Kathrin Anklam-Trapp
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit stelle ich fest, die Ausschussempfehlung war die unveränderte Annahme mit dem Änderungsantrag, der soeben vorgetragen wurde. Wir kommen daher zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/8889 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht. Ich darf um die Schlussabstimmung bitten. – Ich danke Ihnen. Dem Änderungsantrag ist damit ebenfalls zugestimmt worden, wenn ich das feststellen darf an dieser Stelle Wir kommen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/8955 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/9311 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9322 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9323 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9324 – Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart, die Fraktion der FREIEN WÄHLER erhält 1 Minute zusätzlich. Ich möchte Sie gern über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 63. Sitzung am 14. März 2024 mit der Aussprache statt. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Darf ich um Wortmeldungen bitten? Ich erteile Abgeordnetem Markus Stein von der SPD-Fraktion das Wort.
