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Herbert Mertin

17.04.2024 Sitzungen 18/64

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit diesem Gesetzentwurf schlägt Ihnen die Landesregierung vor, den Artikel 113 der Landesverfassung anzupassen. Artikel 113 befasst sich mit der Frage, wie zum Beispiel das eben beschlossene Gesetz des Parlaments tatsächlich seine Wirksamkeit erlangt. Dort ist vorgesehen, dass die Ministerpräsidentin dies auszufertigen und dann im Gesetz- und Verordnungsblatt zu verkünden hat. Seit einigen Jahren wird auf der Ebene der Landesregierung eine Vielzahl der Aktenvorgänge, insbesondere diejenigen, die zu Gesetzgebung führen, in elektronischer Form durchgeführt. Die Landesregierung strebt nun an, dies auch bei der Verkündung des Gesetzes möglich zu machen, um einen medienbruchfreien Vorgang zu ermöglichen. In Artikel 113 der Landesverfassung steht, dass die Verkündung im Gesetzund Verordnungsblatt zu erfolgen hat. Es gibt Stimmen, die sagen, dies würde es auch umfassen, wenn das Gesetz- und Verordnungsblatt elektronisch zur Verfügung gestellt würde. Die Mehrheit derjenigen, die sich damit befassen, sagen aber, dass man aus historischen Gründen – als das nämlich geschaffen wurde, gab es das nur in Papierform, und es war überhaupt nicht absehbar, dass das einmal in elektronischer Form geht – deshalb davon ausgehen müsse, dass hierfür eine Verfassungsänderung notwendig sei. Das ist ein Aspekt, bei dem es sich, wie ich finde, zwar in Aufsätzen gut macht, das Für und Wider des Ganzen zu diskutieren, für das Parlament und die Landesregierung ist aber eine rechtssichere Grundlage an der Stelle notwendig. Wir können es doch nicht – sozusagen auf der Basis einer Mindermeinung – einfach elektronisch verkünden und erleiden dann Schiffbruch, weil ein Gericht plötzlich zum Ergebnis kommt, es sei nicht ordnungsgemäß verkündet worden. So ähnlich ist beim Bundestag verfahren worden. Der Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorstellen, ähnelt dem, den der Bundestag gemacht hat, um Artikel 82 Grundgesetz zu ändern. Einige Bundesländer haben dies ebenfalls gemacht, Baden-Württemberg, Brandenburg, das Saarland und Bremen. Wir wollen das auch machen. Wir schlagen Ihnen vor, Artikel 113 Abs. 1 der Landesverfassung dahin gehend zu ändern, dass eine elektronische Verkündung des Gesetzes möglich wird und dies die gleiche Wirkung hat wie das bisher in gedruckter Form durchgeführte Verfahren. Des Weiteren schlagen wir Ihnen vor, Artikel 113 Abs. 3 der Landesverfassung zu ergänzen. Bisher steht dort, dass für die Verkündung von Rechtsverordnungen ein Landesgesetz notwendig ist, das dieses regelt. Wir schlagen Ihnen vor, Artikel 113 Abs. 3 der Landesverfassung dahin gehend zu ergänzen, dass ein Landesgesetz möglich ist, um das Verkünden der Gesetze zu regeln. Welchen Hintergrund hat dies? – Der Hintergrund ist der, dass die Ausfertigung, die bisher nach der Landesverfassung die Ministerpräsidentin zu tätigen hat, sozusagen darin gründet, dass sie zunächst prüft, ob das Gesetz verfassungskonform zustande gekommen ist. Sie muss es dann unterzeichnen. Unterzeichnen würde bedeuten, man muss den Medienbruch herbeiführen, damit eine Papierform vorhanden ist, auf der sie unterzeichnen kann. Im Wege des Landesgesetzes wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass künftig zum Beispiel durch eine digitale Signatur die Unterzeichnung der Ministerpräsidentin ermöglicht wird. Insofern hoffe ich, dass wir diesen Gesetzentwurf in den nächsten Wochen konstruktiv beraten und gemeinsam dieses Ziel erreichen, medienbruchfrei Gesetze verkünden zu können. Sie werden an der Stelle ein tränendes Auge des Ministers der Justiz sehen, weil die gedruckte Form bisher von der Justizvollzugsanstalt Diez gedruckt wurde. Sie verliert sozusagen ein Stück ihrer Arbeit. Ich glaube aber, dies ist ein unwesentlicher Gesichtspunkt. Es ist an der Zeit, die Landesverfassung so zu reformieren, dass wir entsprechend dem, was bei praktischer Arbeit heute gang und gäbe ist, nämlich in elektronischer Form zu verfahren, für die Zukunft ermöglichen. (Beifall der FDP, vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗