Dr. Anna Köbberling
Danke. – Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 14. Juli 2021 hat unser Land die schlimmste Naturkatastrophe in seiner Geschichte gesehen. Im Ahrtal ist eine Flutkatastrophe ungeahnten Ausmaßes über die Menschen hereingebrochen. 136 Menschen fanden leider den Tod, und unzählige Gebäude und Infrastruktur wurden zerstört. Der Wiederaufbau hat aber begonnen, und man kann sich natürlich vorstellen, dass angesichts dieses Ausmaßes der Zerstörung alles nicht so schnell geht, sondern eine Sache von vielen Jahren sein wird, möglicherweise sogar mehr als einem Jahrzehnt. Um den betroffenen Kommunen vor Ort den Wiederaufbau etwas zu erleichtern und eine Beschleunigung herbeizuführen, haben wir gemeinsam im Landtag vor zwei Jahren eine Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen. Wir haben eine Regelung beschlossen, die eine Ausnahme von der Pflicht der öffentlichen Hand zur Losvergabe vorsieht. Kurz zur Erinnerung: Das Mittelstandsförderungsgesetz dient dem Schutz des regionalen Handwerks, des regionalen Mittelstands, damit eben nicht immer Generalunternehmer zum Zuge kommen, sondern die Lose, die Gewerke einzeln vergeben werden können, also im Grundsatz eine Sache, hinter der wir alle stehen. Aber in diesem speziellen Fall, angesichts einer so einmaligen Katastrophe und einer so einmalig notwendigen Aufbauleistung, wollten wir eine Ausnahmeregelung von diesem Gesetz vorsehen. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Wir haben das an enge Voraussetzungen geknüpft. Wir haben zuerst einmal diese Ausnahmeregelung im Gesetz selbst auf nur drei Jahre befristet. Danach müssen wir schauen, wie es weitergeht. Wir haben ferner gesagt, dass dieser Landtag die Ausnahmeregelung feststellen muss, und zwar auch mit einer klaren regionalen, sachlichen und zeitlichen Definition. Im selben Atemzug, in dem wir diese Ausnahmeregelung beschlossen haben, haben wir als Landtag auch die Ausnahme selbst, also die Notwendigkeit festgestellt und diese auf zwei Jahre befristet, und zwar bis zum 31. März dieses Jahres. Das heißt, wenn wir jetzt nichts tun würden, würde diese Ausnahmeregelung auslaufen, und die Kommunen hätten wieder die Pflicht zur Losvergabe. Das ist angesichts der derzeitigen Situation nicht sinnvoll. Das Wirtschaftsministerium hat eine sorgfältige Abfrage bei allen regionalen Gebietskörperschaften vorgenommen und die Antwort erhalten, dass man sich zum Teil sogar noch im Planungsverfahren befindet, noch gar nicht ausgeschrieben wurde und diese Ausnahmeregelung einfach noch weiter gebraucht wird. Deswegen haben wir als Ampelfraktionen den Ihnen bekannten Antrag vorgelegt und bitten Sie um eine Fristverlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2025. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
