Gordon Schnieder
So ist es!) Ich bringe Ihnen gerne ein Beispiel für das Beschleunigen von Verfahren. Wir haben im Jahr 2017 den Antrag für ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug, kurz TSF, für eine kleine Eifelgemeinde bei mir im Wahlkreis, die Gemeinde Gipperath mit etwas 230 Einwohnern, gestellt. Das haben wir im Jahr 2017 beantragt. Wir haben es im Jahr 2019 dann beschafft, und es ist ausgeliefert worden. Der Bewilligungsbescheid für dieses Fahrzeug kam dann im Jahr 2023, also immerhin sechs Jahre danach. Diese Bewilligung in Höhe von 24.500 Euro – Frau Ahnen sagt immer, die horrenden Zahlen – wird dann noch auf vier Jahre gestreckt. Bis zum Jahr 2026 kommt dann die letzte Tranche von knapp 4.500 Euro. Neun Jahre später haben wir immer noch den kleinen Förderbescheid für das TSF der Feuerwehr Gipperath auf dem Tisch. Das ist völlig unnötig und unsinnig. (Beifall der CDU) Sie müssen bei dem Ganzen noch eines berücksichtigen. In Zeiten, in denen wir nur 0 bis 1 % Vorfinanzierung hatten, war das vielleicht noch nicht so schlimm, aber jetzt, wenn sie 3 bis 4 % bezahlen – es ist nur ein kleiner Förderbescheid gewesen –, macht sich das deutlich bemerkbar. Sie reden immer von der kommunalen Selbstverwaltung und davon, dass die Kommunen beim Brand- und Katastrophenschutz zuständig sind. Dann lassen Sie es uns an der Stelle doch so machen. Wir schlagen vor – wie Sie es im Übrigen auch bei den Kreisstraßen machen, es ist also keine unheimlich neue Innovation –, dass Sie nach festgelegten Kriterien pauschale Summen aus der Feuerschutzsteuer für die Kommunen zur Verfügung stellen. Die Kommunen sollen eine Feuerwehrbedarfsplanung machen. Das steht außer Frage. Sie sollen die Dinge mit Ihnen für zehn Jahre abstimmen, und in diesen zehn Jahren können sie dann mit den festgelegten Summen finanziell planen und diese Dinge konsequent abarbeiten und umsetzen. (Beifall der CDU) Deshalb sage ich es noch einmal, wir schlagen vor, 90 % aus der Feuerschutzsteuer hier zur Verfügung zu stellen. Das steht im Gesetz eindeutig geschrieben. Das kann jeder in § 26 LFAG nachlesen. Vorrangig ist das Geld an die kommunalen Aufgabenträger auszuzahlen. Der Landkreistag, der Städtetag, der Landesfeuerwehrverband und der Gemeinde- und Städtebund weisen seit Jahren immer wieder darauf hin, dass das Land gesetzeswidrig unterwegs ist, weil es Teile von seinen eigenen Aufgaben, wie die Versorgungsbezüge der ADD-Bediensteten, aus dieser Steuer bezahlt und am Ende nur 50 % für die Kommunen überhaupt zur Verfügung bleiben. Das ist gesetzeswidrig und steht für Sie alle dokumentiert im Buch geschrieben. (Beifall der CDU) Deshalb sage ich Ihnen noch einmal, ändern Sie mit Zustimmung zu unserem heutigen Antrag diese Vorgehensweise. Kehren Sie wieder zu einer gesetzeskonformen Politik im Bereich der Feuerwehren zurück. (Beifall der CDU) Wir fordern, die anlassbezogene Förderung für Fahrzeuge und auch für Feuerwehrgerätehäuser jetzt durch pauschale Sätze zu ersetzen. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen über die Kriterien für diese Pauschalen zu diskutieren. Wir können sicherlich nicht in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz nur nach den Einwohnerzahlen vorgehen, sondern wir müssen einen Mix aus Einwohnern, Fläche, Risikoklassen, vielleicht auch Feuerwehrangehörigen oder Einheiten machen, die wir vor Ort haben. Es muss aber ein Mix sein. Jetzt braucht mir auch keiner von der Regierungsseite gleich zu erzählen, das wäre ein Hexenwerk. Das habe ich selbst in einer Exceltabelle zusammengestellt. Das ist eine Sache von ein paar Tagen. Dann kann man das nach festgelegten Kriterien jedes Jahr dort eintragen und verteilen. Das ist gar kein Problem. Es braucht mir keiner etwas anderes zu erzählen. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Zu guter Letzt wäre es noch ein herausragender Fortschritt, wenn wir endlich die Sondervorschriften für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, also die technischen Richtlinien, komplett abschaffen würden. Das wäre eine richtige Verwaltungsvereinfachung. Es wäre eine Beschleunigung und würde die Beschaffung wesentlich günstiger machen. Ich will Ihnen zum Abschluss ein Beispiel bringen. Wenn Sie in MecklenburgVorpommern ein TSF-W kaufen, kostet das 30.000 Euro weniger als in RheinlandPfalz. Warum? – Weil man dort Atemschutzgeräte im Innenraum der Fahrgastzelle verbauen darf; in Rheinland-Pfalz nicht. Warum müssen Fahrgestelle für HLF oder Tanklöschfahrzeuge von 18 auf 16 t abgelastet werden? Das ist doch für das Fahrgestell von MAN genau dasselbe, und dem Fahrer ist es auch völlig egal. Wir haben das Problem, dass Gewichtsreserven verloren gehen, weil wir unnötige Kriterien haben. Das hemmt die Beschaffung, und deswegen sollte dies unbedingt abgeschafft werden. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Deshalb ist dieser heutige Antrag Bürokratieabbau. Er ist Beschleunigung, und er ist die Umsetzung von Recht und Gesetz und könnte beispielhaft für viele weitere Förderverfahren bei Kitas, Schulen und vielen anderen kommunalen Aufgaben sein. Ich freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)
