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Damian Lohr

AfD 14.03.2024 Sitzungen 18/63

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die abschließenden Sätze der Einleitung zur gegenständlichen Anfrage der CDU nehmen das von der Beantwortung durch die Landesregierung zu erzielende gewünschte Ergebnis bereits vorweg. Ich zitiere: „Die Landesregierung hat die Weiterentwicklung von Seniorenteilhabe und -mitwirkung in Rheinland-Pfalz unangemessen.“ Die Antworten der Landesregierung auf die nachfolgenden zehn Fragen sollen dieses bereits vorweggenommene Ergebnis dann anschließend hoffentlich untermauern. Dasselbe Ziel hatte die fragestellende Fraktion bereits mit Großen Anfragen zu Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen in den Kommunen in Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2022 sowie anlässlich der ersten und zweiten Beratung des Seniorenteilhabe- und Mitwirkungsgesetzes an dieser Stelle am 11. Mai 2023 und 7. November 2023 und der diesbezüglichen Anhörung im Ausschuss verfolgt. Auch hier sollten jeweils erhebliche Lücken hinsichtlich der Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen und sollte daraus ein dringender Handlungsbedarf abgeleitet werden, der schließlich mit dem STMG befriedigt werden sollte. Gelungen ist dies aus unserer Sicht bereits damals nicht. Ich möchte insoweit Wiederholungen meiner bisherigen diesbezüglichen Ausführungen auf ein Mindestmaß begrenzen, da wir die Frage der Teilhabe- und Mitwirkungsmöglichkeiten in den vergangenen Monaten bereits mehrfach debattiert und die diesbezüglichen Argumente wirklich umfassend ausgetauscht haben. In Rheinland-Pfalz existieren schon jetzt zahlreiche und umfangreiche Initiativen zur Teilhabe älterer Menschen. Sicherlich besteht an der einen oder anderen Stelle eine Lücke, und es wird auch noch einige Zeit dauern, bis bestehende Angebote flächendeckend implementiert sind, und ja, man kann immer mehr tun. Der Landesregierung aber eine unangemessene Vernachlässigung der Weiterentwicklung von Seniorenteilhabe vorzuwerfen, wie dies in der Einleitung zur vorliegenden Großen Anfrage der Fall ist, oder eine lange und vielfältige Liste seniorenpolitischer Versäumnisse und Fehlentscheidungen wie im vorliegenden Entschließungsantrag, ist aus unserer Sicht überzogen und wohl eher Kommunalwahlkampf im Deckmantel parlamentarischer Initiativen. Diese betont dramatische Bewertung lässt sich weder mit den Ergebnissen der ursprünglichen Großen Anfrage in den Kommunen noch mit der Beratung zum STMG noch mit der Anhörung im Rahmen des Ausschusses beantworten. Sicher kann man stets hinterfragen, bei wem und in welcher Art und Weise die Landesregierung die Erkenntnisse, die sie ihren Ausführungen zugrunde legt, erlangt hat oder haben will. Das ist natürlich eine Aufgabe der Opposition. Aus der Antwort der Landesregierung können wir vorliegend aber nicht erkennen, dass diese Erkenntnisse der Landesregierung zu Bedarf und Angebot an Teilhabe- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Senioren in Rheinland-Pfalz völlig aus der Luft gegriffen wären. Im Ergebnis können wir nach wie vor nicht behaupten, dass es ein dramatisches Missverhältnis gibt. Wir merken, wir kommen näher an den Kommunalwahlkampf. Die CDU versucht hier, ein totes Pferd zu reiten. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Na ja!) Es hat sich seit den letzten Plenarsitzungen nichts verändert. Dementsprechend werden wir Ihren Entschließungsantrag, der einfach nur Wahlkampfklamauk ist, ablehnen. Danke schön. (Beifall der AfD)

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