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Philipp Fernis

FDP 14.03.2024 Sitzungen 18/63

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln ein Thema zum wiederholten Male – bei den Kolleginnen und Kollegen der Union mit einer gewissen Emotionalität –, bei dem es sich lohnt, mit einer gewissen Nüchternheit und mit einem gewissen Blick auf ein paar grundsätzliche Weichenstellungen unserer verfassungsmäßigen Ordnung zu schauen. Unsere verfassungsmäßige Ordnung geht zunächst einmal davon aus, dass freie Menschen frei entscheiden dürfen, wie sie mit ihrem Leben umgehen. Daraus kann man mit guten Gründen das Argument ableiten, dass dieser Staat Verhaltensweisen, die niemandem außer sich selbst schaden, nicht kriminalisieren sollte. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Darum geht es hier. Es geht nicht um die Frage, ob man Cannabis gut findet. Persönlich würde ich jedem Menschen raten, davon die Finger zu lassen. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Das würde ich bei vielen anderen Dingen aber auch tun. Das ist einfach die Frage, von der wir reden. Wir führen diese Debatte immer ausgehend vom Status quo. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Wir führen diese Debatte immer ausgehend vom Status quo und sagen, Cannabis ist verboten, (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) und fragen: Gibt es ausreichend starke Argumente, dieses Verbot zurückzunehmen? Das ist aber nicht der Auftrag, den wir in einer freiheitlichen Demokratie haben, sondern die Frage muss immer sein: Gibt es eine ausreichende Rechtfertigung, Menschen ein Verhalten – das man nicht gut finden muss, das man missbilligen kann, das man für falsch halten kann, aus gesundheitlichen Gründen – bei der Androhung von Kriminalstrafe zu verbieten? Darum geht es hier. (Beifall bei der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Es geht darum, ob es ausreichend tragfähige Argumente gibt, (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU – Glocke des Präsidenten) Menschen bei Kriminalstrafe zu verbieten, Cannabis zum Eigenkonsum anzubauen, zu besitzen und zu nutzen. Die reine Nutzung, der reine Konsum ist übrigens schon immer straffrei gewesen. Der reine Konsum einer Substanz unterliegt keiner Bestrafung. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Der reine Konsum ist nur ohne Besitz einigermaßen schwerlich möglich. Solche Konstellationen sind denkbar, aber wenn ich etwas konsumieren will, muss ich es in der Regel vorher besitzen. Deswegen ist die Frage, ob der Besitz zum eigenen Verbrauch weiterhin kriminalisiert werden sollte, weiterhin kriminalisiert werden darf. Diese Frage beantworten die Freien Demokraten schon seit einer längeren Zeit mit einem Nein, weil wir schlicht und ergreifend sagen: Es ist am Ende eine Frage des selbstbestimmten Bürgers, ob er etwas tun möchte, was auch ich ganz persönlich nicht für eine besonders gute Idee halte. Das aber zeichnet doch freiheitliche Politik gerade aus, Menschen Dinge nicht bei staatlicher Sanktion verbieten zu wollen, die man selbst für keine gute Idee hält. Das unterscheidet freiheitliche Kräfte von denen, die hier schlicht und ergreifend ein anderes Bild, nämlich das Bild eines ein Stück weit unmündigen, erziehungsbedürftigen erwachsenen Bürgers haben. (Zuruf von der SPD) Weil wir das so sehen, streiten wir dafür, dass man Menschen, die Cannabis zum Eigenkonsum besitzen wollen, nicht mehr kriminalisiert. Deswegen stehen wir auch dazu, dass wir ganz klar sagen – das ist das Thema, womit wir uns im Moment noch beschäftigen –, (Unruhe bei den Abg. Michael Frisch, Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) die Landesregierung – weil in der Gewaltenteilung das Bundesratsgeschäft das Geschäft der Regierung ist – wird sich eine Meinung bilden müssen, ob man den Vermittlungsausschuss anruft. Das aber – das ist doch auch klar – mit dem Ziel, eine praktisch aufgrund einer sehr kurzen Frist außerordentlich schwer zu bewältigende Rückwirkungsregelung, die verfassungsrechtlich nicht geboten ist, (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Unterstützen Sie jetzt dieses Gesetz oder nicht?) in ihrem Inkrafttreten gegebenenfalls nach hinten zu schieben, (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) um das Ganze eben für die Justiz handelbar zu machen. Darum geht es in dieser Debatte. Deswegen ist es mir nicht ganz klar, warum das von Kolleginnen und Kollegen von der Union, von Ihnen, mit einer solchen Leidenschaft geführt wird. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Es gibt in diesem Land vollkommen selbstverständlich wahnsinnig viele Verhaltensweisen, denen ich selbst wenig abgewinnen kann. Ich kann die Frage auch andersherum stellen und Sie fragen, was Plutonium, gesalzener Fisch nach chinesischer Art und Tabakrauch gemeinsam haben. – Die stehen alle auf der WHO-Liste der gesichert krebserregenden Substanzen. Insofern gibt es kluge Argumente, sich davon fernzuhalten. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU – Unruhe bei der FDP) Es gibt auch kluge Argumente, sich von – das steht in der nächsten Kategorie der WHO – verarbeitetem rotem Fleisch fernzuhalten. Das gilt als wahrscheinlich krebserregend. (Zurufe der Abg. Dr. Christoph Gensch und Gordon Schnieder, CDU) Das aber sind alles Verhaltensweisen, über die wir aus der Überzeugung, dass am Ende Menschen in einer freiheitlichen Gesellschaft selbst entscheiden dürfen, ob sie Dinge konsumieren, die niemandem außer ihnen selbst schaden können. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja, richtig! –

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