Damian Lohr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Gefragt nach allgemein zugänglichen Fort- und Weiterbildungsangeboten, die gehörlose Menschen nur mit individuellen Dolmetsch- und Assistenzleistungen wahrnehmen können, verweist die Landesregierung in ihrer Antwort auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 91 SGB IX, gefolgt von einigen rechtlichen Erläuterungen. Zudem wird auf § 78 SGB IX verwiesen, ebenfalls gefolgt von einigen Erläuterungen. Das ist alles sicherlich zutreffend. Gefragt nach kommunikativen Barrieren für gehörlose Eltern bei Elternabenden, Elternsprechtagen usw. verweist die Landesregierung auf die Verpflichtung von öffentlichen Stellen nach § 7 Abs. 3 Landesinklusionsgesetz in Verbindung mit § 75 Abs. 2 Nummer 6 Schulgesetz. Zudem geht die Landesregierung auf die zweifelsohne begrüßenswerte freiwillige Förderung der barrierefreien Teilhabe hör- und sprachbehinderter Eltern und Sorgeberechtigter durch das Land Rheinland-Pfalz und die Anspruchsvoraussetzungen für die Kostenübernahme entsprechend der Förderrichtlinien zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorgeberechtigter an schulischen Veranstaltungen außerhalb von Verwaltungsverfahren ein. Außerdem wird noch auf Leistungen nach § 81 und 82 SGB IX verwiesen, nebst entsprechender Erläuterung. Das ist sicherlich alles richtig. Diese beiden Antworten seien an dieser Stelle einmal exemplarisch angeführt. Es gäbe noch weitere Beispiele. Das Zitieren und Erläutern von Rechtsvorschriften und daraus resultierenden Ansprüchen und Leistungen, so zutreffend es auch sein mag, vermag aber wenig über den tatsächlichen Alltag gehörloser und taubblinder Menschen in Rheinland-Pfalz auszusagen. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass nicht alle der etwa mehr als 3.000 gehörlosen Menschen die Einschätzung der Landesregierung hinsichtlich vermeintlich nahezu lückenloser und durch die jeweiligen Kostenträger finanzierter Unterstützungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz teilen. Allerdings erklärt diese Einschätzung der Landesregierung, wieso diese auf die Frage hin, wo hinsichtlich ungeeigneter Voraussetzungen und unzureichender Leistungen aus ihrer Sicht Handlungsbedarf besteht, mit einem nichtssagenden Konvolut an Allgemeinplätzen antwortet. Viele gehörlose Menschen in Rheinland-Pfalz haben eine ganz andere Wahrnehmung und sehr konkrete Vorstellungen, wo vorwiegend Handlungsbedarf besteht. Nehmen wir nur das vielfach angeführte Beispiel von Dolmetscherkosten im privaten Umfeld, für das Beratungsgespräch bei einer Bank, die Wohnungsbesichtigung oder den Arzttermin. Das sind sehr alltägliche Situationen, die gehörlose Menschen vor erhebliche Probleme stellen, insbesondere, wenn man neben den anfallenden Kosten noch berücksichtigt, dass auf gut 3.000 gehörlose Menschen in Rheinland-Pfalz ganze 23 Gebärdensprachdolmetscher kommen. Hier braucht es nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass das nicht ohne Schwierigkeiten vonstattengeht. Bei den zusätzlichen Kosten, die für gehörlose Menschen unter anderem durch solche Termine entstehen, sind uns andere Bundesländer voraus. In sieben anderen Bundesländern wird gehörlosen Menschen zur Unterstützung ein Gehörlosengeld oder eine vergleichbare Leistung bezahlt. Das ist es auch, was gehörlose Menschen in Rheinland-Pfalz fordern. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist das absolut nachvollziehbar. Die Argumente der Landesregierung gegen eine entsprechende Zahlung überzeugen hierbei nicht. Glauben Sie wirklich, dass die anderen sieben Bundesländer, in denen es eine solche oder vergleichbare Leistung gibt, wirklich so falsch liegen? Zudem wären die Kosten für das Land überschaubar. Orientiert man sich etwa an den 77 Euro monatlich, die in Nordrhein-Westfalen bezahlt werden, würde das jährlich Kosten von ca. 3 Millionen Euro für das Land bedeuten. Orientiert man sich am Nachbarland Hessen, wie im Entschließungsantrag der Fraktion der CDU gefordert, wäre das etwas mehr als das Doppelte. Das sind aus unserer Sicht jeweils vertretbare Beträge, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass für sinnlose Rohrkrepierer wie die Dachmarke ROLPH für den rheinland-pfälzischen ÖPNV ca. 3 Millionen Euro verschwendet wurden. Spart man sich derartige Fehlausgaben, lassen sich die doch wirklich überschaubaren Summen für eine gute Sache gegenfinanzieren. Dem vorliegenden Entschließungsantrag werden wir zustimmen, auch wenn es aus unserer Sicht nicht zwingend erforderlich ist, eine eigene Ausbildungsmöglichkeit für Gebärdensprachdolmetscher in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Hier gäbe es sicher schnellere und wirtschaftlichere Alternativen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
