landtag-rlp.de ↗

Dr. Erwin Manz

18.04.2024 Sitzungen 18/65

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich den hohen Stellenwert der Weidetierhaltung betonen, und zwar für die Erzeugung gesunder Lebensmittel, die Pflege unserer Kulturlandschaft genau wie für den Natur- und Artenschutz. Daher fördern wir sowohl Präventionsmaßnahmen wie auch Projekte der Weidetierhaltung. Die Rückkehr des Wolfs ist ein Beitrag, dass unsere Ökosysteme wieder vollständiger werden, birgt aber auch enorme Herausforderungen. Ein Wolfsriss ist für Tiere und Halter ein einschneidendes Erlebnis. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium und im Koordinationszentrum Luchs und Wolf sind deswegen mit großem Engagement unablässig tätig, Weidetierhalter zu unterstützen und die Zahl der Wolfsrisse so klein wie möglich zu halten. Unser Wolfmanagement ist darauf ausgelegt, Konflikte mit Mensch und Tier zu verhindern und eine Koexistenz zu ermöglichen. Daran arbeiten wir mit einer Vielzahl an Beratungen, Informationsveranstaltungen und Rissuntersuchungen. Damit wir noch besser werden, schaffen wir im Westerwald eine Außenstelle mit zwei zusätzlichen Stellen. Ich will es noch einmal wiederholen – eben wurde es in Zweifel gezogen –, auch wenn laut einer forsa-Umfrage von 2021 77 % der Menschen die Rückkehr des Wolfs für erfreulich halten, nehmen wir die Sorgen in Teilen der Bevölkerung sehr ernst. Dazu gehört, auf einer validen Faktenbasis zu diskutieren. Daher möchte ich nun einige Punkte aus dem vorliegenden Antrag einordnen. Erstens: Es gibt keine ungebremste Ausbreitung des Wolfs. Die Zahlen zeigen eine deutliche und stetige Verlangsamung von 30 % im Jahr 2018 auf 3,5 % im Jahr 2022. Zweitens: Wir haben keinen Zweifel an der Kompetenz der geschulten Großkarnivoren-Beauftragten oder am KLUWO. Ebenso haben wir keinen Zweifel an der Reputation und den Ergebnissen des Senckenberg-Instituts. Es ist international anerkannt und nicht aus Zufall das nationale Referenzlabor für mehrere Länder in Europa. Die Ergebnisse und Methoden sind öffentlich bekannt und werden wie bei zuletzt einer Veranstaltung in Wissen transparent kommuniziert. Drittens: Die Hybridisierung von Wolf und Hund in Deutschland ist extrem selten. Die Methoden des Referenzlabors sind geeignet, Hybride bis in die dritte Hybridgeneration zu erkennen. Viertens: Präventionsmaßnahmen und Schadenersatz sind klar geregelt, wenn bei einem zeitnah gemeldeten Riss eine Beteiligung des Wolfs nicht ausgeschlossen werden kann. Die Mehraufwendungen für die Zaunpflege können über die Förderrichtlinie bezahlt werden. Fünftens: Private Tierhalter können eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Für Nutztiere greift die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB, wenn er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Daher gibt es schon jetzt eine Haftungsübernahme bei nachweisbaren Schäden durch den Wolf. Sechstens: Viele der beliebtesten Reiseziele der Deutschen liegen in Wolfsgebieten. Egal ob Bayerischer Wald, Mecklenburger Seenplatte, Kroatien oder Gardasee, hier gibt es keinen Rückgang des Tourismus. Zum Antrag der CDU sei nur gesagt, dass die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ins Leere zielt, solange die artenschutzrechtlichen Vorgaben der EU so fortbestehen. Wir bleiben bei unserem Weg der Präventionsmaßnahmen, um Wolf und Weidetierhaltung miteinander zu vereinbaren. Ich appelliere daran, dass wir über den besten Weg diskutieren – gerne kritisch –, aber bitte auf der Grundlage von Fakten. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Protokoll ↗