Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein sehr wichtiges Thema. Wir haben gesellschaftliche Herausforderungen. Wir haben den demografischen Wandel bei einer immer älter werdenden Gesellschaft, pflegebedürftige ältere Menschen und einen gleichzeitigen Fachkräftemangel. Das ist richtig. In Rheinland-Pfalz liegen aber auch Lösungen für eine qualitativ hochwertige Pflege vor. Erstens darf ich sagen, dass es ein wesentlicher Schritt war, die Einführung der Tariflohntreue in der Langzeitpflege umzusetzen; denn die Verbesserung der Bezahlung und der Arbeitsbedingungen führt letztendlich dazu, dass das Berufsimage verbessert wird und wir Fachkräfte und Arbeitskräfte gewinnen und diese dann letztendlich auch binden. Weiter anerkennen wir auch die Notwendigkeit der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen. Natürlich ist eine Verbesserung diesbezüglich durch den Fachkräftemangel etwas schwierig in der Praxis zu gestalten, aber es wäre fahrlässig, auf Verbesserungen diesbezüglich zu verzichten. Hier können wir über den Landesrahmenvertrag 2026 in den vollstationären Pflegeeinrichtungen zu Verbesserungen kommen. Die Pflegeeinrichtungen könnten durchaus flexibel entscheiden, ob sie das mit Fach- oder Hilfskräften umsetzen und somit eine gewisse Flexibilität haben. Das kann dann in einem Qualifikationsmix durchaus die Flexibilität beibehalten. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Die Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz selbst wird durch eine Nachqualifizierungsinitiative in Zusammenarbeit mit der Pflegegesellschaft und der Bundesarbeitsagentur unterstützt. Hinzu kommt der Einsatz zur Gewinnung von ausländischen Pflegekräften. Die Punkte wurden ebenfalls schon angesprochen. Wir wissen, dass vieles in der Familie und bei Angehörigen geschieht. Wir wollen aber auch, dass Menschen möglichst lange in ihrem bekannten Umfeld wohnen können, in dem sie sich wohlfühlen. Zur Stärkung der häuslichen Pflege gibt es durchaus innovative Angebote. Es gibt zudem Unterstützung für Projekte wie die Wohnpflegegemeinschaften oder die kommunale Pflegestrukturplanung, die vor Ort durchaus zu einer stimmigen Versorgung für die Menschen beitragen können. Die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie ist schon angesprochen worden. Das ist natürlich für die Zukunft unerlässlich und nicht zu unterschätzen. Das Gesetz der Bundesregierung zur Vereinbarkeit bietet individuelle Bedingungen für unterschiedliche Pflegesituationen. Dazu kommen Aspekte wie eben der Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit in verschiedenen Konstellationen. Kollege Winkler hat das Pflegeunterstützungsgeld angesprochen. Ich will zum Beispiel noch die Verhinderungspflege nennen, die finanzielle Unterstützung, die wir haben. Was man durchaus verbessern könnte, wenn ich das by the way erwähnen kann, ist die Beratung der Menschen. Was habe ich zur Verfügung? Wo kann ich überall anpacken? Was kann ich eventuell nutzen? Das könnte man vielleicht noch ein Stück weit anpassen, was die Öffentlichkeit betrifft. Es wurde aber auch die Unterstützung im Alltag aufgebaut. Zum Januar 2024 gab es 2.260 Angebote, darunter 1.300 Miniangebote. Diese Miniangebote sind nicht zu unterschätzen, wenn es darum geht, im Haushalt zu helfen, wenn es darum geht, vielleicht einkaufen zu fahren oder spazieren zu gehen. Das sind kleine Dinge, die vermeintlich kleine Dinge sind, die aber unheimlich viel zum Leben beitragen können. Es gibt eine Evaluierung zur Voraussetzungsgestaltung von Miniangeboten, zur Registrierung etc. Hier wird sich zeigen, wie sich die Voraussetzungen gegeben haben, wie sich die Registrierung gezeigt hat, wie sich der Aufwuchs gezeigt hat und ob man eventuell noch nachsteuern kann. Das ist ein wesentlicher Aspekt. Ein weiterer Aspekt – das hatten wir in der letzten Legislatur schon besprochen – ist die Digitalisierung in der Pflege für die Zukunft. Das ist selbstverständlich, also als Unterstützung. Ich möchte das hier noch einmal betonen, bevor mir das jemand unterstellt. Es geht nicht darum, dass der Roboter durch die Welt fährt und Menschen hebt und pflegt, sondern es geht um die Unterstützung in der Pflege, ob das in der Dokumentation ist, ob das in der Wegnahme von Bürokratie ist etc. Pflegeeinrichtungen müssen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Gleiches gilt für Punkte wie das Abrechnungssystem und die digitalen Pflegeanwendungen, Anwendungen in der häuslichen Pflege. Lassen Sie mich noch einen Punkt sagen über die Finanzierung der Pflege. Da könnten wir vielleicht unterschiedlicher Meinung sein. Ich möchte das Fass hier jetzt gar nicht öffnen, aber wir haben in der letzten Legislatur schon darüber debattiert. Wenn Sie jetzt die Finanzierung ansprechen, dann fällt leider der Name Jens Spahn. Der hat nämlich in der letzten Legislatur zum Beispiel die Eigenanteile decken wollen und wollte 6 Milliarden Euro dafür haben. Er hat es nicht durchgesetzt und hat sie nicht bekommen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was? –
