Susanne Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER ist Teil einer Debatte, die momentan dazu beiträgt, die sehr aufgeheizte Atmosphäre um Migration und Asyl weiter zu verschärfen. Es ist für uns Zeit, diese politische und mediale Diskussion wieder auf Fakten zurückzuführen. Lassen Sie mich dies tun, bevor ich auf den Antrag zu sprechen komme. Im Jahr 2022 wurden beim BAMF ca. 244.000 Asylanträge gestellt, aber es wurden bis zum Jahresende 2022 auch über eine Million Ukrainer aufgenommen. Damit waren im Jahr 2022 etwa 80 % der Schutzsuchenden, die nach Deutschland gekommen sind, aus der Ukraine geflohen. Diese Menschen kamen, weil sie vor einem völkerrechtswidrigen Krieg flohen, meine Damen und Herren. Dies sollten wir uns in Erinnerung rufen, wenn die AfD uns Floskeln über Masseneinwanderung zuruft und versucht, zwischen guter Flucht aus der Ukraine und schlechter aus allen anderen Ländern zu unterscheiden; denn damit werden nur den rassistischen Ressentiments und den populistischen Debatten das Tor geöffnet. Das weisen wir an dieser Stelle klar zurück, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Klar ist, dass die bereinigte Schutzquote, also nur die inhaltlichen Asylentscheidungen im Jahr 2022, bei 72 % lag. Diese Menschen genießen Schutz, und das aus gutem Grund; denn das ist Teil unseres Asylrechts. Als vor 75 Jahren das Asylrecht ins Grundgesetz aufgenommen worden ist, war dies nicht zuletzt eine Antwort auf das dramatische Versagen der Weltgemeinschaft beim Schutz der Menschen, die vor Nazideutschland fliehen mussten. Das Grundgesetz ist Teil des „Nie wieder“, über das wir so oft reden, wenn wir in Deutschland über Migration und Asyl sprechen, meine Damen und Herren. In Ihrem Antrag möchten die FREIEN WÄHLER von einer landesrechtlichen Ermächtigung Gebrauch machen, wonach für bestimmte Personen der Aufenthalt in den AFA auf bis zu 24 Monate verlängert werden soll. Begründet wird dies damit, dass durch die Aufenthaltsbeendigung aus den AFA die Kommunen entlastet werden, da weniger Personen verteilt werden. Wenn wir das in der Praxis anschauen, vier Bundesländer haben davon bereits Gebrauch gemacht mit dem Resultat, dass zum Beispiel in Bayern nur 0,1 % der Geflüchteten in bayerischen Ankerzentren diese längere Verweildauer benötigt haben. Bei 99 % aller Bewohnerinnen und Bewohner wird eine längere Verweildauer als 18 Monate nicht benötigt. Damit wird ein Regelungsbedarf vorgetäuscht, den es nicht gibt. Diese Form der populistischen und täuschenden Politik lehnen wir ab, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Vordergründig wird gesagt, dass dadurch die Kommunen kurzfristig entlastet werden. Dies wird aber damit erkauft, dass die Integration, der Spracherwerb und die Arbeitsaufnahme von Menschen mit Bleibeperspektive bewusst verzögert werden. Das ist ein tiefgreifender Eingriff in die Grund- und Menschenrechte der Geflüchteten. Diesen werden wir nicht hinnehmen; denn es betrifft bzw. hat große Auswirkungen auf Familien mit kleinen Kindern oder die vulnerablen Gruppen, die dann länger in den AFA wären. Der Vorschlag der FREIEN WÄHLER wird nicht zu einer flächendeckenden Entlastung führen. Es würde dazu führen, dass die kommunalen Verwaltungen an den fünf Standorten der Landesaufnahmeeinrichtungen noch mehr belastet würden. Es würden durch die Erhöhung der Verweildauer die Kapazitäten für die Erstaufnahme gebunden, und das Land könnte weniger flexibel auf die Veränderung der Zugangszahlen reagieren. Wir haben in Rheinland-Pfalz bereits exorbitant kurze Dauern von Asylklageverfahren von ca. viereinhalb Monaten. Nach knapp zwölf Monaten kann also das gesamte Asylverfahren abgeschlossen sein. Das heißt, der Zeitraum von 18 Monaten reicht vollkommen aus, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus den AFA durchzuführen. Es ist klare Zielvision der Ampel, dass es keinen Sinn macht, Personen dauerhaft in Einrichtungen zu konzentrieren. Wir sollten uns in Zeiten des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels künftig nach dem Gesetz der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Asylbewerber in Deutschland schneller arbeiten dürfen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Gerade diese frühe Beschäftigung kann und wird die Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen entlasten. Wir haben mit die schnellsten Verfahren. Wir haben die Aufnahmekapazitäten in den AFA verdoppelt. Ein neues, atmendes System wird durch die Beschlüsse der MPK installiert. Auf europäischer Ebene ist man sich in weiten Teilen einig. Der Gesetzesentwurf der FREIEN WÄHLER leistet keinen Beitrag zur Erreichung der mit ihm verbundenen Ziele. Ein Regelungsbedarf ist de facto nicht gegeben, er greift aber gleichermaßen tief und nachteilig in Grund- und Menschenrechte ein. Wir brauchen keine Symbolpolitik zulasten weniger Menschen mit Fluchtgeschichte. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der FREIEN WÄHLER ab. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
