Alexander Schweitzer
Vielen Dank. – Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen des Parlaments, für die Möglichkeit, dass wir doch an vergleichsweise prominenter Stelle über ein solches Thema sprechen können. Ich will den Vorrednerinnen und Vorrednern dafür danken, dass sie doch durch die Bank mit viel Empathie über ein solches Thema und die betroffene Personengruppe gesprochen haben. Das zeichnet uns aus, und das will ich zunächst einmal einfach sehr positiv hervorheben. Natürlich will ich es mir auch erlauben – Herr Präsident, ich hoffe, Sie gestatten mir das –, die heute zuhörenden und die Debatte verfolgenden Persönlichkeiten aus der betroffenen Community ganz herzlich zu grüßen. Es gibt einen engen Austausch zwischen meinem Haus und den betroffenen Menschen. Wir sind darüber im Dialog, wie man die Teilhabechancen in Rheinland-Pfalz verbessern kann. Teilhabe ist das Thema, um das es eigentlich gehen muss. Teilhabe ist das Thema, um das es gehen muss, wenn es um Menschen mit Behinderungen in welcher Form auch immer geht. Wir haben, das wissen Sie, eine UN-Behindertenrechtskonvention, die wir in Rheinland-Pfalz mit viel Engagement durch alle Lebensbereiche umsetzen. Keiner wird behaupten, dass das Engagement schon dazu geführt hat, dass wir in allen Bereichen am Ziel sind. Das ist definitiv nicht der Fall. Das ist ein Weg, der uns noch ein ganzes Stück beanspruchen wird. Ich will auch deutlich machen, dass das gut ist. Es ist eine Entwicklung, die wir doch in der Mehrheit des Hauses immer begleitet und unterstützt haben, dass die Hilfe für Menschen mit Behinderung aus der alten Logik des Fürsorgegedankens und des Fürsorgesystems der alten Sozialhilfe herausgelöst wurde. Das Bundesteilhabegesetz – in doppelter Unterstreichung „Teilhabe“ – definiert Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Gesellschaft, gegenüber staatlichen und öffentlichen Stellen, was ihren persönlichen Teilhabe- und Leistungsbedarf angeht. Das betrifft natürlich auch gehörlose und taubblinde Menschen. Dieser Anspruch muss umgesetzt werden. Er wird in Rheinland-Pfalz engagiert umgesetzt. Es gilt aber das, was ich schon gesagt habe: Noch nicht in allen Bereichen sind wir so weit, wie wir uns das selbst wünschen. Das gilt übrigens auch, weil manche aus manchen Ecken des Parlaments gerne die Vergleichbarkeit innerhalb des föderalen Systems in den Mittelpunkt ihrer Debattenbeiträge rücken und sagen, die sind da dort besser. Ich will deutlich sagen: Wenn ich mich mit den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz austausche – parteiübergreifend –, werde ich keinen finden, der ehrlicherweise sagt: Na gut, wir haben da schon alles erreicht, was man erreichen kann. – Wir sind da alle auf dem Weg, und das gehört zur Wahrheit in dieser Debatte. Ich will deutlich machen – ich glaube, das ist auch schon gesagt worden –, dass es personenzentrierte Leistungen sind, um die es im Bundesteilhabegesetz geht, dass es Leistungen sind, die auf den individuellen Anspruch, die individuellen Bedürfnisse treffen können, die – das sagt das Wort schon – sehr, sehr unterschiedlich sein können, obwohl man Teil einer Gruppe ist. Es sind Leistungen, die ganz unmittelbar mit der jeweiligen Lebenssituation zu tun haben. Wo lebt man, arbeitet man, ist man in Ausbildung, hat man Familie, oder ist das alles ganz anders? Diese Ansprüche, auch im persönlichen Lebensumfeld, müssen durch die sogenannten Rehaträger – das kann die Bundesagentur für Arbeit sein, das kann die Rentenversicherung sein, das können natürlich auch die überörtlichen und örtlichen Träger der Sozialhilfe sein – eingelöst werden. Ich will schon auch sagen, dass ich fest davon überzeugt bin, dass, so sehr wir auch gemeinsam empathisch über das Thema sprechen, wir doch aufpassen müssen, dass wir nicht durch die Debatte falsche Schlüsse ziehen. Das Teilhabethema, das ich in den Mittelpunkt meines ersten Beitrags gerückt habe, wird aus meiner Sicht nicht durch eine pauschale Summe X, wie auch immer sie aussehen mag, eingelöst. Ich habe in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion noch einmal den Kanon der Länder deutlich gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie haben in Ihrem Antrag auf das hessische Modell rekurriert. Sie haben in demselben Antrag aber auch über Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen gesprochen. Da will ich einfach auch noch einmal für die Menschen, die sich vielleicht nicht tagtäglich mit diesen Fragen beschäftigen, darauf hinweisen, dass wir in Sachsen-Anhalt gerade einmal bei 52 Euro Gehörlosengeld monatlich sind, in Nordrhein Westfalen – Stand der Dinge – bei 77 Euro monatlich. Natürlich kann mancher argumentieren und sagen, 52 Euro haben oder nicht haben ist schon ganz okay. Zu glauben, dass all die Barrieren, die völlig zu Recht geschildert wurden, im Privatleben, im Arbeitsleben, im Bereich der Mobilität, im Studium, durch diesen Beitrag am Ende auch noch aufgelöst werden, ist aber eine Illusion. Die hat niemand innerhalb der Gehörlosenverbände. Wir sollten sie aber auch in der politischen Landschaft nicht zum Mittelpunkt der Debatte machen. Das ist ein wichtiger Beitrag, das erkenne ich an. Zu glauben, dass damit ein Mehr an Teilhabe entsteht, ist aber eine gefährliche Illusion. Ich kann nur davor warnen, ein solches Gehörlosengeld zu fordern und es dann aber auch mit Ansprüchen an das Gehörlosengeld zu versehen, die Sie niemals, auch in keinem der anderen Länder, überhaupt erfüllen können, meine Damen und Herren. Das gehört zur Redlichkeit in der Debatte. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Natürlich wird von denen, die das fordern, gerne einmal vergessen, dass es – ich glaube, Kollege Daniel Köbler hat es angesprochen – natürlich auch sein kann, dass diese Leistungen dann – egal in welcher Höhe, selbst wenn Sie sagen, 52 Euro würden nicht unser Vorschlag sein, sondern wir würden mehr und doppelt so viel machen – womöglich auf SGB-IX-Leistungen, also Eingliederungshilfe- oder andere Leistungen, angerechnet werden können. Dann hat man am Ende tatsächlich ganz wenig gewonnen. Um ehrlich zu sein, man hat gar nichts gewonnen für die betroffene Gruppe. Es ist völlig zu Recht darauf hingewiesen worden, dass wir im SGB IX die Vorschriften haben, die uns die Möglichkeit geben, für Menschen, die gehörlos oder taubblind sind, auch Teilhaberechte umzusetzen. Das Landesinklusionsgesetz ist genannt worden, das klare Ansprüche gegenüber öffentlichen Stellen formuliert. Ein wichtiger Punkt, der mir auch sehr wichtig ist, ist das Thema „Gebärdensprachdolmetscher“. Lassen Sie mich dazu etwas sagen. Ich glaube, es ist von Kollegin Horstmann gesagt worden, Rheinland-Pfalz ist das Land, das bis zu 90 % der Ausbildungskosten finanziert und bezuschusst, bis zu 90 %. Finden Sie mir einmal einen anderen Bereich, in dem das so der Fall ist. Warum machen wir das? – Weil wir wissen, es geht darum, dass wir mehr Gebärdensprachdolmetscher in Rheinland-Pfalz bekommen. Es ist gesagt worden, es gibt keine eigene Ausbildungsstätte. Das ist, offen gesagt, etwas, das, wenn man sich anschaut, dass gerade in der Nähe der Landesgrenzen nordrhein-westfälische Ausbildungsstätten da sind, vielleicht nicht der erste Punkt ist. Ich will aber auch als Weiterbildungsminister deutlich darauf hinweisen, dass ich in der Antwort auf die Große Anfrage ebenso darauf hingewiesen habe, dass wir mit dem Verband der Volkshochschulen in guten Gesprächen sind und die Volkshochschulen Weiterbildungsangebote verteilt auf das ganze Land haben, zu denen sie sagen: Natürlich werden wir auch Kurse für Gebärdensprache anbieten. – Deshalb ist mein Vorschlag an Sie, meine Damen und Herren: Wenn wir tatsächlich hier die Einigkeit haben, dass das ein Thema ist, bei dem wir vorankommen können und müssen in Deutschland und damit auch in RheinlandPfalz, dann möchte ich Ihnen gerne vorschlagen, dass ich als Sozial- und Weiterbildungsminister zusammen mit dem Gehörlosenverband, aber natürlich auch mit den WB 7 – das sind die Weiterbildungsträger, die anerkannten Weiterbildungsträger in Rheinland-Pfalz – zusammenkommen werde und sage: Lasst uns doch noch einmal schauen, dass wir diesen wichtigen Bereich stärken. Das Land Rheinland-Pfalz wird seinen Teil beitragen, ich habe das schon geschildert, aber auch die Weiterbildungsträger können mit ihrer didaktischen Kompetenz und ihrer Präsenz im ganzen Land tatsächlich dazu beitragen, dass das Thema „Gebärdensprachdolmetscher“ noch stärker wird. Das ist mein Angebot, auch heute in der wichtigen Debatte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
