landtag-rlp.de ↗

Daniela Schmitt

22.02.2024 Sitzungen 18/61

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was im Antragstitel so technisch klingen mag, ist für die Menschen im Nordwesten von Rheinland-Pfalz nach der Flutkatastrophe im Juli von besonderer Bedeutung. Kollege Wink hat gesagt, es ist ein starkes Signal. Genau das soll es auch sein. Nach gut zweieinhalb Jahren befinden sich viele Projekte der öffentlichen Infrastruktur – Verkehrswege, Kindergärten, Schulen, Verwaltungsgebäude und vieles, vieles mehr – mitten im Wiederaufbau. Die Landesregierung hat die Herausforderungen zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe, insbesondere im öffentlichen Auftragswesen, von Beginn an und sehr schnell durch deutliche Erleichterungen im Vergaberecht begleitet. Eine sehr, sehr wichtige vergaberechtliche Erleichterung ist die vom Landtag beschlossene Befreiungsmöglichkeit von der Losvergabepflicht nach dem Mittelstandsförderungsgesetz. Sie alle können sich bestimmt an die Debatte hier in diesem Hohen Hause im vorletzten Jahr erinnern. Voraussetzung für die Anwendung dieser Erleichterung ist und war die Feststellung einer besonderen Ausnahmesituation durch den Landtag. Diese Feststellung ist aktuell bis 31. März 2024 befristet. Meine Damen und Herren, wir haben im vierten Quartal 2023 über die kommunalen Spitzenverbände eine umfangreiche Evaluation der Ausnahmeregelung veranlasst. Lieber Herr Martin, es war ein umfangreicher Fragenkatalog, den wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam in der Bearbeitung und Evaluation angeschaut haben, und nicht nur mit den kommunalen Spitzenverbänden, sondern noch einmal explizit mit LBM und LBB, weil sie auch in die entsprechenden Projekte involviert sind. Dabei wurde ersichtlich, dass die Kommunen in Anbetracht des Schadenumfangs und der damit einhergehenden Vielzahl von Baumaßnahmen die Ausnahmeregel in der Tat weiter benötigen. Viele Vergabeverfahren stehen jetzt noch bevor, was die Notwendigkeit zur Fortführung dieser vergaberechtlichen Erleichterungen unterstreicht. Meine Damen und Herren, es ist deshalb auch aus Sicht der Landesregierung sinnvoll und empfehlenswert, diese Ausnahmeregelung nach § 7 Abs. 2 a des Mittelstandsförderungsgesetzes zu verlängern. Deshalb bin ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung der Ausnahmesituation gestellt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit können wir die Vergabestellen in den von der Flutkatastrophe betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften spürbar entlasten und letztendlich den Wiederaufbau deutlich beschleunigen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗