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Nina Klinkel

SPD 22.02.2024 Sitzungen 18/61

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen regelmäßig über das Thema „Kriminalitätsentwicklung“, und unsere Grundlage ist hierbei die Polizeiliche Kriminalstatistik, die bundeseinheitliche Kriterien festlegt und Vergleichbarkeit ermöglicht. Sie ist das Faktum gegen Gefühlserhebungen, das Umfassende gegen das Unvollständige. Was wir jetzt mit dieser Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung vorliegen haben, sind 27 Seiten – erlauben Sie mir, das zu sagen – lose im Raum stehender Zahlen, die einer Einordnung bedürfen, da sie so zunächst einmal eben nicht zu verwerten sind. Schauen wir auf die Zeit der Erhebungen. Sie müssen schon mit einem Wort erwähnen, dass eine Pandemiezeit dazwischen liegt; denn es muss eingeordnet werden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das habe ich doch gesagt! Ich habe doch die Pandemie erwähnt!) Das Pandemiejahr hatte für Straftaten positive Auswirkungen, und es wäre fälschlich, das außen vor zu lassen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das habe ich gesagt!) Ebenso mit hinein – ich finde, es gehört zur Vollständigkeit auch mit dazu – gehört die Frage nach der Aufklärungsquote. Wenn man ein Bild von einem Land zeichnen will, gehört das auch dazu. Da gilt immer noch, wir leben in einem der sichersten Bundesländer. Dass das jetzt nicht in das Narrativ passt, ist mir schon klar, aber für 2022, das Jahr, für das wir aktuell die vollständigen Erhebungen haben, lag unsere Aufklärungsquote bei 64,5 %. Zur Einordnung gehört auch die Häufigkeitsziffer, also die Anzahl der Fälle pro Hunderttausend. Wenn Sie von Hotspots reden, können und dürfen Sie das nicht außen vor lassen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ich habe nicht von Hotspots geredet!) Ich werde Ihnen auch einmal eine Einordnung geben. Wir haben 2022 in der Tat eine erhöhte Häufigkeitsziffer im Vergleich zu den Pandemiejahren gehabt, aber den niedrigsten Wert seit 1992. Der Bundesdurchschnitt liegt deutlich höher. Lassen Sie mich die Straftaten grob einordnen. Straftaten gegen das Leben im öffentlichen und privaten Raum – den möchte ich hinzunehmen; denn das ist in der PKS abgefragt – nehmen in Rheinland-Pfalz einen Anteil von 0,04 % der Gesamtstatistik ein. Aufklärungsquote: 97 %. (Zuruf von der AfD) Wir bemerken bundesweit einen Anstieg der Straftaten im Bereich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei den sexuellen Belästigungen, insbesondere auch in der Verbreitung pornografischer Inhalte, und wir wissen auch, woraus das unter anderem resultiert. Dem stellen wir uns präventiv und auch repressiv entgegen. Wir müssen mit diesen Daten umfassend umgehen; denn nur so können wir eine Kriminalitätsentwicklung seriös betrachten. Das Abfragen von Reinzahlen ist am Ende – das können Sie nicht leugnen – einseitig. Es entsteht der Eindruck, dass gezielt nach einem Narrativ abgefragt wird, und das ist eben das, was wir in der seriösen Kriminalitätsbetrachtung nicht tun wollen. Da Sie mit Forderungen geendet haben, möchte ich darauf hinweisen, was wir machen; denn tatsächlich werden wir in der Kriminalitätsbekämpfung in Rheinland-Pfalz moderner, effektiver und zielgerichteter. Die Kollegen aus dem Innenausschuss kennen das alles: Virtual Reality zur virtuellen Tatortbegehung, Super Recognizer zur Personenidentifizierung. Wir haben den Startschuss des Projekts „KriBe 5.0 – Kriminalitätsbekämpfung der Zukunft“ gehabt, eine umfassende Reform, und all das ermöglicht es, dass wir Kriminalität auf der Höhe der Zeit bekämpfen, nachdem wir sie vorher seriös betrachtet haben. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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