Kathrin Anklam-Trapp
Wir sind am Ende des dritten Teils der Aktuellen Debatte angelangt Ich nutze die Gelegenheit, um weitere Gäste im Landtag zu begrüßen, und zwar den Sozialverband VdK, Kreisverband Neuwied, sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 4, Neuwied. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Ebenfalls begrüßen wir Landfrauen aus Auen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/9236 – Aus der in der Drucksache 18/9236 enthaltenen Vorschlagsliste ist mit Wirkung vom 1. Juni 2024 ein ordentliches berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Nummer 1 der Drucksache 18/9236 der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Andreas Hammer vorgeschlagen. Wer stimmt der Wahl von Herrn Dr. Hammer zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu? – Vielen Dank. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass Herr Dr. Hammer einstimmig von allen Anwesenden zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist Ich rufe nun Punkt 3 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/8889 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 18/9310 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/9354 – Bevor ich über das Ausschussverfahren informiere, würde ich gern wissen, ob wir diesen Punkt, wie im Ältestenrat vereinbart, ohne Aussprache oder mit Aussprache beraten werden. – Die Beratung findet ohne Aussprache statt. Ich danke. Dann lassen Sie mich über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung erfolgte in der 63. Plenarsitzung am 14. März 2024. Es fand eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – statt. Ist eine Aussprache doch erwünscht? (Abg. Philipp Fernis, FDP: Ja, bitte nur kurz zum Änderungsantrag!) – Ja, deshalb habe ich gefragt. Wir führen also eine kurze Aussprache durch. Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Fernis das Wort.
