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Gordon Schnieder

CDU 17.04.2024 Sitzungen 18/64

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zuallererst richte ich Genesungswünsche an meine Kollegen Karina Wächter und Christof Reichert, was mich heute dazu bringt, zu diesem Gesetzentwurf zu sprechen. Ich kann Ihnen sagen, wir werden diesem Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 zustimmen; denn für uns als CDULandtagsfraktion ist es wichtig und richtig, dass wir die Tarifabschlüsse der Beschäftigten der Länder zeitnah auf unsere Beamtinnen und Beamten und auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen; denn, Herr Kollege Stein, das war in der Vergangenheit schon einmal anders. Deswegen werde ich das auch gleich bei den Änderungsanträgen noch einmal gerne sagen. Das wird zu keinem Ungleichgewicht führen oder aber, man schaut nicht mehr gerne zurück, wo Sie über Jahre für Ungleichgewichte gesorgt haben. (Beifall der CDU) Ich sage es eindeutig, das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen. Der Fachkräftemangel ist längst angekommen, auch in den Landesverwaltungen und den Kommunalverwaltungen. Entweder können wir Stellen nicht qualifiziert besetzen oder merken, dass qualifizierte Bewerber direkt einmal woanders hingehen, dahin, wo aus ihrer Sicht die Rahmenbedingungen deutlich besser sind, zum Beispiel zur Bundesverwaltung oder in andere Bundesländer. Wir müssen alle Chancen nutzen, um die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber zu erhöhen. Im Wettbewerb um die stärksten Köpfe dürfen wir keinen Schritt zurückbleiben. Versuchen wir es doch, zumindest dort einmal an der Spitze der Bewegung zu stehen, statt uns immer nur mit anderen und hinteren Plätzen abzugeben. (Beifall bei der CDU) Wir brauchen weitgreifende Verbesserungen der Rahmenbedingungen und klare Signale für die Wertschätzung unserer Beschäftigten. Damit komme ich zu unseren drei Änderungsanträgen. Gerade unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, unsere Feuerwehr, unsere Justizvollzugsbediensteten leisten einen wichtigen und zentralen Dienst für unser Allgemeinwohl. Sie setzen sich selbst Gefahren aus, um uns zu schützen, um unseren Mitmenschen zu helfen. Dafür gebührt ihnen aber nicht nur unser Dank, sondern auch aus Sicht des Arbeitgebers – des Landes und der Kommunen – die Wertschätzung, die sie verdienen. Diese Wertschätzung muss dieselbe sein, die der Bund oder andere Bundesländer ihnen entgegenbringen oder zumindest zu leisten bereit sind. Gleich gute Arbeit heißt auch bitte gleich gute Bezahlung. (Beifall der CDU) Setzen Sie deshalb heute mit uns ein Zeichen dafür, dass Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner und unsere Justizvollzugsbediensteten die gleichen Zulagen erhalten wie die Kollegen beim Bund, in anderen Ländern, und machen Sie diese auch ruhestandsfähig. Zweiter Änderungsantrag: Wir begrüßen, dass Sie rückwirkend zum 1. Januar 2024 den Familienzuschlag für kinderreiche Familien ab dem dritten Kind mit einem Schritt erhöhen. Unverständlich bleibt aber für uns, warum wir diesen Weg nicht bereits beim ersten und zweiten Kind mitgehen. Mit unserem Änderungsantrag möchten wir dieses Verfahren vereinheitlichen und auch für diese Familien in einem Schritt rückwirkend zum 1. Januar den Familienzuschlag je Kind anpassen. (Beifall der CDU) Damit helfen wir den Familien unabhängig von der Zahl ihrer Kinder, um den auch für sie gestiegenen Belastungen gerecht zu werden. Der dritte und letzte Änderungsantrag: Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich vom 1. August 2023 bis einschließlich zum 9. Dezember 2023 in Elternzeit befanden, sind nach den bisherigen Regelungen sowohl von der Inflationsausgleichseinmalzahlung als auch bis zu ihrer tatsächlichen Rückkehr von den Monatszahlungen ausgeschlossen. Das möchten wir ändern; denn wir begrüßen es und wünschen es uns doch, dass sich Eltern insbesondere zu Beginn des Lebens der Kleinen intensiv, wenn sie es denn wollen, um ihre Kinder kümmern möchten. Wir wollen doch, dass Mutter und Vater, wenn das gewünscht ist, diese Elternzeit in gleichen Teilen eingehen. Deshalb wollen wir nicht, dass daraus ein Nachteil erwächst; denn die Kostenbelastung ist sowieso schon in bedeutendem Umfang vorhanden. Geben wir diesen Familien dann auch diese Inflationsausgleichszahlung. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, nutzen Sie heute die Möglichkeit, erhöhen Sie die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber, und schenken Sie unseren Beamtinnen und Beamten die Wertschätzung, die sie verdienen. Das können Sie tun, indem Sie neben dem Gesetz, dem wir zustimmen, auch unseren drei Änderungsanträgen Ihre Zustimmung geben. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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