Stephan Wefelscheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Asylpolitik: Überschrift eines Artikels in der RHEINPFALZ. Was war geschehen? – Jockgrimer Ratsmitglieder der CDU und FWG hatten sich hilfesuchend an Land und Bund gewandt und in einem Brandbrief um Unterstützung gebeten, weil die Asylpolitik zunehmend die Kommunen und die Menschen vor Ort überlaste. Die Ortsgemeinde stehe am Rande einer Überforderungssituation, was Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen betrifft. So wie Jockgrim geht es derzeit vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit. Die Möglichkeiten einer sozialverträglichen Unterbringung von Asylsuchenden sind aus Sicht vieler Gemeinden annähernd erschöpft. Die Ratsmitglieder aus Jockgrim machen deutlich – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Viele der ehrenamtlich Engagierten sind erschöpft und bringungsmöglichkeiten sowie fehlende personelle Ressourcen – tragen in erheblichem Maße dazu bei, dass das Klima von Akzeptanz und Toleranz gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu stellen und „Menschen in Not zu unterstützen und der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme von Asylbewerbern nachzukommen“. Meine Damen und Herren, das ist ein Ziel, das wir uns eigentlich alle gesetzt haben. Dringender Schritte auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Asyl- und Flüchtlingspolitik bedarf es zeitnah. Die Einführung von Bezahlkarten und beschleunigten Asylverfahren sind hier ebenso Bausteine zur Unterstützung unserer Gemeinden wie auch unser vorliegender Gesetzentwurf zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 18 auf bis zu 24 Monate zur Entlastung der kommunalen Unterbringungsmöglichkeiten und kommunalen Verwaltungen. Das zu unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes durchgeführte Anhörverfahren hat deutlich gezeigt, die kommunalen Vertreter, seien es die Bürgermeister der Verbandsgemeinden aus Wissen, Berno Neuhoff, und Zell (Mosel), Jürgen Hoffmann, oder der geschäftsführende Direktor des Landkreistags Rheinland-Pfalz, Andreas Göbel, haben unseren Vorstoß zur Entlastung der Kommunen dem Grunde nach befürwortet. Die kommunalen Vertreter haben im Anhörverfahren im Integrationsausschuss am 6. Februar eindrücklich beschrieben, unter welch hoher Belastung und Herausforderungen die Kommunen stehen; denn Aufnahme, Versorgung und Integrationsarbeit der Asylbegehrenden und Geflüchteten erfordern auf der kommunalen Ebene einen hohen Personal- und Sachaufwand. Dies ist unbenommen. Die kommunalen Vertreter haben deutlich gemacht, es wird Optimierungspotenzial an vielen Stellen gesehen. Gleichwohl verweisen Kritiker unseres Gesetzesvorstoßes darauf, dass Probleme wie in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz nicht bestehen, weil hier die Asylverfahren schnell abgearbeitet werden und schnell funktionieren. Doch eine Sache darf man nicht vergessen. Für diesen Hinweis bin ich dem Direktor des Landkreistags, Andreas Göbel, an der Stelle sehr dankbar. Unser Gesetzentwurf wird im Moment nur aus retroperspektivischer Sicht von den Kritikern betrachtet. Dabei wirkt dieser in die Zukunft. Relevant ist, welchen Beitrag der Gesetzentwurf für die Zukunft erweisen kann. Da sehen wir ihn als Beitrag für mehr Klarheit und Planbarkeit für unsere Kommunen. Das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Berno Neuhoff, Verbandsbürgermeister der VG Wissen, brachte es bei der Anhörung auf den Punkt. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Zielsetzung muss sein, weshalb wir auch den Gesetzentwurf begrüßen, dass werden. Dies halten wir für vernünftig, und zwar nicht nur aus Gründen des Verwaltungsvollzugs, sondern weil auch in der Zeit der unklaren Bleibeperspektive vor Ort keine Integration stattfinden kann. Im Gegenteil, es ist eine Ungewissheit für die Menschen, die hier sind.“ Andreas Göbel, Direktor des Landkreistags, machte deutlich – das möchte ich auch zitieren mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Jedes verhältnismäßige Ziel, das die Kommunen entlastet, verdient Unterstützung aus Sicht des Landkreistages; denn eine Reduzierung der Verteilung der Geflüchteten auf die Landkreise mindert die vor Ort entstehenden Belastungen.“ Er betonte die Wichtigkeit einer nachhaltigen Entlastung unserer Landkreise und dem damit einhergehenden Erfordernis, bessere Voraussetzungen zu schaffen, auch um die Zahl erfolgreicher Rückführungen zu steigern. Da darf ich ihn abschließend zitieren mit Erlaubnis der Präsidentin. Er sagte: „Deshalb ist jede unterbliebene Verteilung auf die Landkreise von Geflüchteten ohne Bleibeperspektive eine echte Entlastung insbesondere der Ausländerämter; denn es führt in der Konsequenz dazu, dass weniger Rückführungen aus Ordnung, und dazu gehört eben auch, dass irreguläre Migration deutlich und nachhaltig gesenkt werden soll, und diejenigen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, das Land so schnell wie möglich wieder verlassen können, was im Übrigen auch im Interesse der Schutzbedürftigen ist, dass es keine unendlich langen Schwebezustände sind.“ Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Dreyer, Sie sehen diese Gedanken, indem Sie in Ihrer Neujahrsansprache betonten, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Wir begrenzen die irreguläre Migration, um das Recht auf Asyl zu schützen.“ Hier ist Rheinland-Pfalz in der Pflicht, seinen Beitrag zu leisten, damit das Vertrauen unserer Bürger und die Akzeptanz für Zuwanderung nicht verloren gehen. Dies bedeutet, bestehende Regelungen zu überprüfen und zur Anwendung zu bringen, wie etwa die bestehende Möglichkeit, nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz Arbeitsgelegenheiten zu schaffen und diese weiterzuentwickeln. Dafür gilt es, Optionen zu bedenken. Unser vorliegender Gesetzentwurf ist diesem Kontext geschuldet. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
