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Josef Winkler

GRÜNE 14.03.2024 Sitzungen 18/63

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU spricht in ihrem Antrag zur Pflege und insbesondere auch der Altenpflege ein wichtiges Thema an, wobei sie sich offenbar nicht so richtig entscheiden konnte, worauf sie eigentlich genau hinaus will. So ist es ein ziemlich breites Sammelsurium an Wünsch-dir-was in einem ziemlich langen Antrag geworden. Ich will deshalb einmal versuchen, ein paar Aspekte herauszugreifen, die mir in Ihrem Antrag wichtig erscheinen. Zu Recht sprechen Sie darin unter anderem die Herausforderungen in der häuslichen Pflege an. Wie Sie wahrscheinlich alle wissen, 80 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, davon wiederum fast zwei Drittel von nahen Angehörigen. Herr Wäschenbach, ich fange zunächst einmal mit den Bundesgesetzen an, da Sie dankenswerterweise die vielfältigen Bemühungen zur Verbesserung der Lage der Pflegebedürftigen, die die Landesregierung in den zurückliegenden Jahren schon angestrengt hat, bereits vorgetragen haben. Zusätzlich dazu hat die Bundesregierung bereits im Mai 2023 das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist zum Beispiel eine Erhöhung des Pflegegelds um 5 % sowie der Zuschüsse der Pflegeversicherung zur Bezahlung von Pflegediensten, der sogenannten Sachleistungen, zum Januar dieses Jahres. Auch beim Pflegeunterstützungsgeld, das pflegenden Angehörigen zur Verfügung steht, wenn sie zur Organisation der Pflege kurzfristig nicht arbeiten können, gab es eine Verbesserung. Dies kann nun zehn Tage in jedem Jahr und nicht nur einmalig in Anspruch genommen werden. Als Grüne wollen wir aber noch weiter gehen und für die pflegenden Angehörigen eine langfristige Möglichkeit schaffen, Pflege und Beruf bzw. Pflege und Familie unter einen Hut zu bringen. Dafür wollen wir auf Bundesebene die Familienpflegezeit ausbauen und ein Familienpflegegeld einführen, das analog zum Elterngeld gestaltet ist. Dies ist im Koalitionsvertrag der Bundesampel so vereinbart, und der dazu berufene unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat dazu im Juli letzten Jahres konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Diese sehen unter anderem vor, dass die pflegenden Angehörigen die Möglichkeit haben, bis zu sechs Monate voll aus dem Beruf auszusteigen, um sich auf die Pflege der Angehörigen zu konzentrieren. Zusätzlich sollen sie bis zu 30 weitere Monate ihre Arbeitszeit reduzieren können. Für beides sollen sie dann jeweils eine steuerlich finanzierte Entgeltersatzleistung erhalten, die sich, wie gesagt, am Elterngeld orientiert. Eine Lösung, die in diese Richtung geht, würde zu einer deutlichen Entlastung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen führen. Wir würden das aus rheinlandpfälzischer Sicht als Grüne-Fraktion sehr unterstützen. Perspektivisch ist auch darüber zu diskutieren, ob die Pflegeversicherung in ihrer bisherigen Form wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht über eine Pflegevollversorgungsversicherung nachgedacht werden muss; allerdings ist diese natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Ein weiterer Punkt, den Sie stark betonen, ist die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Auch das ist ein wichtiger Aspekt, über den wir uns völlig einig sind. Insbesondere wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben: „Pflegekräfte können mehr als sie dürfen. Die Kompetenzen der Pflege sollen gestärkt werden. Dazu muss eine Übertragung von Versorgungsaufgaben im Sinne der Delegation und Substitution auf Pflegefachpersonen erfolgen, so ähnlich wie es bereits bei den Hausärzten und den medizinischen Fachangestellten begonnen wurde.“ Das ist eine Forderung, die wir Grünen schon lange unterstützen – ich habe sie auch schon vorgetragen –, bei der wir aber bisher aus Ihren Reihen immer eher Gegenwind als Unterstützung erfahren haben. Es freut mich also, wenn hier offenbar ein Umdenken stattgefunden hat; denn in der Tat liegen darin sehr viele Potenziale, sowohl was die Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs und die größere Zufriedenheit der professionellen Pflegenden betrifft als auch eine Entlastung des ärztlichen Personals und insgesamt eine Verbesserung der medizinischen Versorgung. Erste Schritte in diese Richtung soll das Pflegekompetenzgesetz auf Bundesebene bringen, dessen Eckpunkte im Dezember letzten Jahres vorgestellt wurden. Das muss natürlich auch Unterstützung in der Ärzteschaft finden. Sie sprechen in Ihrem Antrag auch die Gewinnung von ausländischen Pflegekräften an. Hier ist ein wesentlicher Faktor die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen. Dazu hat der Bundestag im Dezember 2023 das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen, das unter anderem die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege erleichtert. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März in Kraft getreten ist, erleichtert zudem die Gewinnung von ausländischen Fachkräften, insbesondere derer, die durch Flucht oder Kurzzeitvisa bereits im Land sind. Sie sehen, es ist also vieles in Bewegung, sowohl im Land Rheinland-Pfalz als auch im Bund. Ich wollte noch einen Punkt ansprechen zu der Fachkräftequote, die Sie so kritisch sehen. Da ich auch einmal im Altenheim gearbeitet habe, wenn auch als Krankenpfleger, kann ich nur sagen, wenn die Fachkräftequote zu niedrig ist, dann steigt die Arbeitsbelastung für die Fachkräfte. Das ist logisch, weil bestimmte Aufgaben nicht von Hilfskräften erledigt werden können. Dies betrifft zum Beispiel die Medikamentengabe bzw. die Bereitstellung der Medikamente, die Wundversorgung, die Dokumentation, die Begleitung von Arztvisiten, die Aufsicht und Anleitung der Pflegehilfskräfte. Das, was Sie vorschlagen, hätte eine drastische Veränderung im Bereich der Quote zur Folge. (Glocke des Präsidenten) Das würde ich also nicht unterstützen. Allerdings, was Sie zur Flexibilität gesagt haben, das stimmt nicht ganz. Da sind wir schon etwas weiter, als Sie es gesagt haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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