Katharina Binz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, die Wohnpflicht in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende des Landes für bestimmte Personengruppen auf 24 Monate zu verlängern. Während der Befassung mit dem Gesetzentwurf im zuständigen Ausschuss wurde bereits deutlich, dass dieser Vorschlag nicht geeignet ist, den Herausforderungen, die – darüber diskutieren wir regelmäßig – in der Fluchtaufnahme sehr, sehr groß sind und vor denen wir stehen, zu begegnen. Es wird suggeriert, dass sich durch die reine Verlängerung der Aufenthaltsdauer in den AfA eine substanzielle Entlastung der Kommunen ergeben würde. Das ist nicht der Fall; denn die reine Verlängerung der Wohnpflicht in der Erstaufnahme reduziert nicht per se die Anzahl der Personen, die auf die Kommunen zu verteilen ist. Es wurde bereits mehrfach in der Debatte darauf hingewiesen, dass aller Voraussicht nach die Zahl derer, die überhaupt länger untergebracht ist, sehr, sehr, sehr, sehr, sehr, sehr klein sein dürfte, vor allem in Rheinland-Pfalz mit seinen kurzen Verwaltungsgerichtsverfahren. Was hingegen hilft, ist, dass Kapazitäten ausgebaut werden und, wie Frau Abgeordnete Willius-Senzer gesagt hat, vonseiten des Landes genutzt und ausgereizt – so haben Sie es gesagt – werden. Das tun wir ebenfalls. Wir haben die Kapazitäten mehr als verdoppelt. Wir haben zurzeit sehr niedrige Zahlen im Vergleich zu den letzten zwei Jahren. Nichtsdestotrotz halten wir die hohen Kapazitäten aufrecht und können deshalb wieder eine Senkung der Verteilzahlen vornehmen, sodass aktuell nur 250 Personen die Woche auf die Kommunen verteilt werden. Was wir auch erreichen müssen, ist eine Verbesserung der Rückkehrmöglichkeiten oder der Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern. Genau daran müssen wir gemeinsam mit dem Bund, mit der Bundesregierung, die sich das vorgenommen hat und schon einige Abkommen hat abschließen können, weiter arbeiten. Mir ist in diesem Zusammenhang noch einmal wichtig zu betonen, dass bereits ein großer Teil aller landesweit vorgenommenen Rückführungen unmittelbar aus unseren Aufnahmeeinrichtungen heraus erfolgt. Wenn man noch die geförderten freiwilligen Ein- und Ausreisen hinzunimmt, dann macht das fast die Hälfte der landesweit überhaupt stattfindenden Rückführungen aus. Das ist uns trotz der schwierigen Rahmenbedingungen gelungen, weil wir durch die Finanzierung der Ausländerbehörden in den Aufnahmeeinrichtungen dort Kapazitäten schaffen und seit sehr vielen Jahren sehr konsequent auf das Instrument der freiwilligen Ausreise setzen, auch hier die Beratungsmöglichkeiten und die Fördermöglichkeiten ausgebaut haben, sodass das für viele Menschen auch jetzt in Frage kommt. Das ist auf jeden Fall der bessere Weg. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Im Übrigen, auch das ist gesagt worden, ist die Verlängerung der Aufenthaltsdauer in den AfA in bestimmten Fällen schon möglich. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Asylgesetz decken die Fallkonstellationen, in denen ein längerer Aufenthalt erforderlich sein könnte, bereits ab. Uns erscheint eine weitergehende Regelung um sechs Monate an dieser Stelle aufgrund der sehr, sehr geringen Zahl daher nicht notwendig. Deshalb sprechen sich auch das Integrationsministerium wie der zuständige Fachausschuss dafür aus, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich komme noch ganz kurz der Aufforderung des Abgeordneten Winkler nach und erkläre noch einmal kurz das AfA-System und auch das System der Asylantragstellung. Das besteht aus zwei Teilen. Das eine ist das behördliche Verfahren. Zuerst wird ein Antrag entgegengenommen, dann findet eine Anhörung statt. Dafür ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Es ist also eine Bundeszuständigkeit. Herr Herber, das findet in unseren zwei Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, in Speyer und in Trier, statt, (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) aber die Menschen, wenn sie nicht dort untergebracht werden, werden nicht auf die Kommunen verteilt, bevor sie angehört werden, sondern auf die Landesaufnahmeeinrichtungen beispielsweise in Kusel, in Bitburg, in Hermeskeil, auf dem Hahn und in Bernkastel-Wittlich verteilt. Es war Ende letzten Jahres für eine sehr kurze Zeitspanne, die noch nicht einmal mehrere Wochen betragen hat, aufgrund der hohen Zugangszahlen nicht möglich, dass wir die Menschen noch angehört haben, aber das ist die absolute Ausnahme. Die Anhörung und die Antragstellung finden immer statt, solange die Menschen noch in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen oder in den Landesaufnahmeeinrichtungen leben und nicht auf die Kommunen verteilt worden sind. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe des Abg. Dirk Herber, CDU) Bei einem abgelehnten Asylantrag folgt danach natürlich die Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Das ist dann die Zuständigkeit, die beim Land liegt. Die Gerichtsverfahren – das ist hier noch einmal gesagt worden, das hat erhebliche Anstrengungen des Landes gekostet, die in den letzten Jahren dank der Arbeit des Justizministeriums unternommen worden sind – sind bundesweit mit großem, großem Abstand die allerkürzesten. Nach aktuellen Zahlen aus dem Bundesinnenministerium dauern die Gerichtsverfahren in Rheinland-Pfalz fünf Monate, während es im Bundesdurchschnitt 20,7 Monate sind. Man muss sich einmal vorstellen, wie weit wir vor dem Durchschnitt liegen. Deshalb ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, warum man darauf abzielt zu sagen, die Verfahren dauern lange, weshalb die Menschen länger in den Aufnahmeeinrichtungen bleiben müssen. Das ist in Rheinland-Pfalz keine Realität. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
