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Dr. Anna Köbberling

SPD 14.03.2024 Sitzungen 18/63

(Abg. Martin Haller, SPD: Ich hoffe, wir hören jetzt mal was zum Thema „Verhältnismäßigkeit“! Das kam mir bisher zu kurz! – Heiterkeit der Rednerin und vereinzelt Heiterkeit im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin! Ich bin mir sicher, Sie haben alle dem Kollegen Wagner aufmerksam zugehört und wissen jetzt ganz genau, worüber wir gleich abstimmen werden. Das Gesetz zur weiteren Umsetzung der EU-Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen verändert in unserem Land nichts. Es wird kein neues Recht geschaffen, es wird nichts vereinfacht. Es wird aber auch nichts erschwert. Es entstehen keine neuen Kosten, weder für die Verwaltung noch für die Bürgerinnen und Bürger. (Abg. Martin Haller, SPD: Es kostet nur unsere Zeit!) Dennoch müssen wir uns jetzt kurz mit diesem Gesetzchen befassen. Warum? – Es hat natürlich einen Sinn, dass bestimmte Berufe in Deutschland und in der gesamten EU nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel einer einschlägigen Ausbildung, ausgeübt werden dürfen. Zum Beispiel gilt das für alle Gesundheitsberufe, Architekten oder Ingenieure. Wer aus einem anderen EU-Land mit einem solchen Beruf nach Deutschland kommt und ihn hier ausüben möchte oder aus Deutschland kommt und einen solchen Beruf im EU-Ausland ausüben möchte, braucht dafür eine Anerkennung von der zuständigen Kammer. Bevor die Kammern neue Reglementierungen einführen, ist – so der Wunsch der EU – eine Verhältnismäßigkeit zu prüfen. (Abg. Martin Haller, SPD: Ah!) – Hallo, Herr Haller. Wir wissen jetzt, welche Verhältnismäßigkeit, bevor es neue Reglementierungen gibt. Natürlich ist das sinnvoll; denn wir müssen uns immer fragen: Muss die Berufsausbildung eingeschränkt sein? Wer wird eigentlich damit geschützt? Deswegen muss man prüfen: Ist es verhältnismäßig, neue Beschränkungen zu erlassen? Dafür gab es eine entsprechende EU-Verordnung schon aus dem Jahr 2018, die komplett in deutsches Recht umzusetzen war. Bei dieser EU-Verordnung hat man es sich einfach machen wollen und einen ellenlangen Anhang nicht wörtlich wiedergegeben, sondern nur darauf verwiesen. Das genügt der EU nicht; denn sie möchte es ganz genau haben. In diesem Anhang sind nämlich das Prüfschema und die Prüfkriterien enthalten. Das soll jetzt bitte in den Gesetzestext mit aufgenommen werden. Natürlich möchte niemand in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren der EU riskieren. Auch möchte niemand riskieren, einen Gerichtsprozess zu verlieren, nur weil ein Gesetz unpräzise formuliert ist. Deshalb nehmen wir jetzt mit dem Gesetz die gewünschten Änderungen vor. So ist es manchmal in einem Rechtsstaat. Änderungen sind durch Gesetze zu machen. Gesetze müssen eindeutig sein, und es ist nun einmal das Parlament, das diese Gesetze beschließt. Deswegen müssen wir uns heute wenigstens kurz damit befassen, auch wenn es sich um eine reine Formulierungsfrage handelt. Die SPD stimmt dem natürlich auch zu. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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