Iris Nieland
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Wir diskutieren heute über eine Verlängerung einer Ausnahmeregelung für die von der Flutkatastrophe 2021 betroffenen Gebiete. Diese Ausnahmeregelung erlaubt, vereinfacht gesagt, die Vergabe von Bauaufträgen an Generalunternehmer, sofern bundes- und europarechtlich festgelegte Schwellenwerte für die Auftragssumme nicht überschritten werden. Diese Ausnahmeregelung haben wir vor zwei Jahren, auch mit Stimmen der AfD-Fraktion, beschlossen. Ich erinnere aber daran, dass wir als AfD deutlich weitgehendere Ausnahmeregelungen für das Ahrtal wollten. Wir wollten eine Wirtschaftszone, die auch Vereinfachungen im Baurecht, Vergünstigungen im Steuerrecht und weitere Förderprogramme einschließt. Im Rahmen eines gemeinsamen Konzepts von Bund, Land und EU für eine Sonderwirtschaftszone Ahrtal hätte Brüssel auch europarechtliche Hemmnisse für den Wiederaufbau beseitigen müssen. Diese Chance auf eine weitreichende Regelung zugunsten des Ahrtals, die in den ersten zwei Jahren nach der Katastrophe durchaus bestand, hat die Landesregierung aber verstreichen lassen. Leider wurde unser sehr wichtiger Antrag, diese Sonderwirtschaftszone einzurichten, abgelehnt. Geblieben ist die Änderung im Mittelstandsförderungsgesetz, die wir heute verlängern wollen. Ich hätte es allerdings sinnvoll gefunden, dass die Landesregierung schon vor der heutigen Plenardebatte einmal im Wirtschaftsausschuss über die Erfahrungen mit der Ausnahmeregelung berichtet hätte. So kann ich nur hoffen, dass Ministerin Schmitt heute das Versäumte nachholt und uns gleich einen faktengesättigten Vortrag hält. Zuvor allerdings möchte ich noch einmal unseren Blick etwas weiten. Aufgrund des aktuellen Rechnungshofberichts haben wir jetzt erneut die Debatte über den sehr schlechten Zustand unserer Straßen und Brücken. Weder der LBM noch die Kommunen sind, nicht zuletzt aus personellen Gründen, in der Lage, ihre ureigenen Aufgaben zu erfüllen, nämlich den Erhalt unserer Straßen bzw. unserer öffentlichen Infrastruktur allgemein. Diese Debatte hatten wir im Plenum schon öfter. Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels beim LBM, der auch kurzfristig nicht zu beheben sein wird, müssen wir uns meiner Meinung nach noch stärker als bisher überlegen, wo wir Verfahren und Abläufe straffen können. Nicht alles, was wünschenswert ist, erscheint angesichts der Personalprobleme umsetzbar. Die Ausschreibung und Vergabe vieler kleiner Teillose ist für den LBM sehr arbeitsaufwendig, ebenso ist die Koordination vieler unabhängiger Gewerke an einer Baustelle für den LBM sehr arbeitsaufwendig. Darum liegt da bei uns auch einiges im Argen. Ich frage mich, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) ob wir bei einem Investitionsstau von 1 Milliarde Euro allein beim Landesstraßennetz die richtigen Prioritäten setzen, wenn wir weiter auf kleinteilige Auftragsvergaben setzen. Tatsache ist, dass gesperrte Brücken und löchrige Straßen dem gesamten Mittelstand massiv schaden. Wer wirklich den Mittelstand in diesem wunderbaren Bundesland fördern will, muss sich zuallererst um dieses Problem kümmern. Wenn die Landesregierung der Meinung ist, dass die Ausnahmeregelung vom Mittelstandsförderungsgesetz im Ahrtal gut funktioniert hat – die Ampelredner im Plenum deuten in diese Richtung –, dann sollten wir jetzt über den nächsten Schritt nachdenken. Diese Ausnahme vom Mittelstandsförderungsgesetz sollte zur Regel werden. Wenn wir einem Antrag zustimmen, tun wir es sachlich. Dieser Antrag geht in die richtige Richtung. Deswegen signalisieren wir Zustimmung. Versuchen Sie es doch auch einmal mit der Sachlichkeit, Herr Herber, und nicht mit solchen flegelhaften Bemerkungen, wie soeben von Ihnen gehört. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
