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Dr. Jan Bollinger

AfD 17.04.2024 Sitzungen 18/64

Bei uns ist es verpflichtend!) dass Sie an dieser Stelle von Kostenbelastungen sprechen, die bei über 20 % liegen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Die Landesregierung hat auf Ihre Große Anfrage darauf hingewiesen – ich könnte Ihnen noch die Drucksachennummer sagen –, das die Erhebungskosten bei 5 oder 6 % liegen. Insofern ist auch diese Angabe von Ihnen falsch. Richtig ist aber, dass Straßenausbaubeiträge, also der Ausschnitt, der dann prozentual gering auf die Anlieger umgelegt werden kann, alles andere als ungerecht sind; denn dort, wo ich nun einmal über die verbesserte Infrastruktur verfüge, ist es nicht unangemessen, nicht ungerecht und auch denklogisch überhaupt nicht falsch, dass man die Anliegerinnen und Anlieger, die davon einen unmittelbaren Vorteil haben, sozusagen anders veranlagt als den allgemeinen Beitragsgebühren- oder Steuerzahler oder die Steuerzahlerin. Das ist ein Grundprinzip, das nennt sich auch ein bisschen Solidaritätsprinzip. Es ist nämlich am Ende das gerechtere Prinzip, die Lasten zu verteilen, als sie auf alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer – das wäre im Ergebnis Ihr Gesetz – umzulegen. Ich will noch einmal betonen, weil an vielen Stellen so entschieden immer wieder betont wird, wie wichtig die kommunale Meinung dazu ist, auch an dieser Stelle ist es wichtig und richtig, auf die kommunale Meinung zu setzen. Es ist eben auch ein Stück Sicherung kommunaler Selbstverwaltung, Finanzautonomie und Gestaltungshoheit, die die Kommunen mit diesem Instrument besitzen. Das wissen sie zu schätzen, das wissen sie zu betonen. Deshalb ist das mit ein Grund, weshalb die Landesregierung nicht dafür ist, einem solchen, ähnlichen oder auch nur ähnlich gearteten Gesetzentwurf Folge zu leisten. Straßenausbaubeiträge machen nach wie vor Sinn. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie sind auch von den Belastungen her für diejenigen, die belastet werden, im Sinne der wiederkehrenden Beiträge gut verkraftbar. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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