landtag-rlp.de ↗

Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 17.04.2024 Sitzungen 18/64

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau wünschen wir uns alle und sehen wir alle mit einer dringenden Notwendigkeit. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die Digitalisierung bestehender Prozesse. Auf diesem Weg soll Rheinland-Pfalz nun einen Schritt gehen zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens. Die Bundesebene, mehrere deutsche Bundesländer, die EU-Ebene und zahlreiche europäische Staaten haben es vorgemacht und die amtliche elektronische Verkündung eingeführt. Seit dem 1. Januar 2023 stellt das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt die einzige verbindliche amtliche Fassung dar und ersetzt die gedruckte Version. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Die Digitalisierung der Bekanntmachung beschleunigt den Ausgabeprozess, erleichtert den Zugang zu amtlichen Inhalten und erhöht damit die Anwenderfreundlichkeit deutlich. Daneben sind alle verkündeten Inhalte an einer Stelle auffindbar, Ressourcen werden durch den Verzicht auf Papier gebundene Ausgaben des Gesetzesblatts ebenfalls nachhaltig geschont. Allein auf Bundesebene fallen ein jährlicher Papierberg von circa 2,5 Kilometer Höhe weg sowie Kosten für Papier, Druck und Auslieferung. Mit dem Jahreswechsel zum Jahr 2024 haben bereits die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg auf eine ausschließlich digitale Onlineverkündung von neuen Gesetzen und anderen Vorschriften umgestellt. Die genannten Bundesländer schließen sich damit dem Bund und weiteren Bundesländern an, darunter Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Bremen und das Saarland, die bereits erfolgreich auf elektronische Verkündung umgestellt haben. Nun möchte Rheinland-Pfalz endlich nachziehen und hierfür im ersten Schritt in der Landesverfassung Artikel 113 dahin gehend ändern, dass das Gesetzund Verordnungsblatt künftig in elektronischer Form geführt werden kann. Der zeitgemäße Schritt, die althergebrachte, aber derzeit allein verbindliche Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblatts für das Land RheinlandPfalz abzulösen und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Landes zu ermöglichen, findet die Zustimmung der Freien Wähler. Das Ziel, einen medienbruchfreien und interoperablen digitalen Gesetzgebungsprozess zu implementieren, der vom Entwurf bis zur Verkündung reicht, sehen wir Freie Wähler als wichtigen Schritt einer modernen Gesetzgebung. Für mich als Jurist verbleiben noch einige Einzelfragen zur rechtlich sauberen Umsetzung der E-Gesetzgebung, etwa, wie die Echtheit und Unverfälschtheit der elektronischen Gesetzesunterschrift bestmöglich gewährleistet werden kann. Diese Details behalte ich mir dann aber der Debatte zur konkreten, einfachgesetzlichen Regelung vor, Herr Minister Mertin, und signalisiere hier und heute zur hiesigen Verfassungsänderung bereits die Zustimmung der FREIEN WÄHLER. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER –

Alle Reden von Stephan Wefelscheid Protokoll ↗