Alexander Schweitzer
Danke schön, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Es geht erneut um einen Staatsvertrag. Es geht um den Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags. Er bezieht sich insbesondere auf eine Aufgabe, die uns auf der Landesebene genauso beschäftigt wie die Kolleginnen und Kollegen auf der Bundesebene und gleichermaßen die, die auf der kommunalen Ebene Verantwortung haben. Es geht um die Zukunft der öffentlichen Verwaltung und insbesondere auch um die Digitalisierung unseres Verwaltungstuns. Wir haben Ende des Jahres 2023 durch die Unterzeichnung durch alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesinnenministerin diese Änderung des IT-Staatsvertrags auf den Weg bekommen. Die wesentlichen Punkte, die sich gegenüber der bisher gültigen staatsvertraglichen Realität ergeben, sind insbesondere die Erkenntnis – die uns, glaube ich, hier auch nicht überraschen würde –, dass Digitalisierung der öffentlichen Hand eine Daueraufgabe ist und bleibt und sich daraus ergibt, dass die zentrale Arbeitseinheit, um das auf der föderalen Ebene zu organisieren, nämlich die Anstalt des öffentlichen Rechts für Föderale IT-Kooperation – die glücklicherweise als FITKO abgekürzt wird –, ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget braucht, um dieser zentrale Akteur sein zu können und sie über ein flexibles Finanzierungsbudget verfügen muss, um durch technologischen Wandel sich ergebende neue Aufgaben jederzeit bewältigen zu können. Darüber hinaus muss ihr die Möglichkeit gegeben werden, jederzeit als agile Einheit Unterstützung in den Ländern und beim Bund so zu organisieren, dass man über Jahresprojekte hinaus Daueraufgaben, Dauerprojekte und mehrjährige Projekte organisieren kann. Ebenso erhält die FITKO durch diesen Staatsvertrag und zur Erfüllung ihrer Aufgaben, wie ich sie gerade beschrieben habe, die Finanzmittelzuweisung durch die Haushalte des Bundes und der Länder. Auch dazu verpflichten sich die Länder. Der Anteil der Länder, also damit auch unseres Landes, ergibt sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, den wir aus anderen Finanzierungszusammenhängen im Föderalismus sehr gut kennen. Die Vorsorge zur Finanzierung der laufenden Aufgabe ist im laufenden Haushalt organisiert. Für die sich in Zukunft ergebenden Aufgaben werden wir hier im Parlament als Haushaltsgesetzgeber miteinander sprechen müssen. Ich bin sehr froh, dass diese Änderung auf den Weg kommt. Wir unterstützen sie als Digitalministerium und als Landesregierung ausdrücklich deshalb, weil es die Anerkennung der Realität ist, dass man nicht einmal eben auf Ebene der öffentlichen Verwaltung ein bisschen etwas organisiert und dann ist alles wunderbar digitalisiert, sondern das ist eine Aufgabe, bei der wir auf allen staatlichen und kommunalen Ebenen noch ein richtiges Stück des Wegs vor uns haben. Es ist auch eine Aufgabe, die nie irgendwann den Punkt erreicht haben wird, an dem man sagen wird: „Hurra, jetzt sind wir wirklich am Ende aller Möglichkeiten.“ Dafür brauchen wir Instrumente. Der IT-Planungsrat und die FITKO sind die Instrumente unserer Wahl. Andere kommen noch hinzu, aber wir wollen uns mit der Änderung zum Zweiten IT-Staatsvertrag eben genau dafür ausstatten. Wir haben in unserer Landesverfassung in Rheinland-Pfalz Sorge dafür getragen, dass das Parlament seine Zustimmung dazu geben muss, damit ein solcher Staatsvertrag mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz ratifiziert werden kann. Genau darum sind wir heute in der ersten Lesung. Genau deshalb bitte ich Sie um Unterstützung und Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
