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Damian Lohr

AfD 14.03.2024 Sitzungen 18/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten nach der Anhörung in zweiter Beratung die Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Vor allem die Vertreter der Kommunen haben unsere Auffassung noch einmal bestärkt, dass eine Verlängerung der AfA-Wohnpflicht für Asylbewerber ohne gesichertes Bleiberecht von 18 auf 24 Monate sinnvoll und notwendig ist. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch einmal erwähnen, dass die AfD-Fraktion diese Forderung bereits im März 2023 ins Plenum eingebracht hat. Damals lehnten die FREIEN WÄHLER unseren Antrag ab. Heute haben Sie unsere Forderung weitgehend kopiert. Ich sage Ihnen auch, mir sind diese Brandmauern, diese Pseudobrandmauern völlig egal, wie Sie die ziehen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie unsere Anregungen mitnehmen und das dann vielleicht irgendwo einmal in der Regierung umsetzen. Uns geht es aber um politische Inhalte. (Beifall der AfD) Nun zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zur Verlängerung der AfA-Wohnpflicht. In der Expertenanhörung wurde über die angeblich geringe Zahl von Fällen diskutiert, die von einer solchen Regelung betroffen wären. Mir erscheinen die genannten Promillezahlen nicht realistisch. Wenn man das Aufenthaltsgesetz konsequent umsetzt und ausschließlich Bleibeberechtigte auf die Kommunen verteilen würde, müsste die Wohnpflichtverlängerung nämlich für zwei Gruppen gelten: erstens für Asylbewerber, die sich noch im offenen Verfahren befinden; das mögen nach 18 Monaten derzeit nur wenige sein, zweitens für abgelehnte Asylbewerber ohne gesichertes Bleiberecht. Das dürften angesichts von Anerkennungsquoten unter 50 % dagegen sehr viele sein. Die Zahl stammt von der BAMFStatistik für den Januar 2024. Besonders dieser Personenkreis sollte aus meiner Sicht so lange wie möglich in einer AfA untergebracht werden, um mögliche Abschiebungen zu erleichtern und sicherzustellen. Das haben auch die kommunalen Vertreter in der Anhörung gefordert. Außerdem haben sie betont, dass eine frühzeitige Verteilung abgelehnter Asylbewerber auf die Kommunen nicht nur Abschiebungen erschwert, sondern auch falsche Hoffnungen bei den Ausreisepflichtigen weckt. Letztlich bleibt die gesamte Last für die Unterbringung, Versorgung und Integration am Ende bei den Kommunen hängen, die absolut überfordert sind, ein fatales Zeichen in Zeiten von Geld-, Personal- und Wohnraummangel sowie sinkender Akzeptanz. Das Land macht sich hier einen schlanken Fuß und stiehlt sich aus der Verantwortung, wenn es Asylbewerber ohne gesichertes Bleiberecht kommunal verteilt, nur weil eine Asylklage oder eine Duldung läuft. Allein um dem entgegenzuwirken, sollte die rechtlich zulässige Wohndauer in der AfA maximal ausgeschöpft werden; denn die Kommunen können diese Menschen auch nur in Container parken, weil sie keinen Platz mehr haben. Integration findet vor Ort kaum noch statt. Das haben die Kommunalvertreter in der Anhörung beschrieben: In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes seien die Rahmenbedingungen häufig sogar besser als in der Kommune. Dass die angehörte Asyllobby die AfA selbst als Vorhof zur Hölle beschrieben hat, lässt tief blicken und sollte auch der Landesregierung einmal zu denken geben, mit welchen Organisationen sie eigentlich kooperiert. Im Statement des Flüchtlingsrats werden die AfA als – Zitat – „unzumutbarer Ort“ und „Gefängnis“ beschrieben. Es gebe eine starke Tendenz dazu, dass Menschen dort gebrochen würden. Wenn es wirklich so wäre, dürfte Rheinland-Pfalz überhaupt keine Asylbewerber mehr aufnehmen, weil die humanitären Bedingungen anscheinend noch viel schlimmer sind als in Griechenland oder in den Heimatländern. Zum Glück haben die Kommunalvertreter diese und ähnliche Behauptungen als falsch entlarvt. Die von der Landesregierung unterstützte Asyllobby gibt sich mit den AfA-Standards nicht zufrieden. In der Anhörung konnte man klar und deutlich heraushören, dass die AFA am besten dem Standard eines Vier-Sterne-Hotels entsprechen sollten, am besten mit 24/7 Ärzteversorgung, Kinderbetreuung und Buffet. Kein Deutscher genießt einen solchen Standard. Hier zeigt sich, wie absurd die Forderungen der Asyllobby sind und wie unglaubwürdig auch die Ausführungen. Dagegen teilen wir die vorgebrachte Auffassung der Landkreise, Städte und Gemeinden, dass jede Asylreform sinnvoll ist, die den Kommunen hilft, mit der Asylbelastung fertigzuwerden. Eine Verlängerung der AfA-Wohnpflicht schafft außerdem mehr Rechtssicherheit und Vollziehbarkeit, Stichwort „Abschiebungen“. Sie stärkt die Akzeptanz bei unseren Bürgern und ist am Ende ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Reduzierung von Pull-Faktoren für illegale Migranten. Wenn Teile der Ampel oder auch die ganze Ampel das Vorhaben torpediert, wie auch bei der Bezahlkarte, dann beweist sie wieder einmal mehr, dass sie nicht in der Realität ankommen will und möchte. Die AfD-Fraktion steht als einzige Fraktion für eine klare Asylwende. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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