Lana Horstmann
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrte CDU, Sie können den Titel nennen, wie Sie wollen, um Schlagzeilen zu machen nach dem abgelehnten Antrag aus der letzten Plenarsitzung und nun in einer Aktuellen Debatte. Dies ändert überhaupt nichts an der Meinung. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Das ist ja genau das Problem!) Vielleicht wollen Sie das Thema „Cannabislegalisierung“ erneut nach Debatten in den Ausschüssen diskutieren, weil Sie in den letzten Tagen keine rund 1.000 E-Mails bekommen haben, die sich für das Gesetz und gegen einen Aufruf des Vermittlungsausschusses ausgesprochen haben, also in der Konsequenz für das Gesetz und die Annahme im Bundesrat appellieren. „Appell“ ist ein gutes Stichwort. Die absolut unsägliche Rede des Kollegen Dr. Gensch in der letzten Plenarsitzung (Heiterkeit bei der CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) – wir haben es auch jetzt wieder erlebt – mit persönlichen Angriffen und Äußerungen war eine Unverschämtheit und im Stil absolut unterirdisch. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Anscheinend sind Sie aber der Auffassung, dass Beschimpfung und Beleidigung die geeigneten parlamentarischen Instrumente sind. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) In der letzten Debatte und in den Medien ist das Thema „Cannabislegalisierung“ in den letzten Monaten mit allen Vor- und Nachteilen thematisiert worden. Ja, es gibt Menschen, die eine andere Auffassung zu dem Gesetz vertreten. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Andere befürworten das Gesetz, und wieder andere schauen skeptisch und sind auf die Evaluation gespannt, die schon nach einem Jahr im Gesetz geregelt ist. Fakt ist, es handelt sich um eine Teillegalisierung. Es handelt sich nicht um eine vollständige Freigabe. Nach wie vor bleiben viele Belange eine Straftat. Zum Beispiel ist jeglicher Besitz oder jegliche Weitergabe an Jugendliche weiterhin eine Straftat. Nach wie vor ist auch weiterhin, ähnlich wie beim Alkohol, eine Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Konsum nicht gestattet. (Abg. Dirk Herber, CDU: Wer kontrolliert’s?) Ich möchte nochmals die Gesetzesbegründung erwähnen, die als zentrale Zielsetzung den Gesundheitsschutz, die Eindämmung der Kriminalität, – – (Unruhe bei der SPD und bei der CDU – Glocke des Präsidenten)
