Doris Ahnen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, diesen Gesetzentwurf heute hier einbringen zu dürfen; denn es entspricht nicht nur seit Jahren einer von Wertschätzung getragenen Entscheidung, den Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes zu übertragen. Es freut mich sehr, dass dieses Haus die entsprechenden Anpassungsgesetze zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich garantierten Teilhabe an der allgemeinen Entwicklung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse stets wohlwollend und zügig behandelt hat. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Das freut mich für die vielen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten. Es freut mich für die Polizistinnen und Polizisten oder die Lehrerinnen und Lehrer, denen wir damit ermöglichen, dass ihre Arbeit angemessen besoldet wird, und ihren Familien eine amtsangemessene Lebensführung zu ermöglichen. Sie sind nicht weniger als die Stütze des Staatshandelns. Sie sind es, die unsere Kinder unterrichten, die Einnahmen sichern und uns in Notsituationen, wie wir in den letzten Jahren oft spüren durften, zur Seite stehen und die Demokratie verteidigen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Dafür gilt ihnen mein besonderer Dank und meine Anerkennung, die Sie eben schon als Hohes Haus mit Ihrem Applaus zum Ausdruck gebracht haben. Lassen Sie mich den Gesetzentwurf in der gebotenen Kürze erläutern. Der erste Baustein der Eins-zu-eins-Tarifübertragung ist eine Inflationsausgleichszahlung im Gesamtvolumen von grundsätzlich 3.000 Euro, aufgeteilt in eine Einmalzahlung von 1.800 Euro sowie zehn Monatszahlungen für Januar bis Oktober 2024 über jeweils 120 Euro. Damit soll eine spürbare Entlastung für die in der jüngsten Vergangenheit hohen Verbraucherpreissteigerungen gewährt und andererseits – das muss man an der Stelle auch sehr deutlich sagen – zugunsten unserer Belegschaft, aber auch im Gleichklang mit vielen anderen Branchen der Wirtschaft die Möglichkeit der Steuerfreiheit einer solchen zusätzlichen Zahlung über die normalen Bezüge hinaus genutzt werden. Für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden die Inflationsausgleichszahlungen unter Berücksichtigung ihres jeweils individuellen Ruhegehaltssatzes entsprechend gelten. Der zweite Schritt der Tarifeinigung soll mit dem Gesetzentwurf ebenfalls zeitund wirkungsgleich übernommen werden. Konkret geht es im Wesentlichen um eine Anpassung der Grundgehaltssätze in Höhe von pauschal 200 Euro pro Monat zum 1. November 2024 sowie eine Linearsteigerung von 5,5 % zum 1. Februar 2025. Es wird Sie nicht wundern, dass wir vor dem Hintergrund der Eins-zu-einsÜbertragung regierungsseitig bereits eine sehr positive Anhörung der gewerkschaftlichen und kommunalen Spitzenverbände durchgeführt haben. Natürlich werden die Bezügesteigerungen explizit begrüßt. Deshalb habe ich natürlich den Wunsch, dass wir das, was wir jetzt vorlegen, zeitnah in Gesetzesform gießen können, damit wir unserem Auftrag der strikten Gesetzesbindung des Besoldungs- und Versorgungsrechts nachkommen. Der dritte Hauptbaustein des Gesetzentwurfs sieht vor, dass wir das Besoldungsrecht an neue Entwicklungen adaptieren und die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit mit im Blick haben. Deswegen nehmen wir eine Neujustierung an mehreren Stellschrauben vor, zum Beispiel bei den Anwärterbezügen, die über das Tarifergebnis hinaus überproportional gesteigert werden. Wir streichen die erste ausgewiesene Erfahrungsstufe für höhere Besoldungsgruppen ab A 12 bzw. nehmen eine ergänzende Anhebung des dortigen Grundgehalts vor. Des Weiteren ist vorgesehen, kinderreiche Beamtenfamilien durch eine Anhebung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind nochmals zu stärken. Schließlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollen die Stellenzulagen massiv und überdurchschnittlich um 36 % angehoben werden. Hierdurch werden vor allem Beamtinnen und Beamte im Polizeidienst, bei den Berufsfeuerwehren und in den Justizvollzugsanstalten nachhaltig bessergestellt. Im Hinblick auf den Antrag, den die CDU vorgelegt hat, möchte ich noch einmal sagen, wir sehen künftig 180 Euro monatlich für die sogenannte Polizeizulage vor und sind damit, Stand heute, zusammen mit Niedersachsen bei den Ländern, die Spitzenpositionen einnehmen werden. Ich glaube, das kann sich sehen lassen, es ist entsprechend gewürdigt worden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Last but not least ist mir eine Bemerkung wichtig. Der Gesetzentwurf ist umfassend begründet und weist die finanziellen Auswirkungen aus. Diese finanziellen Auswirkungen belaufen sich im Jahr 2024 und 2025 auf rund 900 Millionen Euro. Ich betone diese Ausweisung der finanziellen Auswirkungen auch vor dem Hintergrund der Debatten, die wir gestern hier geführt haben, bei denen ich manchmal den Eindruck hatte, es kommt nicht mehr so ganz darauf an, was das finanziell bedeutet, und es leider dann auch aus meiner Sicht zu einer schlechten Sitte wird, wenn in Gesetzentwürfen finanzielle Auswirkungen nicht so ausgewiesen worden sind, wie ein Parlament es als Grundlage für solide Entscheidungen braucht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der SPD: So ist das!) In diesem Sinne hoffe ich auf eine gute Beratung und freue mich darauf. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
