Markus Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit einem Antrag der CDU-Fraktion, mit dem wir uns bereits ziemlich genau vor zwei Jahren schon einmal befassen durften. Einziger nennenswerter Unterschied ist, während der damalige Antrag noch drei Forderungen beinhaltete, sprechen wir bei dem aktuellen Antrag nur noch über einen dieser drei Punkte, die Freistellung von der Grunderwerbsteuer für den Immobilienerwerb bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Das ist der in einfacher Sprache!) Vorab und nur, damit wir über das richtige Thema sprechen. Es geht Ihnen um die Grunderwerbsteuer. Ich war in Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt kurz irritiert, war doch in der Urfassung des CDU-Antrags noch von einer Grundsteuerbefreiung die Rede. Das ist ein wichtiger Unterschied. Meine Damen und Herren, im Land Rheinland-Pfalz beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % des Kaufpreises. Ein Blick über die Landesgrenzen offenbart, im Bundesländervergleich haben wir einen der niedrigsten Grunderwerbsteuersätze überhaupt, nur Bayern liegt mit 3,5 % unter dem Satz von RheinlandPfalz. Das heißt auch, dass zahlreiche Länder höhere Steuersätze vorhalten zwischen 5,5 und teilweise 6,5 %. Das ist auch deshalb wichtig, weil man bei jeder Veränderung, vor allen Dingen bei der Abschaffung solcher Steuersätze, im Blick haben muss, dass es sich um Einnahmen in den Länderhaushalten handelt, die zur Finanzierung dortiger Aufgaben nötig sind. Dazu gleich noch einmal mehr. Völlig klar ist, wir brauchen einen starken Wohnungsbau, wir brauchen auch Wohnraum. Ich bin sehr froh, dass nicht nur die Bundes-, sondern auch die Landesregierung diese Sichtweise teilt. (Heiterkeit der Abg. Karina Wächter, CDU) Rheinland-Pfalz unterstützt diese Zielsetzung maßgeblich durch politisches Handeln. Das zeigen auch die Zahlen. Die rheinland-pfälzische Wohneigentumsquote liegt aktuell bei 51 % und damit auch weiterhin auf einem bundesweit überdurchschnittlichen Niveau. Das haben Sie in Ihrem Antrag auch festgestellt, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Lassen Sie mich kurz darstellen, welche Faktoren unserer rheinland-pfälzischen Politik bereits einen positiven Einfluss auf den Wohnungsbau haben, um das Wohnen und Leben in der gesamten Fläche des Landes weiterhin attraktiv zu gestalten. Das Land Rheinland-Pfalz hat nicht nur einen der niedrigsten Grunderwerbsteuersätze, darüber hinaus gibt es beispielsweise die Städtebauförderung, das Modellvorhaben Innenstadt-Impulse, die Dorferneuerung im ländlichen Raum, das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz etc., etc. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Die soziale Wohnraumförderung sorgt für eine attraktive und ausgewogene Förderkulisse. Die Zahlen bestätigen diese Förderung, meine Damen und Herren; (Zurufe von der CDU) denn wie die gerade vorgelegte Bilanz der ISB darlegt, war 2023 das erfolgreichste Förderjahr seit 2018. Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums stellt einen weiteren Schwerpunkt in der Wohnungspolitik dar. Dank zinsverbilligter Darlehen der ISB und Tilgungszuschüssen in Ergänzung zur Finanzierung durch Kreditinstitute wird der Bau oder der Ankauf von Wohneigentum insbesondere für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen ermöglicht. Meine Damen und Herren, all diese Punkte sind ein besonderes Zeichen für die engagierte Wohnungs- und Baupolitik unserer Landesregierung. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –
