Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Paul, dass Sie Medien unterstützen, aus denen sich Menschen, die Ihre Meinung nicht teilen, wie das bei X inzwischen stark der Fall ist, mehr und mehr zurückziehen, weil es zu einem Sumpf genau der Fantasiewelt, nur leider der tristen Fantasiewelt, geworden ist, von der ich vorhin schon gesprochen habe, ist bekannt. Ich glaube aber, es bekäme Ihnen – das habe ich vorhin schon gesagt – in Ihrer Sicht auf die Welt und der Zufriedenheit etwas besser, Sie würden den Blick wieder ein bisschen weiten. Genau diesen weiten Blick leisten Medien. Ich habe das an anderer Stelle in dieser Debatte gesagt, die Medienfreiheit ist geradezu konstitutiv für eine freiheitliche Demokratie. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns, weil es ein Bereich ist, der auch aufgrund der Sensibilität einer gewissen Regulierung bedarf, hier regelmäßig damit beschäftigen. Ich will vorweg eines als persönliche Auffassung sagen. Wir beraten den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, und über die grundlegende Frage, ob das 16 zu null, das Einstimmigkeitsprinzip, in einer medialen Welt, die sich in der Geschwindigkeit verändert, wie sie es eben durch digitale Medien tut, noch ein angemessener Mechanismus ist, um Medienrecht zu gestalten, wird auch intensiv zu diskutieren sein in Deutschland. Es ist gut, dass Medienpolitik Ländersache ist, weil es genau dafür sorgt. Auch das ist, wie so vieles in unserer Verfassungsordnung, eine Antwort auf die deutsche Geschichte. Deswegen ist es für mich zentral, dass sie in der Verantwortung der Länder bleibt. Ich hielte es für klug, man fände einen Mechanismus, der mit einer qualifizierten Mehrheit die Gefahr einer medienpolitischen Blockade aufhebt. Darüber werden wir verfassungsrechtlich diskutieren müssen; denn das Recht stammt aus einer völlig anderen Zeit, nämlich aus einer Zeit, in der die Medienlandschaft geprägt war durch regionale Tageszeitungen, durch regionale Fernsehsender, in der es einen deutschen Sender gab, und das war es. Da konnte man das entsprechend landesspezifisch machen. Heute sehen wir uns der Notwendigkeit der Regulierung internationaler Konzerne gegenüber. Diese Herausforderung – das will ich aber auch klar sagen, und das haben zum Glück alle hier auch betont – nimmt Demokratie und Politik an. Es gibt in Demokratien aus guten Gründen Grenzen dessen, was zulässig ist, und dann geht es darum, genau diese Grenzen im digitalen Raum genauso demokratisch, rechtsstaatlich, aber auch konsequent durchzusetzen, wie man es in der analogen Welt tut. Hier dient der Medienänderungsstaatsvertrag der Umsetzung des DigitalenDienste-Gesetzes, das einen engen Bezug zum Digital Services Act der Europäischen Union hat. Die Medienanstalt wird hier als zuständige Stelle benannt. Herr Paul, wenn Sie dann hier betonen, das Thema „Medien“ ist Ihnen so wichtig, dann frage ich mich schon, warum ich höre, dass Sie sich in der Versammlung der Medienanstalt, in die der Landtag Sie entsandt hat, regelmäßig nicht blicken lassen. Es ist bemerkenswert, dass ich das hier so höre. Deswegen wundert mich das. (Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Deswegen gewinnt man den Eindruck, dass Sie das alles gerne dort thematisieren, wo Sie das meinen, publikumswirksam tun zu können, und sich da, wo gearbeitet wird, eher einmal einen schlanken Fuß machen, aber nun gut, das ist Ihre Verantwortung. Das müssen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern erklären. Ich stelle das hier einfach einmal in den Raum. Im Übrigen ist dieser Medienänderungsstaatsvertrag ein Etappenschritt. Wir wissen alle, dass bereits am Sechsten und auch am Siebten Medienänderungsstaatsvertrag gearbeitet wird. Das zeigt, dass die Verantwortlichen verantwortungsbewusst den Auftrag annehmen, Medienrecht den Erfordernissen der Zeit anzupassen und zu verändern. Ich freue mich sehr, gerade weil eine entsprechende Anstalt auch in RheinlandPfalz ihren Sitz hat, ein Unternehmen, das mit der Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfenstern den Veränderungen der Medienlandschaft Rechnung trägt. Wir sind als rheinland-pfälzischer Gesetzgeber im Landesmedienrecht einen Schritt vorausgegangen, im Mediengesetz des Landes. Diese Regionalfenster werden jetzt im Staatsvertrag dauerhaft verankert. Das ist gut, weil es zeigt, dass Regionalität und damit Pluralität in der landespolitischen und Landesberichterstattung auch bei den Privaten ihren gesicherten Raum hat. Alles in allem freuen wir uns auf die weiteren Ausschussberatungen, aber ich kann bereits jetzt signalisieren, dass auch die Freien Demokraten diesen Fünften Medienänderungsstaatsvertrag als Schritt in die richtige Richtung – nicht als ausreichenden Schritt, wir müssen weitere gehen, aber als klaren Schritt in die richtige Richtung – unterstützen werden. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
