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Dr. Herbert Drumm

FREIE WÄHLER 18.04.2024 Sitzungen 18/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie vielleicht überraschen, dass die heutige Rede zum Wolf bei mir gelandet ist und nicht von unserem Wolfsexperten Stephan Wefelscheid gehalten wird. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Der Wolf im Schafspelz!) Seien Sie beruhigt, es ist seine Rede, die ich vorlese und die die Mehrheitsmeinung der Fraktion wiedergibt. Aufgrund der kurzfristigen Anberaumung einer parallel stattfindenden Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Koblenz über das Ergebnis der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 muss der Obmann im Untersuchungsausschuss 18/1 „Flutkatastrophe“, nämlich Stephan Wefelscheid, ausnahmsweise das Landtagsplenum hintanstellen, was er natürlich gerade bei diesem Thema sehr bedauert. Doch seien Sie gewiss, der Wolf ist und bleibt ein wichtiges Thema für Weidetierhalter, Landwirte, Jäger und viele Menschen, insbesondere auf dem Land. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Und es werden noch mehr!) – Ja, es werden noch mehr. Das haben wir deutlich auf dem zweiten Wolfsgipfel in Koblenz Anfang Februar gemerkt. Bis auf den letzten Platz war er mit etlichen Betroffenen, Fachleuten und Vertretern verschiedenster Verbände besetzt. Deutlich gemerkt haben wir, der Unmut ist groß. Das Verständnis für die vorherrschende Politik der Verharmlosung und des Ignorierens schwindet mit jedem gerissenen Schaf, Rind oder Pferd. Wie schon auf unserem ersten Wolfsgipfel vor zwei Jahren wurde auch dieses Mal eine Resolution verabschiedet, die als Resultat des dort versammelten Fachverstandes und der Erfahrungswerte zu verstehen ist. Sie liegt Ihnen allen in Form des Entschließungsantrags vor. Daher werde ich nicht auf sämtliche Details dieses umfassenden Forderungskatalogs eingehen, (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist schon mal gut!) den Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und insbesondere Sie, Frau Ministerin Eder, – – (Staatsminister Alexander Schweitzer: Was schauen Sie mich an?) – ich schaue nur allgemein hierüber und suche – (Staatsminister Alexander Schweitzer: Eine Ähnlichkeit ist relativ ausgeschlossen!) – – und natürlich Sie, Herr Staatssekretär Manz, hoffentlich aufmerksam gelesen haben und sich zu Herzen nehmen. Auf einige Punkte möchte ich aber ein Schlaglicht werfen. Wenn es um die Entnahme von Wölfen oder gar um eine geregelte Bejagung geht, wird reflexhaft auf den Schutzstatus und die FFH-Richtlinie verwiesen. Dabei steht dieser Schutzstatus längst infrage. Nach den maßgeblichen Definitionen der Large Carnivore Initiative for Europe und in der FFH-Richtlinie selbst ist der günstige Erhaltungszustand für die Wolfspopulation erreicht. Dieser günstige Erhaltungszustand muss endlich festgestellt werden, um auf europäischer Ebene den Weg für einen realistischen Umgang mit dem Wolf freizumachen. Hierfür muss sich das Land Rheinland-Pfalz starkmachen, anstatt eine Blockadehaltung einzunehmen und nicht einmal die Beschlüsse der Bundesumweltministerkonferenz umzusetzen. Doch schon jetzt bejagen viele europäische Länder den Wolf und managen so den dortigen Bestand. Das ist durchaus möglich und steht im Einklang mit der FFH-Richtlinie; denn dort bietet Artikel 16 einen umfassenden Katalog an Gründen, aus denen von den Schutzbestimmungen abgewichen werden kann, beispielsweise explizit zur Verhütung von Schäden an Weidetieren. Von großer Bedeutung für die Weidetierhalter und bereits mehrfache Forderung unsererseits ist es, dass vermeintliche Ansprüche wie Entschädigungszahlungen oder Präventionsleistungen eine gesetzliche Grundlage erhalten und somit endlich die Möglichkeit besteht, diese wirksam einzufordern, um damit langfristig zu planen. Billigkeitsleistungen – das hat man etwa prominent in Niedersachsen gesehen – scheitern dann, wenn der Geldtopf leer ist oder Fälle streitbar sind, etwa wenn die Beprobung zu einem zum Großteil gefressenen Schaf Hund oder sogar Fuchs ergibt und daher kein Anspruch auf Entschädigung gesehen wird. Man darf nicht vergessen, die Weidetierhaltung ist eine seit Jahrhunderten gewachsene Branche mit großem kulturellen und ökologischem Wert, gerade betreffend Artenschutz, Biotopschutz und Tierwohl. Diese gerät ohne eigenes Verschulden unter Druck. Vielmehr wird erwartet, dass sich die Branche ohne Klage diesen Umständen anpasst. Schauen wir in Länder, in denen Wolf und Mensch koexistieren, oder schauen wir in die Geschichte. Ein friedliches Miteinander, bei dem der Wolf nicht angerührt wird, ist nirgends die Realität. Langfristig werden immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche betroffen sein, sei es der Tourismus, die Jagd- und Forstwirtschaft, die öffentliche Sicherheit oder anderes. Je länger man tatenlos zusieht, desto schwerer werden die Folgen und desto schwieriger wird es, wirksam gegenzusteuern. Dies ist unsererseits ein letzter umfassender Appell, einen neuen Kurs einzuschlagen. Wenn die Landesregierung immer noch nicht für einen Kurswechsel bereit ist, dann müssen die Menschen bei der nächsten Landtagswahl den Wolf abwählen. Jetzt möchte ich noch schnell auf die kurzfristige Eingabe der CDU eingehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, hätten Sie diesen Antrag in einem früheren Plenum zur Debatte gestellt, so hätte er sicherlich unsere Zustimmung finden können. Doch heute stellen Sie ihn als Alternativantrag, in dem etliche wichtige Punkte wie der gesetzliche Anspruch auf Leistungen, Haftungsrisiken, Biotopschutz usw. völlig fehlen. Nicht nur das, Sie verkennen, bei unserem Antrag handelt es sich um einen Forderungskatalog in Abstimmung mit etlichen Betroffenen und Fachleuten, darunter übrigens viele Jäger. (Glocke der Präsidentin) Darüber mit einem Alternativantrag hinwegzugehen, zeigt, dass Sie bei Weitem nicht so nah an den Menschen sind, wie Sie sich gerne geben. Ihren Alternativantrag lehnen wir daher ab. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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