Markus Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir mit der heutigen ersten Beratung des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 den Bediensteten unseres Landes noch einmal ein klares Signal zusenden können. Der öffentliche Dienst ist für das Gemeinwohl unverzichtbar, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, vereinzelt bei der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung starten wir in das parlamentarische Verfahren, um die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben lassen zu können. Wir wollen das Tarifergebnis der Tarifverhandlungen auf Länderebene, die am 9. Dezember 2023 ihren Abschluss fanden, zeitnah und eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Rheinland-Pfalz übertragen. Eine Steigerung der Grundgehälter zum 1. November 2024 um 200 Euro, eine Linearsteigerung zum 1. Februar 2025 um 5,5 %, allein das sind Kosten für den Landeshaushalt in beiden Jahren von insgesamt rund 600 Millionen Euro. Es gibt eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro einmalig und monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober. Wichtig ist auch, dass Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an dieser Inflationsausgleichszahlung partizipieren – 1.000 Euro einmalig und 50 Euro monatlich –, Kosten hier insgesamt für die Ausgleichszahlungen von rund 285 Millionen Euro. Das sind schon einmal die fundamentalen Bestandteile dieses Gesetzes, die dazu dienen, die gestiegenen Verbraucherpreise unserer Bediensteten zu kompensieren. Das folgt der Verpflichtung des Landes, die Betroffenen und ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren. Dass diese Forderung, die auch in unserem Ampelkoalitionsvertrag unter dem Finanzierungsvorbehalt enthalten ist, nun so zügig umgesetzt werden soll, verdanken wir auch und vor allen Dingen unserer Finanzministerin Doris Ahnen, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
