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Peter Stuhlfauth

AfD 17.04.2024 Sitzungen 18/64

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der hier von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung von Rheinland-Pfalz folgt der Änderung des Artikels 82 unseres Grundgesetzes vom November 2022 und greift die Zielsetzung auf, in Zukunft Landesgesetze in elektronischer Form verkünden zu können. Wie bereits bei der Änderung auf Bundesebene ist an diesem Ansinnen grundsätzlich nichts auszusetzen. Im digitalen Zeitalter ist es zeitgemäß, neue Gesetze elektronisch verkünden zu können; denn diese Methode ist schneller und effizienter als das bisher praktizierte Verfahren in Papierform. Andererseits steht die bisherige Pflicht, zustande gekommene Gesetze im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und damit verbindlich in Papierform verkünden zu müssen, einer zusätzlichen oder parallelen Verkündung, beispielsweise über eine Plattform im Internet oder Medienberichte, nicht entgegen. In der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf findet sich sodann die Formulierung, dass mit der Änderung des Artikels 113 die Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Führung des Gesetz- und Verordnungsblatts für das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt ist. Dieses Ansinnen können wir hinsichtlich des digitalen Fortschritts nachvollziehen. Die Notwendigkeit zu einer Verfassungsänderung hin zur ausschließlich digitalen Verkündung sehen wir in dieser Entwicklung jedoch nicht. Abgesehen von den bekannten Defiziten im Bereich der Digitalisierung, gerade auch in Rheinland-Pfalz, achten wir die Pflicht zur Verkündung von Gesetzen in Papierform auch in der Zukunft für sinnvoll. Nicht jeder Bürger verfügt über Kenntnisse und Möglichkeiten zur Kenntnisnahme. Darüber hinaus zeigen die Ereignisse der letzten Jahre, dass die Versorgungssicherheit der Bürger in Bezug auf den elektronischen Datenverkehr nicht immer gewährleistet werden kann. Wie bereits zu Anfang gesagt, wir stimmen zu, raten jedoch an, eine wie auch immer geartete Verkündung von Gesetzen in Papierform beizubehalten. (Abg. Sven Teuber, SPD: Dann können Sie den Nachtwächter herumschicken!) Wir schauen zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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