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Heike Raab

17.04.2024 Sitzungen 18/64

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung darf ich heute das Landesgesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag einbringen. Wir lösen damit schnell und konsequent ein Versprechen ein, das wir gegenüber dem Landtag gegeben haben. Wir sichern die Regionalfenster auch in Zukunft ab; denn Demokratie lebt von Pluralismus, und die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich regionale Vielfalt. 40 Jahre privater Rundfunk, dieses Jubiläum feiern wir in diesem Jahr besonders in Rheinland-Pfalz, wo die Privaten mit dem Kabelpilotprojekt in Ludwigshafen bundesweit gestartet sind. Von Beginn an haben die Regionalfenster neben den Radiosendern einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt geleistet. In diesen Tagen können wir sogar Radio Weinstraße, das erste private Radio, wieder hören Doch zurück zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag. Das Problem, dass sich die Quoten bei den beiden großen privaten Sendergruppen verändert haben, haben wir im Mediengesetz des Landes bereits als Übergangslösung im letzten Jahr in den Blick genommen. Doch mehr Rechtssicherheit verschafft uns eine bundesweite Lösung, die wir heute mit dem Landesgesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag beraten dürfen. Wir sichern die Verpflichtung der großen Radiosender zur Aufnahme von Regionalfensterprogrammen für die Zukunft ab. Die bisherige Formulierung wurde nachgeschärft, um klarzustellen, dass auch bei sich ändernden Zuschauerzahlen die beiden größten Sendergruppen jeweils zur Ausstrahlung eines Regionalfensters verpflichtet sein sollen. Weiterhin wird die Dauer dieser Verpflichtung im Mindestmaß an die für das Regionalfensterprogramm erteilte Zulassung gekoppelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag setzen wir aber auch europäisches Recht um. Mit dem DSA, dem Digital Services Act, soll der digitale Raum sicherer werden. Er ist bereits am 17. Februar als Verordnung in Kraft getreten. Die notwendigen Anpassungen nehmen wir Länder mit dem Medienstaatsvertrag und dem Jugendmedienstaatsvertrag vor. Der Bund bringt ein neues Gesetz ein, das Digitale-Dienste-Gesetz, das wir Länder im Bundesrat am 26. April zur Abstimmung haben. Damit wird es hier eine kohärente Lösung geben. Die Gespräche dazu, wie wir die Regelungen des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags und des Digitale-Dienste-Gesetzes in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern aufeinander abstimmen, waren nicht ganz einfach. Wir haben bis zuletzt für die Medienaufsicht der Länder und die Rolle im digitalen Raum gekämpft. Die Anpassungen, die jetzt aber erfolgen, stärken die Rechtsdurchsetzung im Onlineraum erheblich. Das ist entscheidend; denn es reicht nicht nur aus, dass unsere Landesmedienanstalten nach dem 7. Oktober immer eklatantere systemische Verstöße melden, sondern wir müssen diese systemischen Verstöße abschalten, löschen lassen können und sie ahnden können. Deshalb brauchen wir ein reibungsloses Ineinandergreifen der zuständigen Stellen. Das sichern wir hiermit. Die Erfahrungen der Landesmedienanstalten werden im DDG bestmöglich weiter genutzt. Ich bin ein Stück weit stolz darauf, dass die Medienanstalten der Länder auch in der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum bereits Vorbildcharakter haben. Im Medienausschuss haben wir dazu schon Berichte gehört. Beispielsweise ist dies bei der Rechtsdurchsetzung gegen Pornoplattformen gelungen. Die Zahl dieser grenzüberschreitenden Verfahren wächst und mithin ihre Bedeutung in der grenzüberschreitenden Koordination. Der durch die Medienanstalten bei den Anbietern aufgebaute Durchsetzungsdruck wird mit den Anpassungen durch diesen Staatsvertrag noch einmal wachsen; denn es gilt: Was offline strafbar ist, muss auch online strafbar sein. Herzlichen Dank für diese Beratung, die wir nun nach dieser Vorunterrichtung im Parlament fortsetzen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗