte ich Sie jetzt bewusst nicht so interpretieren, auch wenn Sie es eigentlich gerade gefordert haben, dass wir alle Richtlinien abschaffen sollten. Das wäre eine Gefährdung der Sicherheitsarchitektur. Dem wollte ich entgegentreten. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU)
