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Lana Horstmann

SPD 14.03.2024 Sitzungen 18/63

– Vielen Dank. Wenn Sie darauf verweisen, dass Minister Mertin sowohl im Ausschuss als auch in der Presse auf Dinge verwiesen hat, die in der fachlichen Umsetzung pragmatischer Anpassung bedürfen und damit zusätzliche Arbeit mit sich bringen, dann müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass dies auch bei anderen Gesetzen immer wieder vorkommt, wie zum Beispiel aktuell bei den Führerscheinbehörden. In der Prognose sollen aber auch in Zukunft weniger Fälle auf Polizei und Staatsanwaltschaft zukommen. (Zuruf von der CDU: Welche Prognose? – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Das Gesetz ist im Bundesrat – das sollten auch Sie wissen – nicht zustimmungspflichtig. Die Länder müssten das Gesetz mit einem Einspruch stoppen und im Vermittlungsausschuss versuchen, Änderungen zu erreichen. Dieses Vermittlungsergebnis könnte der Bundestag allerdings dann mit einfacher Mehrheit überstimmen. Da sich auch andere Minister und gar Ministerkonferenzen differenziert geäußert haben – das zieht sich durch die ganze Debatte –, werden weiterhin Pro und Kontra gut miteinander abgewogen. Ich bin sicher, dass das Kabinett unserer Landesregierung in seiner Sitzung vor dem Bundesrat gut und intensiv beraten und sicherlich eine gute Entscheidung treffen wird. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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