Josef Winkler
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir hatten jetzt reichlich Gelegenheit, uns mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes von den FREIEN WÄHLERN auseinanderzusetzen. Weder aber die erste Debatte im Plenum noch die Anhörung oder die Auswertung im Ausschuss haben mich von dem Gesetz überzeugt. Ich habe die Anhörung auch ein bisschen anders in Erinnerung, als es hier jetzt zweimal gesagt wurde. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das größte Lob für das Gesetz in der Anhörung war sinngemäß gesagt: Es wird voraussichtlich nicht schaden. – (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube daher nicht, dass die Änderung notwendig oder überhaupt sinnvoll ist. Ich fasse noch einmal kurz zusammen. Die Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER möchten, dass Geflüchtete in Zukunft nicht mehr höchstens 18 Monate, sondern bis zu 24 Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes leben müssen. Aktuell gibt es vier Bundesländer, die auf maximal 24 Monate verlängert haben: Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt. Frau Kollegin Müller hat es schon erwähnt. Wir haben erfahren, dass in Bayern im Jahr 2023 nur 0,1 % der Menschen länger als 18 Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung gelebt haben. In Sachsen waren es im Übrigen nur 1,2 % oder in absoluten Zahlen: 59 Menschen im ganzen Jahr 2023. Das zeigt, wie lange Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, hängt entscheidend davon ab, wie lange das Asylverfahren dauert. Da haben manche Bundesländer scheinbar ihre Hausaufgaben noch nicht erledigt. Zuerst läuft das Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das ist zentralisiert und dauert für alle Bundesländer im Wesentlichen gleich lang. Anschließend gibt es oft noch ein Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichten der Länder. Hier gibt es große Unterschiede. In Sachsen dauert solch ein Verfahren knapp 17, in Bayern sogar 18 Monate. In Rheinland-Pfalz sind wir am schnellsten. In knapp fünf Monaten sind die Verwaltungsgerichtsverfahren bei uns abgeschlossen. Noch einmal zur Erinnerung: In Sachsen und Bayern, wo die Asylverfahren sehr viel länger dauern als in Rheinland-Pfalz, sind nur 0,1 bzw. 1,2 % aller Geflüchteten länger als 18 Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Da darf ich Sie jetzt einmal fragen, wenn Sie da nachrechnen, auf welche Zahl Sie eigentlich kommen wollen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) Bei uns dürfte diese Zahl demnach verschwindend gering sein. Insofern entfällt auch die Notwendigkeit, Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Herr Wefelscheid, Sie argumentieren heute wieder, aber auch schon vorher, dass das Gesetz in die Zukunft gerichtet sei, nach dem Motto, es könnte in Zukunft irgendwann einmal eine Zeit kommen, in der die Verfahren so lange dauern, dass regelmäßig die 18 Monatsgrenze gerissen wird. Aus meiner Sicht ist das nicht sehr wahrscheinlich angesichts dessen, was ich eben schon vorgetragen habe. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Warten wir einmal ab!) Dabei waren die Zugangszahlen im vergangenen Jahr relativ hoch. Grundsätzlich finde ich auch, dass es ein merkwürdiger Anspruch ist, Gesetze für alle Eventualitäten in der Zukunft machen zu wollen. Da frage ich mich wirklich: Was kommt als nächstes? Erlauben Sie mir vielleicht einen kleinen Scherz? Vielleicht kommt als nächstes ein Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung, die vorschreibt, dass wir bei Neubauten in Zukunft neben Parkplätzen auch Ufolandeplätze bauen müssen. Es wäre schließlich möglich, dass irgendwann in Zukunft doch noch Leben im All entdeckt wird. Könnte schließlich sein. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
