Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn darf ich noch einmal betonen, dass Inklusion und Chancengleichheit einen hohen Stellenwert haben und jeder, unabhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten, die Möglichkeiten und die Chance haben soll, an der Gesellschaft teilzuhaben. (Zuruf von der AfD: Langweilig!) – Langweilig. Okay. In Rheinland-Pfalz wurden einige Maßnahmen für gehörlose und taubblinde Menschen umgesetzt. Das Kernstück ist die finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschern. Das Land leistet bis zu 90 % Zuschüsse zu den Ausbildungskosten, damit qualifizierte Dolmetscher für eine bessere Kommunikation zur Verfügung stehen. Durch die Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen gibt es in Rheinland-Pfalz ein verbessertes Angebot für die Gebärdensprachkurse. Das ist ein wesentlicher Schritt, um die Kommunikationsfähigkeit der gehörlosen und taubblinden Menschen im Land zu erweitern. Mit dem Bundesteilhabegesetz ging die Eingliederungshilfe mit eigenständigen Leistungs- und Teilhaberechten einher. Die Leistung soll individuell betrachtet werden und eng an den Bedarf und den Menschen geknüpft sein, damit die individuelle Situation des Menschen berücksichtigt werden kann. Daher ist es aus unserer Sicht vorteilhafter, die individuellen Bedarfe in den Gesamt- und Teilhabeplan einzubetten, statt die Menschen mit oder ohne Euro allein im Regen stehen zu lassen. Weiter wurden nach § 81 SGB IX Leistungen implementiert, welche die praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten der Menschen und die Teilhabe verbessern sollen. Das sind zum Beispiel die Leistungen für die Hauswirtschaft, das Wohntraining oder auch das Verkehrstraining. Nach § 82 SGB IX werden Gebärdendolmetscher oder andere Kommunikationshilfen angeboten, und das Landesinklusionsgesetz – die Vorredner haben es genannt – verpflichtet öffentliche Stellen, über geeignete Kommunikationsmittel und Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Das gilt digital und analog und betrifft verschiedene Bereiche, zum Beispiel die Verwaltung, die Ausbildung oder den medizinischen Bereich. Das ist ein erheblicher Punkt, den wir benötigen. Natürlich wollen wir immer besser werden. Wir haben eine gute, durch Kostenträger finanzierte Unterstützungsmöglichkeit oder auch Hilfsmittel. Dies stellt einen wesentlichen Punkt und einen wesentlichen Baustein für die Gleichstellung der Betroffenen dar. Dennoch ist das Ziel, landesweite Gebärdensprachdolmetscher anzubieten, um die steigende Nachfrage abzufedern. Dafür braucht es aber auch Offenheit vor Ort, eventuelle Schwerpunktangebote, wo nötig, und die Nutzung von neuen Techniken. Ein Gehörlosengeld allein – das möchte ich betonen – erhöht aber nicht automatisch die Teilhabe an der Gesellschaft, nur weil man jetzt ein paar Euro mehr in der Tasche hat. Ich sprach von der individuellen Betrachtung. Wir sehen die individuelle Betrachtung im Gesamt- und Teilhabeplan als wesentlich wirkungsstärker in dieser Situation. Weiter könnte ein Gehörlosengeld – die Landesregierung hat es erläutert – nur einzelne Personen treffen. Wenn man ein Geld einführt und an gewisse Parameter oder Anforderungen knüpft, kann es Menschen geben, die gewisse Anforderungen oder Parameter nicht erfüllen und somit nicht profitieren, oder ganze Personengruppen geben, die davon eventuell nicht profitieren. Das wäre wesentlich schwerwiegender, was die Nachteile dieser betroffenen Menschen betrifft. Rheinland-Pfalz bietet diese Leistung, weil wir niemanden ausgrenzen oder benachteiligen wollen, aber eine weitere Verbesserung – ich habe es eben genannt – dieser Leistungen, weitere Möglichkeiten und Hilfestellungen sind natürlich anzustreben. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
