Markus Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir uns bereits anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Plenarsitzung am 14. März sehr erfreut über die Einszu-eins-Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gezeigt haben, kann ich für unsere SPD-Fraktion auch nach der weiteren Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss bestätigen, dieses Gesetz, meine Damen und Herren, stärkt den öffentlichen Dienst in RheinlandPfalz. Die seit 2015 praktizierte Übernahme von Tarifergebnissen zeigt, dass die Landesregierung hinter ihren Bediensteten steht. Für dieses Signal möchten wir uns herzlich bei der Landesregierung bedanken, insbesondere bei Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie Frau Finanzministerin Doris Ahnen. Lassen Sie mich die Zahlen noch einmal darstellen. Die Grundgehälter steigen zum 1. November 2024 um 200 Euro, darüber hinaus gibt es zum 1. Februar 2025 eine Linearsteigerung um 5,5 %. Für Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ist zum 1. November 2024 ein Festbetrag in Höhe von 100 Euro sowie zum 1. Februar 2025 von weiteren 50 Euro vorgesehen. Weiterhin gibt es eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro einmalig und monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober. Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden ebenfalls an dieser Inflationsausgleichszahlung partizipieren mit 1.000 Euro einmalig und 50 Euro monatlich. All diese Punkte des Gesetzes werden für unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übernommen, und was ebenfalls sehr wichtig ist, ist neben der klassischen Bezügesteigerung und der Inflationsausgleichszahlung auch die globale Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, indem man zum Beispiel eine Verbesserung der Eingangsbezahlung für obere Besoldungsgruppen einführt, die zu einem deutlich besseren Standing von Rheinland-Pfalz im Konkurrenzumfeld der Länder führen wird, ebenso wie die deutliche Anhebung der Stellenzulagen um durchschnittlich 36 %. Meine Damen und Herren, wie man den Änderungsanträgen der CDU entnehmen kann, gibt es natürlich immer die Möglichkeit, noch mehr zu fordern, doch ist es wichtig zu betonen, jede Abweichung vom Tarifabschluss und der Eins-zu-eins-Übernahme kann auch zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Die gesicherte Finanzierung von Mehrausgaben ist aber immer wichtig. Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle darauf eingehen, was die Änderungen durch den Gesetzentwurf der Ampelregierung bereits für den Landeshaushalt bedeuten. Die Mehrkosten für die Gewährung der Inflationsausgleichszahlungen addieren sich auf insgesamt rund 285 Millionen Euro. Die Anpassungen der Bezüge zum 1. November 2024 sowie zum 1. Februar 2025 bedingen weitere Mehrkosten in Höhe von 41 Millionen Euro im Jahr 2024 bzw. 560 Millionen Euro im Jahr 2025. Übrigens wirken diese Ausgaben – auch das ist wichtig – dauerhaft fort, sind also eine strukturelle Mehrausgabe im Landeshaushalt auch für Folgejahre. Hinzu kommen die Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes – Stichwort Eingangsbesoldung, obere Besoldungsgruppen beispielsweise bei Lehrerinnen und Lehrern, Juristinnen und Juristen – sowie die deutliche Anhebung der Zulagen: 24 MillionenEuro jährlich. Meine Damen und Herren, nur wer eine solide Haushaltspolitik gewährleistet, ist in der Lage, solche Pakete zu schnüren. Eine solide Haushaltspolitik bedeutet nicht, jede Mehrforderung der Opposition blind hinzunehmen, sondern die begrenzten Mittel des Steuerzahlers angemessen zu priorisieren. Daher lehnen wir auch wegen der schlicht nicht dargestellten Finanzierung die CDU-Änderungsanträge ab. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal klarstellen, dass unser öffentlicher Dienst nur dann für unsere Bevölkerung so gut aufgestellt sein kann, wenn er Wertschätzung erfährt. Unser öffentlicher Dienst umfasst all die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Tarifbeschäftigten, die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die Richterinnen und Richter, all jene Bediensteten, die Tag für Tag als Garant für einen funktionierenden und sicheren Staatsapparat einstehen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Gerade in Zeiten, in denen es populistische Kräfte gibt, die unser Staatsgefüge infrage stellen, die Misstrauen säen und ständiges Staatsversagen unterstellen, ist es wichtig, an der Seite derjenigen zu stehen, die sich jeden Tag dafür einsetzen, dass dieses von den Populisten herbeigeschwurbelte Staatsversagen niemals Realität wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD – Unruhe bei der SPD) – Herr Paul, wenn Sie sich angesprochen fühlen, dann sagt das viel mehr über Sie aus als über meine Rede. Meine Damen und Herren, alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, in den Verwaltungen, in den Schulen oder Kindergärten, bei der Polizei, der Justiz, der Feuerwehr, im Straßenbau oder im Gesundheitswesen, all jene Menschen, die für unsere Gesellschaft ihre Arbeit und ihren Dienst verrichten, sind der Beweis dafür, dass unser Staat und unser demokratisches Zusammenleben geordnet funktionieren. Auch deshalb gilt es, ihnen größte Wertschätzung aus diesem Hohen Hause zuzusenden. (Glocke des Präsidenten) Mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung, dem wir natürlich zustimmen werden, gießen wir diese Anerkennung auch in konkrete Zahlen. Wir stimmen dem Gesetz der Ampelregierung selbstverständlich zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
