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Dr. Christoph Gensch

CDU 14.03.2024 Sitzungen 18/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz und damit Achtung vor der Schöpfung ist in Deutschland seit einer Grundgesetzänderung von 2002 verfassungsmäßig verankert und damit Staatsziel. Dies ist es zu Recht. So liegt uns das Wohlergehen, die Gesundheit und der Schutz der Tiere sowohl in der Landwirtschaft als auch in privater Haltung als CDU-Landtagsfraktion am Herzen. Tierschutz ist hierbei nicht nur eine politische, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ein permanenter gesellschaftlicher Prozess. Die Belange des Tierschutzes müssen auf vielen Ebenen berücksichtigt werden, bei politischen Entscheidungen, in den landwirtschaftlichen Betrieben, an der Ladenkasse oder zu Hause bei der Betreuung und Pflege der Hausund Heimtiere. Hierbei ist Tierschutz nie als ein abschließendes Projekt zu betrachten, sondern sollte immer ein wichtiger Aspekt sein, der bei Entscheidungen, Veränderungsprozessen und Weiterentwicklungen in vielen politischen Bereichen immer mit ins Kalkül gezogen werden muss und relevantes Entscheidungskriterium sein sollte. Ich habe allerdings persönlich – das gilt für die gesamte Fraktion – nicht den Eindruck, dass es in Rheinland-Pfalz ein massives Regelungsdefizit oder Umsetzungsdefizit bezüglich des Tierschutzes gibt. Wir müssen vielleicht vielmehr darauf achten, dass uns eine Überregulierung in manchen Bereichen nicht noch Probleme bereitet, beispielsweise in der Forschung. Wir haben in der Vergangenheit darüber gesprochen, wie wir das Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine anpassen. Wir haben darüber sehr kontrovers miteinander diskutiert. Wir haben über Dinge, die zwischenzeitlich zur Debatte standen, wie die Heimtierschutzverordnung mit Forderungen nach Sachkundenachweis und solchen Dingen, gesprochen. Von unserer und meiner persönlichen Seite aus sind wir mit diesem Tierschutzbeirat, der in Rheinland-Pfalz existiert, eigentlich gut aufgestellt und halten einen Landestierschutzbeauftragten on the top für nicht nötig. Wir würden etwas anregen, weil wir glauben, dass es sehr sinnvoll ist. Herr Illing, Sie hatten es angesprochen. Die finanzielle Unterstützung der Tierheime gerade auf kommunaler Ebene sollte man sich noch einmal vornehmen. Da haben wir im Moment ein großes Aufgabenfeld mit Blick auf die Tierheime. Darum müssen wir uns kümmern. Das betrifft aus unserer Sicht auch die Tiernotrettung. Das sind aus unserer Sicht die drängenden Handlungsfelder. Die Notwendigkeit für einen Landestierschutzbeauftragten sehen wir momentan nicht. Vielen Dank. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der FDP)

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