Peter Stuhlfauth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor uns liegt ein Gesetzentwurf, der auf einer EU-Regulierung aufbaut. Letztendlich habe ich den Gesetzentwurf so gelesen, dass wir die Richtlinie 2018/958 haarklein umsetzen müssen, damit uns kein Ungemach aus Brüssel droht. Letztlich geht es darum, dass die bestehende Berufsreglementierung durch die Kammern der Heilberufe, Ingenieure und Architekten konkretisiert wird. Die bestehende Regelung hat der EU-Kommission offenbar nicht gereicht. Sie hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und droht damit, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Mir scheint, die EU-Kommission schießt hier mit Kanonen auf Spatzen. Dafür sollten wir nicht unnötig Steuergeld verschwenden. Ich frage mich allerdings, warum wir erst im Jahr 2024 darüber reden; denn die EU-Kommission hat bereits 2021 bekannt gegeben, ein Vertragsverletzungsverfahren in dieser Sache einzuleiten. War die Ampel im Bund oder im Land zu langsam? – Vermutlich beide. Wie dem auch sei, bevor Klagen der EU-Kommission unser Steuergeld kosten, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Danke. (Beifall der AfD)
